Eigentlich falsches Forum, aber ich möchte gern in schwarz schreiben.
Hallo, folgender Sachverhalt, wir haben vor einem halben Jahr in einem Nachrücker verfahren ein Grundstück von unserer Gemeinde gekauft.
Alles ging seinen Lauf, Grundstück bezahlt, Baugenehmigung da, etliche Kosten sind entstanden.
In zwei Wochen geht der Bau los.
Jetzt kam heute ein Brief vom Notar, mit Anhängen etc. Er bedankt sich bla bla und hofft wir waren zufrieden etc
Ich blättere also die Unterlagen durch und entdecke ein Brief von einem Rechtshelfer (?) vom Amtsgericht, der wohl einen Fehler bei der punktevergabe unseres Grundstücks entdeckt hat und den Notar darauf hinweist mal nachzufragen bei der Gemeinde, weil u.u jemand anderes dann vielleicht bevorzugt worden wäre.
Ehrlich gesagt bin ich mehr als sprachlos und mir fehlen die Worte. Kein Wort im Anschreiben des Notars, ich wenn nicht zufällig alles durchgelesen hätte, wäre mir das nicht aufgefallen.
Was tut man jetzt? Kann einem das Grundstück wieder genommen werden? Weder wussten wir von einem Fehler noch haben wir falsche Angaben gemacht.
Grundstück
Hey!
Ich würde davon ausgehen, dass ihr das Grundstück rechtsgültig gekauft habt.
War der Hinweis des Helfers vor eurem Termin? Dann hat man euch doch wissentlich das Grundstück dennoch verkauft.
Ich würde nicht in der Gemeinde anrufen und so keine schlafenden Hunde wecken.
Liebe Grüße
Schoko
Mein Mann sagt auch: der Kaufvertrag ist gültig. Ihr habt keine falschen Angaben gemacht- also kein Betrug. Also seid ihr die rechtmäßigen Käufer.
ODER man hat den Fehler geprüft und festgestellt, dass das Grundstück dennoch euch zusteht und sich an der Vergabe nichts ändert.
Guten Morgen,
Der Rechtspfleger schreibt, das uns wohl Punkte zugesprochen wurden, die uns nicht zustehen. Vergabe lief nach Punktesystem.
Und ja, der Gemeinderat hat sich leider wirklich verrechnet.
Davon wussten wir aber nichts, wir haben nur einen Anruf erhalten, das wir nachrücken dürfen und ob wir noch wollen.
Der Brief des Rechtspfleger ist schon vier Wochen alt und wie gesagt nur im Anhang des Notars zu finden.
Kein Wort darüber vom Notar.
Vorgestern kam der Grundsteuerbescheid.
Im Grundbuch stehen wir, allerdings habe ich gestern gesehen, gibt es eine Klausel wo die gemeine sich das Grundstück zurück kaufen darf wenn man z.b nicht innerhalb der Frist baut.
Ich habe die ganze Nacht kaum geschlafen, ich fürchte wirklich schlimmes.
Allein wenn ich an das ganze Geld denke das wir bis jetzt ausgegeben haben, in paar Wochen geht der Bau los. Unfassbar
Mal unabhängig davon, wie der Sachverhalt rechtlich aussieht - ich bin mir ziemlich sicher, dass ihr selbst bei Rückkaufsrecht zumindest Eure Kosten erstattet bekämt, da Ihr keinen Fehler gemacht habt. Wäre ja ein Unding, wenn ihr darauf sitzen bleiben würdet.
Gebt das Ganze einem Anwalt und lasst ihn draufgucken, fertig.
LG, katzz