Großes Problem, mittellos, ohne Wohnung ...bitte dringend Hilfe!

Hallo,

ich versuche mich (was mir sehr schwer fällt) an euch zu wenden, in der Hoffnung jemand hat Ahnung von rechtlichen Dingen, Dingen mit dem Arbeitsamt oder der Wohnungssuche!

Es sieht wie folgt aus... heute eröffnete mir mein Partner und Kindsvater meiner Tochter das er sich von mir trennen wird...und das SOFORT!

Ich stehe weder im Mietvertrag noch habe ich eigenes Geld außer dem meiner Tochter (Kindergeld)

Das heisst, ich bin mittellos, ALG 2 habe ich nicht beantragt, da ich dem Arbeitsmarkt in der ersten Zeit nicht zu Verfügung stehe, weil ich nicht wollte und weil die Betreuung meines Kindes nicht gesichert ist/war.

Meine Eltern wohnen nicht in Berlin, haben auch keinerlei Möglichkeiten mich aufzunehmen da sie selbst die räumliche Möglichkeit nicht haben und auch meine Schwester noch zu Hause wohnt...

Wie geht es nun weiter? Wohnung, Geld, Anträge ect?

Irgendwie steht mir der Kopf grad sonstwo, nur nicht dort wo er hin sollte.

Ich möchte keine Kommentare hören wie: Warum stehst du niht im Mietvertrag - selber Schuld, oder der Vater ist ja wohl scheisse.... das ist nebensächlich....in erster Linie brauche ich Hilfe mit der oben genannten Situation

LG

1

Hallo Du,

wende dich doch bitte an Pro Familia oder an ein Frauenhaus. Die haben viele wichtige Adressen und können dir super helfen.

Alles Gute für dich und deinen Zwerg.

Anka

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Würd mich meiner Vorrednerin anschließen. Und geh sofort zum Arbeitsamt, Dich melden und danach ALG II beantragen. Schildere Deine Situation, die müssen Dir helfen!!
lass Dich auf keinen Fall abwimmeln. Und wenn Du fünf Stnden da bleiben musst.
Wünsche Dir viel Glück und Kraft!!

LG Nicole

3

Leider kann ich nicht erkennen wir alt deine Kleine Maus ist.

Der Kindesvater wird dich hoffentlich nicht noch diese Tage aus der Wohnung werfen.
Frag ihn, ob du wenigstens noch so lange bleiben kannst, bis du und das Kind was anderes gefunden haben. Das dauert hoffentlich nicht lange.

Wende dich an ein Frauenhaus, an das Arbeitsamt und beantrage Alg ( 1 oder 2 ??, das wird man dir da sagen ). Es steht dir Unterhalt für das Kind zu, Unterhalt für dich wenn du mit ihm verheiratet bist und auf jeden Fall das Kindergeld. Und falls das Kind noch unter 2 Jahren ist, dann auch das Erziehungsgeld.

Beantragst du Alg und bekommst es, wird dir zu zumuten sein, wenn das Kind über 3 Jahre alt ist, es in einem Kindergarten zu geben und arbeiten zu gehen. Ob das nun ein 1 € Job oder ein Angebot ist aus den Listen des Arbeitsamtes weiß ich leider nicht aber das wird man dir sagen. Aber von irgendwas musst du leben und das wird wohl vorrüber gehend Alg sein.

Es wird schon wieder werden. Jedenfalls wird man dir helfen eine Wohnung zu finden, Möbel ( gebraucht glaub ich, falls du gar keine hast ) zu bekommen usw...

Ich wünsche dir alles Liebe und alles Gute. Das wrid schon wieder.

Jasmin

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bei mir war es damals so, dass ich zum amt (heutige arge) bin...der sachbearbeiter hat sich eine menge zeit genommen, mit mir alles auszufüllen ( eine der mitarbeiterinnen, hat sich in der zeit um meinen mittleren sohn gekümmert) und 2 tage später hatte ich das geld auf dem konto....hängt sicher auch von dem wohlwollen des sachbearbeiters ab...wie schnell du geld bekommst...

allerdings hatte ich noch die wohnung...

frauenhaus wäre da sicher die richtige adresse...
wir bringen unsere weiblichen obdachlosen teilnehmerinnen auch oft für ein paar monate in einem caritativen schwesternwohnheim unter...bis wir eine wohnung für sie gefunden haben. vielleicht haben die in eurem krankenhaus auch solche möglichkeiten...aber das werden sie dir vom frauenhaus auch sagen können.

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Danke für eure Antworten...

Meine Tochter ist 9 Monate alt, ich bin mit dem KV nicht verheiratet....

Ich habe gestern abend nach Wohnungsanzeigen geschaut und auch auf Anhieb 3 gefunden die gehen würden und auch preisgünstig sind...

Nur ob ich diese auch bekomme ist die andere Frage...

Es sieht ja so aus das ich komplett mittellos bin... so wie ich euch verstanden habe müsste ich also am Montag zum Arbeitsamt und dort meine Situation schildern!

