Ich brauche dringend Hilfe

Ich brauche dringend einen Rat. Meine Ehe geht trotz mehrer Versuche u. A. Auch Paartherapie kaputt. Bevor es komplett eskaliert, möchte ich zumindest das Wohl der Kinder retten.
Ich wollte mich trennen. Wir haben 2 kleine Kinder und haben uns vor 2 Jahren ein Haus gekauft. Ich habe höheres Einkommen als mein Mann und wir sind nicht nach deutschem Recht verheiratet.

Kann mir jemand sagen, was alles auf mich zukommen wird??

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Da musst Du wohl dringend eine anwaltliche Beratung einholen. Nach welchem Recht bist Du denn verheiratet? Auf wen läuft das Haus, usw. usw.
Sind viel zuwenig Infos.
LG Moni

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Danke Moni. Das Haus läuft auf uns beiden. Mein Mann ist deutscher Staatsangehörige, ich komme aus dem nicht EU-Raum und haben dort geheiratet. Die Ehe ist in Deutschland einfach nur eingetragen, also eigentlich wird es gleichwertig behandelt, wie jede andere Ehe, nur besitzt man keine deutsche Heiratsurkunde ( wurde uns zumindest so erklärt)...

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"wir sind nicht nach deutschem Recht verheiratet"
Das ist ein wichtiger Punkt, nicht nach deutschem Recht würde heissen, ihr seid hier nicht verheiratet, sondern Partner mit Kindern und den entsprechenden Steuerklassen.

Bei dem Haus wäre es wichtig, wer im Grundbuch steht.

Und derjenige, der mit den Kindern weiterhin wohnen wird, hat Anspruch auf Unterhalt für die Kinder. Das erstmal in der Basis. Dein Einkommen wird wichtig, wenn die Kinder bei deinem ExPartner wohnen, danach bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle der Unterhalt.

Nicht nach deutschem recht heißt bei dir aber nicht, dass ihr nicht in Deutschland geheiratet habt, oder?

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Vielen Dank erstmal☺️

Im Grundbuch sind beide eingetragen.
Wir haben im Ausland (in dem Land meiner Staatsangehörigkeit) geheiratet und hier den Heirat hier eintragen lassen. D. h. wir haben keine deutsche Heiratsurkunde. Steuerrechtlich macht das wohl keinen Unterschied, so wurde es zumindest bisher gehandhabt.
Mir hilft jede Info oder Anregung, worauf zu achten wäre, daher bin ich um jede Info dankbar.

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Hi! Das heißt, ihr seit doch nach deutschem Recht verheiratet. Ob im Ausland geheiratet oder nicht, wenn es hier in Deutschland anerkannt und ihr eingetragen seid, dann ist der Ort der Hochzeit egal. Steuerrechtlich seid ihr dann in 4/4 oder 3/5 eingeteilt.

Sofern ihr keinen Ehevertrag oder ähnliches habt, zählt alles ab der Hochzeit als Zugewinngemeinschaft, also alles was nach der Hochzeit erwirtschaftet wurde, gehört euch 50/50. Das Haus auch, da ihr beide im Grundbuch steht. Nach der Scheidung kann sich ein Ex Ehepartner die Immobilie zu 50% auszahlen lassen oder diese wird verkauft und der Erlös auf euch beide aufgeteilt. Ihr habt die Möglichkeit natürlich auch Absprachen zu treffen, das man ne Miete zahlt oder ähnliches.

Ihr müsst dann nur noch gucken, wie ihr das mit den Kindern aufteilt, entweder wohnen beide bei dir, oder beide bei ihm, je nachdem, wer sich besser um die Kinder kümmern kann. Wenn dein Mann weniger arbeitet, wären diese ggf bei ihm besser aufgehoben, da er mehr Zeit hat, um sich um diese zu kümmern. Dementsprechend müsstet du an deinen Exmann Unterhalt für die Kinder zahlen. Wenn er in seinem Job sowieso viel weniger verdient, wirst du ggf auf Unterhalt für ihn noch mit verpflichtet.

ihr könnt euch gemeinsam einigen, aber ohne Anwalt würde ich persönlich nichts mehr einfach so vereinbaren, zumindest sollte es schriftlich festgehalten werden. Ebenso wie das Umgangsrecht mit den Kindern und ähnliches.

ich hoffe, ich konnte dir n bisschen helfen
Gruß
Agy

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> Kann mir jemand sagen, was alles auf mich zukommen wird??
Klar.

Wenn die Kinder ausschließlich bei dir leben, bekommst du den zustehenden Kindesunterhalt.

Das Immobilienthema werdet ihr dann noch klären müssen.

Das ist in dem Fall alles.

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Es spielt erstmal keine Rolle nach welchem Recht ihr verheiratet seid.

Wo lebt ihr beide bzw. in welchem Land führt ihr eure Ehe? Wo seid ihr gemeldet?

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Ihr braucht anwaltliche Unterstützung und mindestens einen guten Notar, wenn ihr Euch auch so auf eine vernünftige und beidseits gleichmäßig (un-)zufriedenstellende Regelung einigen könnt.

Vergiss, was andere hier zur Frage des Rechts schreiben!

Frage 1: Vor den Gerichten welchen Staates könnt ihr Euch scheiden lassen?

