Getrennt vom Vater meines Kindes

Hey alle zusammen

Mein ex Freund und ich haben uns getrennt vor kurzerzeit, leben aber trotzdem zusammen, wegen unserem Kind (6 Monate ) und weil seine Arbeit in der Nähe ist.

Ich selber kann mir keine eigene Wohnung leisten genausowenig wie er, weil er noch mitten in der Ausbildung ist.
Jetzt meine Frage:
Ich beziehe momentan Bürgergeld weil ich nicht arbeiten kann wegen meinem Sohn.
Wir zahlen alles getrennt, außer die Miete zahlt er zu Hälfte, wie ist es jetzt mit dem Jobcenter wir bilden keine bedarfsgemeinschat mehr oder?
Und wie erkläre ich es dem Jobcenter?
Muss ich ihn in dem Bürgergeld Antrag mit angeben ?

Bitte helft mir ich habe so einen Antrag noch nie selber gemacht da ich jahrelang gearbeitet habe ..
Liebe Grüße Laura 🫶🏼

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Vielleicht gibt es hier ja Experten dafür - aber warum rufst Du nicht einfach beim Jobcenter an und lässt Dich beraten? Die können es Dir genau sagen.

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Also erst einmal müsste er dir und dem, wenn ihr getrennt seid Unterhalt bezahlen. Klar kann er in der Ausbildung nicht, aber die Hälfte von allen was das Kind angeht, muss er tragen. Da muss er durch und nicht nur die Hälfte der Wohnung.

Dazu glaube ich müsste man eine Änderung der wohnsituation schon angeben. Ob ihr als keine bedarfsgemeinschaft mehr gerechnet werden würdet mit Kind in einer Wohnung wage ich zu bezweifeln. Würde das auf jeden Fall mit deinem Sachbearbeiter besprechen. Aber sicher bin ich mir nicht.

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Also ich beziehe auch aktuell aufgrund von Krankheit Bürgergeld und soweit ich weiß zählt ihr trotzdem noch als Bedarfsgemeinschaft.

Heist sein Gehalt wird auch an dein Bürgergeld angerechnet.

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"Und wie erkläre ich es dem Jobcenter?"
Genauso wie du es hier erklärt hast.

"Muss ich ihn in dem Bürgergeld Antrag mit angeben?" Da er die Hälfte der Miete bezahlt, musst du das natürlich angeben.

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Bin kein Fachmann. Aber kann mir nicht vorstellen, dass ihr dann keine Bedarfsgemeinschaft mehr seid.
Im Grunde könnte ja jeder Betroffene behaupten, nur "als Freunde zusammen zu leben".

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Ich ehrlich gesagt auch nicht. Ob Bedarfsgemeinschaft oder nicht - einer im Haushalt hat ein Lohn. Also wird das Amt nicht 100% zahlen.

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Solange Ihr zusammen wohnt gilt Ihr als Bedarfsgemeinschaft und sein Gehalt wird mit angerechnet.

Daher ja du musst Ihn definitiv angeben weil wenn das raus kommt das noch wer im Haushalt lebt kannst du echt Ärger kriegen und alles was du dann zu viel bekommen hast musst du zurückzahlen.. wenn es ganz arg kommt sogar des Betruges bezichtigt werden und da kommen natürlich noch andere Konsequenzen auf dich zu wie auch dann auf Ihn.

Erkläre es einfach in Ruhe dem Sachbearbeiter und Ihr werdet da gut durch kommen.

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Falsch.

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Dann wurde es mir falsch erklärt.. da ich selbst nie in die Lage kam.
Nur eine Freundin und die waren bis zum Auszug seinerseits in einer Bedarfsgemeinschaft.. und haben sich dann nicht drum gekümmert. 🫣

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Eine Freundin von mir war vor etwa 10 Jahren in einer ähnlichen Situation, nur das Kind schon etwas älter.
Sie waren zum Zeitpunkt der Trennung KEINE Bedarfsgemeinschaft mehr.
Das Gehalt ihres Partners wurde nicht mehr berücksichtigt, sein Quadratmeter Anteil der Wohnung aber auch nicht.

"Bei Trennung und/oder Scheidung endet auch die Bedarfsgemeinschaft. Der erste Schritt ist dann, das Jobcenter über die Trennung in Kenntnis zu setzen. Da nun auch nicht mehr Ihre Leistungen miteinander verrechnet werden (dürfen), ist es wichtig, dass jede:r einen gesonderten Antrag auf Bürgergeld stellt."

https://hartz4widerspruch.de/news/buergergeld-das-passiert-mit-der-bedarfsgemeinschaft-bei-trennung/#:~:text=Bei%20Trennung%20und%2Foder%20Scheidung,gesonderten%20Antrag%20auf%20B%C3%BCrgergeld%20stellt.

Bearbeitet von Inaktiv