Einen Monat ohne Geld, glaube ich, werde ich nicht durchhalten, weil ich nicht nur mich sondern auch meine Tochter versorgen muss...Deshalb ist meine Frage: MÜSSEN die mir in JEDEM Fall helfen?

Und das auch zügig?

Bin immer etwas misstrauisch wenn es um das Thema ALG bzw Arbeitsamt geht...

Danke auch für die anderen Tipps....ich habe keinerlei Möbel..bis auf Kinderbett, kinderwagen, meinem TV und meinen Sachen...ich bin quasi schon mittellos zu ihm gekommen.

Alles aus meiner damaligen Wohnung habe ich nicht mitnehmen können, wegen Platz...

Hoffe ihr könnt mir noch ein wenig helfen

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>>> Bin immer etwas misstrauisch wenn es um das Thema ALG bzw Arbeitsamt geht... <<<
Wieso, schlechte Erfahrungen gemacht? Im Übrigen bist du ja nicht gezwungen, dahin zu gehen.

>>> Einen Monat ohne Geld, glaube ich, werde ich nicht durchhalten,<<<
Dein Partner ist dir und dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig!
Mit einer neuen Wohnung würde ich an deiner Stelle nichts überstürzen.
ER will gehen und er wird dich sicher nicht von heute auf morgen mit eurem Kind auf die Straße setzen.

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dein kind ist 9 monte? super - die nächsten 2 jahre und 3 monate - bis das dein kind das 3. jahr vollendet hat - hat er

- kindesunterhalt

und

- betreuungsunterhalt an dich


zu zahlen.

ab zu:

pro familia

und schau mal da:

http://www.familienhandbuch.de/cmain/a_Hauptseite.html

und ab zu einem versierten familienrechtsanwalt. - je früher du deine ansprüche geltend machst um so früher werden dies auch angegangen UND du bekommst dein geld.

also - montag jugendamt besuchen antrag auf beistandschaftstellen
arbeitsamt besuchen wg. klärung um den lebensunterhalt
anwalt besorgen
und profamilia nicht ausklammern.

beim ja oder arge anfragen wie den das ist in deiner situation ob er dich und das kind auf die strasse setzten kann. ist eher so, das der schwächere (du und das kind) gewinnt! er hat eher die wohnung dir zu überlassen als das er von dir verlangen kann auszuziehen. - nehme mal auch an das er der kv ist.

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Du bist nicht mittellos und Du bist nicht obdachlos! Du kannst Dir die Wohnung vom Gericht zuweisen lassen und er muss dann ausziehen, das geht sehr schnell! Sollte er Dich vor die Tür setzen hilft Dir auch die Polizei: Du musst sie nur anrufen.

Geh am Montag auf die ARGE beantrage ALG2 und weise darauf hin, dass Du gar kein Bar- oder sonstiges Geld hast und dass Du sofort! Hilfe brauchst. Nimm eine erwachsene Person Deines Vertrauens mit, dann wirst Du nicht abgewimmelt.

Nimm Dir eine Anwältin (das geht über PKH, kostet nichts) und lass Dir helfen.

Alles Gute

Manavgat

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Danke!

Ich habe damals währendm einer ausbildung mehr als schlechte Erfahrung mit der Hilfsbereitschaft sowie der Schnelligkeit gemacht..aber das ist ein anderes Thema...

Ich weiß eben nicht ob er mir die Zeit lässt oder nicht! Ich versteh ihn derzeit gar nicht wirklich, von daher leg ich für nichts meine Hand ins Feuer...

Manavgat: Es ist SEINE Wohnung....ich stehe nihtmal im Mietvertrag....und die Eigentümer sind SEINE Eltern...

Ich werde am Montag gleich zum AA gehen und dort die Situation und die Dringlichkeit schildern!

bringt es was die ausgedruckten Wohnungsangebote mitzunehmen?

LG

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jetzt versteht das doch mal bitte:

auch wenn es seine Wohnung ist, darf er Dich nicht rauswerfen! Wem die Wohnung gehört ist egal. Das Gericht kann sie Dir zuweisen!

Im übrigen sind auch seine Eltern Dir und dem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, wenn er nicht leistungsfähig ist.

o.k.!?

Geh zu einer Anwältin und sichere Deine Rechte. Es ist im übrigen so, dass die Begrenzung auf 3 Jahre für den Unterhalt der KM strittig ist und es Gerichtsurteile gibt, die diese Grenze aufgehoben haben.

Recht bekommt nur der, der es sich erkämpft. Tu das für Dein Kind.

Gruß und alles Gute

Manavgat

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Das tu ich in jedem Fall, keine Frage... nur ist derzeit alles irgendwie auf mich eingeprasseltu nd ich steh noch irgendwie im regen und möchte nichts falsch machen....schliesslich habe ich die Verantwortung für mein Kind...

Vielleicht weisst du da auch was zu:

Ich habe nur ein halbes Jahr Erziehungsgeld bekommen, da mein Expartner zuviel verdient(e) er hat nun gekündigt und arbeitet woanders... wenn ich alleine lebe habe ich dann das recht nochmals Erziehungsgeld zu beantragen?

Danke für deine Hilfe

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