Frage 2: Welches nationale Recht wendet dieses Gericht dann für welche Frage an? Zu unterscheiden etwa für Ehewirkung = Rechte, Pflichten und Unterhalt in der Ehezeit, Schiedungsfolgen = nachehlicher Unterhalt Teilung von Vermögen und Renten und für Fragen der Kinder und deren Unterhalt kann das noch mal etwas anders sein.

Beide Fragen werden europaweit gleich oder vergleichbar geregelt. Nimm als Anlaufpunkt das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) dort Art 14 und Art 17 EGBGB. Freundlicherweise sind dort die für Dich wichtigen EU-Verordnungen verlinkt, die vermutlich in Deinem Fall die relevanten Fragen regeln werden. Darin sind Frage1 zur Zuständigkeit und Frage 2 zum anwendbaren Recht schon geklärt.

Ihr wohnt beide im Inland als letzten gemeinsamen Aufenthalt in der Ehe? Dann ist wohl deutsche Gerichtsbarkeit zuständig. Das deutsche Recht gilt dann für die Ehewirkungen und die Scheidungsfolgen (Das sektorweise anwendbare Recht heißt dann Ehewirkungsstatut und Scheidungsfolgenstatut). Aber Obacht, da du hier so wenige Informationen gibst, ist das alles vage und vielleicht eben doch ein anderes nationales Recht. Vielleicht kannst auch nach ganz schrägen Regeln aus einem Land mit katholsicher Tradition die Ehe nicht geschieden werden aber unter schrägen Begründungen annulliert werden etc. Keine Sorge, das ist wohl nicht mehr so, da vieles europäische einheitlich geregelt. Wenn dich das Lesefieber packt suche mal den "Spanierbeschluss". Aber wenn du mit Gerichts- und Rechtswahl zauberst kann er es umgekehrt auch!



Dringender Rat: Sucht euch eine gute Mediation. Löst alle Fragen einvernehmlich. Wenn jeder ein paar Kröten schluckt, kommt ihr sinnvoll da raus. Das Ergebnis der Gespräche dann von einem Notar in eine gute Urkunde gießen lassen und beurkunden. Dann könnt ihr in der Urkunde auch deutsche Gerichtsbarkeit und deutsches Recht wählen und einfach niederlegen lassen, was Euch für Eure Beziehung als Ideallösung eingefallen ist. Der Notar berät auch in gewissem Umfang muss aber neutral bleiben, ist also gerade nicht Anwalt einer Seite. Notar kann auch dafür gut sein, reichlich Kosten zu sparen, wenn das Grundvermögen nicht vor Gericht verhandelt wird und die notarielle Urkunde direkt zum Grundbuch gegeben werden kann aber beim Kostenrecht nagle mich bitte wahrlich nicht fest.

Wer sich in so einem Fall total verzettelt, zahlt viel Geld an gute Anwälte oder noch viel mehr Geld und Lehrgeld an den Ehegatten*in mit dem besseren Anwalt. Wenn ihr kein Millionenvermögen zu teilen habt, spart Euch diese Kosten und findet eine sinnvolle Lösung und gönnt einander statt dieser Ausgaben einen Jahresurlaub mit den Kindern - je nach Streitwert auch für die viele kommende Jahre!

Tipp zum Umgang: Wenn irgend möglich bleibt am gleichen Wohnort und findet ein für Euch angemessenes Wechselmodell als Grundlage der Umgangsregelung. Lass dich hier nicht beeinflussen von Aktivistinnen, die durch ein paritäteisches Wechselmodell ihr Einkommen durch Unterhaltszahlungen geschmälert sahen. Du verdienst besser und arbeitest länger? Dann ist es ohnehin vermutlich die geeignetere Lösung für Dich, die Kids nur im Wechsel richtig mit Zeit, Liebe und Nähe zu betreuen und die andere Zeit für Job, Überstunden, Dating, oder Relaxen zu nutzen. Und unabhängig vom Geld ist es auch die beste Lösung für die Eltern-Kind-Beziehung zu beiden Eltern. Wenn ihre den Wechsel für die Kinder sanft gestaltet, ist das ebenfalls kein Problem - am besten via Kita / Schule - einer bringt der andre holt ab + Reisetasche mit Teddy übergeben. Wenn es um das Wohl der Kinder geht - auch ein gemeinsames Coaching bei einer*m Kinderpsycholog*in kann in Vorbereitung und Begleitung der Trennung enorm helfen. Jedes vermiedene Trauma der Kinder ist langfristig ein hundertfaches des Stunden-Honorars wert!


Gut, dass du für Deine Ehe kämpfst und die Partnerschaft, die den Rahmen für das Aufwachsen der Kinder geben sollte. Versuch das parallel weiter und schlucke notfalls schon in dem Prozess die ein oder andere Kröte, denn die sind im Zweifel zum einen vorhersehbar zum anderen weniger unangenehm als die Folgen eines (internationalen) Scheidungskonflikts! Wenn das nicht klappt - und ihr findet einen für beide Seiten gleichmäßig (un)befriedigenden Kompromiss - gut für Euch und die Kinder.


Eventuell brauchst du, braucht ihr bei der Rechtsberatung ein paar Anläufe, um eine Kanzlei mit Fachwissen im internationalen Familienrecht zu finden.