Mein Ex Mann ist schwer erkrankt, hatte ein halbes Jahr noch seinen vollen Lohn, seit einem Jahr Krankengeld.
Er wird nicht mehr arbeiten können,
Unterhalt zahlt er nicht mehr seit er im Krankenstand ist.
Ich bin nicht auf das Geld angewiesen, wären wir noch zusammen, würde sein Gehalt ja jetzt auch fehlen.
Muss ich jetzt Unterhaltsvorschuss beim JA beantragen.....
Oder kann ich darauf auch verzichten, meine Kinder sind 15 und 17.
EX Mann dauerhaft krank
Niemand muss Unterhalt einfordern oder UVG beantragen, wenn es nicht nötig ist. Wenn Du Dich und die Kinder gut selbst versorgen kannst, dann lass es, wie es ist.
Es ist ja das Geld der Kinder, darauf darf ich nicht verzichten....so hatte es mir mein Anwalt erklärt.
Auf der anderen Seite....wo kein Kläger da kein Richter.
Wenn die Kinder 18 sind, müssen eh beide Eltern Barunterhalt leisten, dann kann ich das jetzt schon übernehmen.
Mein Sohn meinte nur, er würde das Geld schon gerne haben, wenn es ihm zusteht.
Mein neuer Partner bekommt für seinen Sohn auch keinen Unterhalt von der Mutter, obwohl er bei ihm lebt.
Er verdient das dreifache seiner Ex und daher hat er es nie eingefordert.
Ja, es steht dem Kind zu. Aber bis 18 verwaltestdu es um ihn zu versorgen. Miete, Nk etc. Du würdest es ihm ja nicht auszahlen. Wenn es ihm an nichts fehlt, dann lass es so.
Ein Recht auf Auszahlung hat er nicht.
Du kannst, aber du musst nicht.
Anscheinend hat er immer gezahlt. Nun ist es krankheitsbedingt nicht mehr möglich. Du kommst auch ohne gut klar.
Aus menschlicher Sicht würde ich darauf verzichten.
Also soweit ich weiß darf man auf Kindesunterhalt gar nicht verzichten, deine Kinder haben Anspruch drauf, du bist gesetzlich verpflichtet, das Geld einzufordern für sie, notfalls packst Du es ihnen auf ihre Sparbücher, wenn du es nicht brauchst, aber drauf verzichten darfst Du nicht, und sie können es notfalls auch nachträglich als 18-jährige rückwirkend einfordern, dann wird es richtig teuer. Erkundige Dich bitte beim Jugendamt nach der Rechtslage.
Mein Ex hat nichts was man einklagen könnte, und das würden.die Kinder auch sicher nicht tun, ihren Vater verklagen, der immer gezahlt hat was er konnte und sich auch sonst gekümmert....nie nach Düsseldorfer Tabelle, und unregelmäßig, aber es kam immer was wenn er Aufträge hatte.
Und mich würden sie sicher auch nicht verklagen....
Mit 18 braucht man viel Geld, da können sich Meinungen ändern (selbst beim Sohn meines Ex Mannes erlebt). Dir steht aber eben auch das Geld vom JA zu wenn er nicht zahlen kann. Ich würde mich nicht drauf verlassen, dass die Kinder später auch freiwillig drauf verzichten würden, wenn sie erfahren, dass sie über die Jahre um ein paar tausend Euro reicher sein könnten, um ein Auto zu kaufen, eine eigene Wohnung einzurichten oder oder oder....
Ich würde mal schauen ob der KV den Vorschuss zurück zahlen muss oder ob er aufgrund Leistungsunfähigkeit keine Verpflichtung dazu hat.
Es steht euch zu. Natürlich kam dich keiner zwingen, dass du es einforderst. Aber ich würde es auf jeden Fall beantragen. Packs beiseite und zahle damit den Führerschein oder so.
Ich verstehe den ganzen Trubel nicht....geh zum Jugendamt da dein Ex nicht mehr zahlen kann dort bekommst du dann Unterhalt für die Kinder. Wo liegt denn jetzt das Problem?
Ganz so einfach ist das nicht... Ja, das JA zahlt den UV - den holt es sich aber in aller Regel vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück, notfalls per Ratenzahlung.
Manche JAs stunden auch die Rückzahlungspflicht für Zeiten, in denen es dem unterhaltspflichtigen Elternteil aus bestimmten Gründen nicht möglich ist, den UV zurück zu zahlen - da scheint es aber keine einheitliche Regelung zu geben (oder die Auslegung ist zu weit gefasst).
Das möchte ich vermeiden und die Kinder wollen das auch nicht.
Nach dem 18' Geburtstag gibt es eh vom Jugendamt nichts mehr.
Der Große wird im Januar 18.
Außerdem arbeitet er schon wegen der Ausbildung.
Der Jüngere fängt im Sommer ebenfalls seine Lehre an.
Also verdienen sie schon eigenes Geld, wohnen hier , haben keine Kosten.
Nur weil es ihnen theoretisch zusteht, muss man es ja nicht ohne Not einfordern, bezahlt ja jeder von uns über die Steuer mit....
Wenn er Krankengeld bezieht kann sich sein Selbstbehalt nochmals verringern auf 880 Euro!
Nicht nur kann, er tut es sogar definitiv. Krankengeldbezug=nicht erwerbstätig.
Deswegen ärgern sich sicher jedes Jahr genug Zahlungspflichtige die sich über die Schiene versuchen vor dem Unterhalt zu drücken.
Für die die wirklich Probleme mit der Gesundheit haben ist es ehr ärgerlich.
Wenn er aber den Mindesunterhalt zahlt, wird er nicht gesenkt!
Also ich kann hier nur von mir reden. Ich habe noch niemals Unterhalt vom Erzeuger meines Sohnes gesehen. Ne kurze Zeit Unterhaltsvorschuss aber damals gab es ja nur ne gewisse Zeit den Unterhaltsvorschuss für Kinder. Seit letztem Jahr gibts da glaub ne neue Regelung. Der Erzeuger selber hat nie nen Cent bezahlt. Bis heute nicht. Mein Sohn ist 16. werde dahingehend aber auch nichts unternehmen. Hat viele Gründe. Mitunter den, das er nicht erfahren soll, wo wir leben.