Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Zugewinn und möchte gerne anonym bleiben, deshalb möchte ich sie hier stellen.
Also, wenn man zu Beginn der Ehe ein Vermögen hat, welches sich aus Erbschaften, Gespartem usw. zusammen setzt ist das ja der Wert der vom Endvermögen abgezogen und dann halbiert wird.
Nun meine Frage. Zu Beginn gab es den Wert X. Nach 3 Jahren wurde von diesem Wert X ein Haus gekauft, welches auf nur einen Ehepartner eingetragen ist.
Heute beläuft sich der Betrag der aus X angewachsen ist auf Betrag Y. Wird nun das gesamte Haus mit auf Wert Y gelegt, denn es gehört ja zum Endvermögen oder weil es nur auf einen läuft "nur" die Wertsteigerung?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.
Frage zum Zugewinn
Ganz ehrlich: ich verstehe deine Frage nicht.
Was heißt "mit auf Wert Y gelegt"?
Ein Partner hat am Anfang der Ehe X als Vermögen gehabt. Der wurde ins Haus gesteckt. Am Ende der Ehe kriegt im Standardfall der Partner X wieder raus, und zusätzlich dazu die Hälfte von was auch immer: die Wertsteigerung der Immobilie, vom Sparkonto, die Aktien Veranlagung.
hallo und erstmal danke, dass du geantwortet hast.
Also, ein Partner hat nehmen wir einmal an 100 Euro zu Beginn der Ehe in verschiedenen Formen, Anlagen, Lebensversicherungen, etc.. Dann wird ein Haus gekauft, das Geld hierfür muss ja aus dem vorhandenen Geld stammen, sonst würde dort ja schon was fehlen.
Wenn nun also am Ende aus den 100 Euro 200 Euro geworden sind und ein Haus, würde dann das Haus nicht (weil es nach der Ehe gekauft wurde) zu den 200 Euro dazugerechnet und dann das Anfangskapital abgezogen?
Das was dabei rauskommt wäre dann durch 2 zu teilen?
LG
Soweit ich weiß ist es so:
Anna hat vor der Eheschließung 100 Euro. Gespart, geschenkt, geerbt ist egal.
Bert hat nix.
Die beiden heiraten.
Bert erbt nach der Heirat 40 Euro.
Es wird ein Haus um 100 Euro gekauft.
Und die beiden sparen auch noch 20 Euro.
Es kommt zur Scheidung. Das haus ist mittlerweile 200 Euro wert. 60 Euro an Geld ist auch da. Gesamtvermögen also 260 Euro.
Anna hat Anrecht auf 100 Euro (weil vor der Ehe besessen), Bert auf 40 Euro (weil geerbt). Bleiben 120 Euro die aufzuteilen sind.
Anna kriegt also 160 Euro, Bert 100 Euro.
Soweit ich weiß.
Man kann wie immer nur sagen: wirklich Auskunft kann dir nur ein Profi geben!
LG
Hallo.
Ich glaube, ich verstehe deine Frage, kann sie aber leider nicht beantworten. Ich möchte dir nur eine Fachberatung ans Herz legen, denn Immobilien sind eine seltene Ausnahme.
Ich habe zB meine hohe Erbschaft in eine gemeinsame(!) Immobilie gesteckt. Das ist somit leider verloren und kann nicht wie sonst wieder herausgerechnet werden. Wie es aussieht bei nur einem eingetragenen Eigentümer und Wertsteigerung, weiß ich nicht.