KFZ wer ist in einer Ehe der Eigentümer?

Hallo zusammen ,


da jeder etwas anderes sagt , fragen wir mal hier in die Runde.

Wer ist eigentlich der KFZ Eigentümer?

Mein Mann steht im Kaufvertrag , ich stehe im Fahrzeug Brief.

Falls der Kaufvertrag entscheidend ist , kann man diesen einvernehmlich ändern oder müssten wir untereinander ( klingt skurril) einen neuen Kaufvertrag aufsetzen?

Freue mich über Antworten 😀

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Meines Wissens ist der der Eigentümer, der im KFZ Brief steht. Ist ja Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer.

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Das ist schlichtweg falsch! Mein Auto ist auch auf mich zugelassen, Eigentümer ist aber die Leasing AG.
Im Fahrzeugbrief steht sogar ausdrücklich:
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen."
https://www.bussgeld-info.de/wp-content/uploads/2020/11/fahrzeugbrief.png

Eigentümer ist derjenige, der das Auto erworben hat, sprich der im Kaufvertrag steht. Im Fahrzeugbrief bzw. Fahrzeugschein steht der Halter - der aber auch nicht der Fahrer sein muss...

LG

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Der Klassiker aus der Praxis:
Der Vater kauft das Auto. Im Zweifel wird es ihm auch vom Autohaus übereignet (das muss aber auch nicht zwingend sein). Aus wirtschaftlichen Gründen wird es auf die Mutter zugelassen, die auch die Versicherung bezahlt. Vater zahlt die Steuern. Und dann steht das Auto mit Schleife auf dem Hof für das Kind zum bestandenen Abitur, das künftig für die Reparaturen aufkommt. Außerdem darf Oma das Auto einmal die Woche zum Einkaufen nutzen. Dabei kommt es dann zum Unfall.

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Der Mensch, der im Fahrzeugbrief steht.

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Ok.. laut google ist derjenige Eigentümer der das Auto käuflich mit Kaufvertrag erworben hat.
Also alles sehr irreführend...

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Hmm wenn das mal so mal so irgendwo steht, dann würde ich einfach mal persönlich nachfragen.
Im Autohaus, bei der Kfz Zulassungsstelle, bei der Versicherung.. das werden die schon wissen.

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Eigentümer ist die Person, die das Auto erworben hat. Das kann dann z..B. mit einem schriftlichen Kaufvertrag nachgewiesen werden.
Im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) steht die Person, auf die das Auto zugelassen ist. Das kann aber eine andere Person sein.
Zudem gibt es gem. §1006 BGB die Vermutung, dass die Person, die im Fahrzeugbrief steht, auch der Eigentümer ist. Diese Vermutung wird dann aber durch den Kaufvertrag widerlegt.

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Das hat uns schon einmal sehr weiter geholfen, vielen Dank .

Wir wollen ( und so soll es ja auch sein), das ich die Komplette Eigentümerin bin.

Müssten wir jetzt untereinander noch mal einen neuen Kaufvertrag aufsetzen?

Es hat mehrere Gründe , weshalb wir das " Safe" haben wollen.

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Ja, du kannst das Auto von deinem Mann abkaufen und ihr macht somit einen neuen Kaufvertrag.

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Eigentümer ist, wem das Auto vom Verkäufer zur Erfüllung des Kaufvertrages übereignet und übefgeben wurde. Das kann im Kaufvertrag extra ausgewiesen sein ansonsten gilt wohl der Käufer auch als Empfänger.

Wer danach das Auto als Halter anmeldet und versichert ist eine andere Frage und hat mit dem Eigentum erst mal nichts zu tun.

Übereignung: ja man kann das Eigentum auch von einem auf den anderen Ehepartner übertragen und zB eine Schenkung vereinbaren. Das geht auch mündlich mit Übergabe des Wagens/Schlüssels.

Wenn ihr euch jetzt schon Gedanken darüber macht, wer welcher Eigentum hat, könntet ihr gleich schriftlich mit festhalten, aus welchem Grund ihr das Eigentum übertragt, zb: Korrektur der Eigentumsverhältnisse und Übereignung A an B weil B das Auto voll aus eigenem Vermögen gezahlt hat, aber A aus verhandlungstaktischen Gründen als Käufer gegenüber dem Händler aufgetreten ist.


Schriftliches Fixieren hilft. Nicht unbedingt bei Trennung mit Zugewinnausgleich aber ua bei Zwangsvollstreckung gegen einen Ehepartner, im Erbfall, für die Steuer etc. Ist für die alte Möhre als Familienkutsche nicht so wichtig aber wenn das Auto ein nennenswetrer Vermögensgegenstand ist, macht das Sinn die Vermögensbewegung zu dokumentieren.

Aber: Vorsicht mit Schenkungssteuer. Da habe ich keine Information.

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Super Antwort... aber klingt doch alles ziehmlich anstrengend was alles zu beachten ist.. Wahnsinn.

Auch hier großes Dankeschön

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Wie gesagt, mündliche Einigung über Eigentumsübergang reicht.insoweit ganz einfach. Nicht mal Handschlag notwendig.

Aber ich kenne ja nicht die ominösen Gründe, aber wenn es die gibt, schadet Schriftlichkeit nichts.

Noch was: Schießt Gewährleistung aus und tretet alle Ansprüche gegen Vorverkäufer und Autohaus an dich ab. Dein Mann will sicher nicht auch noch Reparaturen bezahlen, nur weil er wegen Unachtsamkeit zum Zwischen-Eigentümer wurde. Umgekehrt sollst du schon beim Autohaus Rabatz machen dürfen, wegen Werksfehlers.


Ist einer von euch im ADAC. Könnte sein, dass die Rechtsberatung für Clubmitglieder ein Muster zur Hand hat oder sich mal eure Formulierung anhört.

Bearbeitet von KeinRechtsrat
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Ich würde aus dem Bauch heraus vermuten, dass der Kaufvertrag höher zu gewichten ist, weil er ein Beleg für den Erwerb und somit rechtmäßigen Besitz ist. In der Konsequenz, vermute ich, dürfte es so aussehen, dass dein Mann auf Verlangen den Fahrzeugschein ändern lassen kann bzw. neu ausstellen.

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Danke

So haben wir es auch über Google gelesen.

Es war ja von Anfang an klar , das dieses Auto " meins " sein soll.

Da aber aufgrund der langen Autofahrt mein Mann das Auto gekauft hat , hat er auch den Kaufvertrag unterschrieben.

Uns haben lediglich die Fakten interessiert , es soll mal kein böses blut fließen oä.

Aber da wir mal nicht vom schlimmsten ausgehen , könnte man das auch so lassen wie es ist.

Nur der Hintergedanke was ist wenn... hat mich doch bissl stutzig werden lassen.

Zumal bei uns im Bekanntenkreis irgendwie alles geregelt ist und wir da recht gutgläubig anscheinend sind.

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Eigentümer ist der Käufer.
Auf wen das Auto zugelassen ist spielt dabei keine Rolle. Das kann auch Nachbar Hans sein.
Wurde das Auto in der Ehe angeschafft und ist recht teuer fällt es in den Zugewinn der Ehe.
Ist man verheiratet und es gibt keinen Ehevertrag gehört einem nie was alleine😉