Meine Freundin bekommt Unterhaltsvorschuss muss Vater das bald zurück zahlen?

Hallo, meine Freundin bekommt Unterhaltsvorschuss.

Der Vater hat zu viele Kinder in die Welt gesetzt und kann allen finanziell nicht gerecht werden.
Er ist mit der Mutter der neuen Kids verheiratet und sie kann aufgrund der Kinderbetreuung nicht arbeiten.
Nun hat er vom Anwalt berechnen lassen (mangelfall) und das ist nichtmal ansatzweise der mindestsatz. Dementsprechend erhält sie Unterhaltsvorschuss.
Muss er das was meine Freundin vom JA bekommt an Vorschuss eines Tages zurückzahlen?

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Ja Unterhaltsvorschuss muss er zurück zahlen, aber nicht an euch, sondern ans Jugendamt. Was aber auch in Raten geht.

Mein Mann konnte damals auch nicht den vollen Unterhalt zahlen und hat dann den UVG ans JA zurück gezahlt

Wenn der Ex deiner Freundin nicht zahlen kann und ihr UVG bekommt, bekommt ihr den Ausgleich nicht zurück

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Ich glaube nicht.

Er hat es ja sogar anwaltlich berechnen lassen und hat zudem noch eine Familie zu versorgen.
Hat er noch Kredite etc.? Irgendwas hat man doch immer..
Es hat also seinen berechtigen und langwierigen Grund, dass er so wenig zahlt.
Da ein mangelfall vorliegt, ist die Sache noch etwas komplexer.

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Hallo

Als barunterhaltspflichtiger Elternteil, muss er, sofern wieder voll leistungsfähig gegenüber allen Kindern, den Unterhaltsvorschuss vollumfänglich zurückzahlen.

Mehr dazu auch bei Google.

VG

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Da er ja die kleinen Kinder hat, wird er nicht voll leistungsfähig sein, bis er für diese nicht mehr aufkommen muss richtig?

Die Kids meiner Freundin sind schon 15 und 17..also muss der Vater ja nicht mehr lange zahlen.

Bearbeitet von Inaktiv
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Hallo

die Unterhaltspflicht endet nicht mit dem 18. Lebensjahr.

Eltern sind ihren Kindern auch darüberhinaus unterhaltspflichtig. Eine Altergrenze gibt es nicht. Es endet auch nicht automatisch mit der Vollendung des 25. Lebenjahrs, also wenn das Kindergeld endet.

Richtwert für die Dauer in etwa ist der Abschluss einer Ausbildung.

Ausnahme ist: Wenn das Kind nach Abschluss der Schulausbildung der Regelschule nichts macht (keine Ausbildung, kein Studium, keine Arbeit, keine Aushilfstätigkeit), dann kann die Unterhaltspflicht ausgesetzt werden.

BG

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Nein bei Mangelfall Berechnung nicht!

https://www.scheidung-online.de/unterhalt/selbstbehalt/muss-im-mangelfall-die-differenz-nachgezahlt-werden/

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Hallo

Der Mangelfall muss festgestellt und anerkannt werden. Eine Berechnung vom Anwalt reicht nicht aus.

VG

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Hallo, wie wird diese denn festgestellt und anerkannt?

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Aus eigener Erfahrung: Nein muss er im Mangelfall nicht.

Den Mangelfall hat das Jugendamt mit Zahlung des UHV sehr sicher auch anerkannt. Ein Gericht braucht es dafür nicht. Das ist nur ein Verwaltungsvorgang.

Anders würde es aussehen, wenn er einfach so nicht zahlen würden, obwohl er leistungsfähig ist und das JA daher UHV zahlt.

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Warum interessiert es dich, ob er den Unterhalt zurückzahlen muss oder nicht?