Staatsbürgerschaften?

Hallo ihr Lieben,

Mein Mann und ich wohnen aktuell in den Niederlanden und haben einen Kiwu.
Er ist 25 und ich 28.
Er kommt aus Indien. Er hat hier studiert.
Ich bin aus Deutschland.

Nun zu meiner Frage:

Angenommen ich werde schwanger und bekomme mein Kind hier in den Niederlanden,
wie sieht das mit den Staatsbürgerschaften aus?

Die Niederländische ist klar. Aber wie sieht es eigentlich mit der deutschen oder indischen aus?

Ich kenne mich nicht wirklich damit aus und finde im Netz auch nicht wirklich viel darüber.


Liebe Grüße

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Es gibt im Kern zwei Prinzipien zur Festellung der Staatsbürgerschaft, das Abstammungsprinzip (ius sanguinis nach lat. Recht des Blutes) und das das Geburtsortsprinzip (ius soli, lat. Recht des Bodens). Bei ersterem "erbt" das Kind die Staatsbürgerschaft der Eltern.

Deutschland und die Niederlande folgen den Abstammungsprinzip. Das Kind wird deine deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Es wird die Niederländische wohl nicht bekommen (aber evtl. wwegen EU doch bekommen bzw beantragen können ?)

Was Indien angeht, läuft da wohl gerade eine umstittene Reform des Abstammungsrechts. Such mal nach "Indiens Ringen um die Staatsbürgerschaft Die Modi-Regierung forciert ihre nationalistische Agenda"

Also deutsch wird das Kind schon mal werden können.

Bearbeitet von Cornelius83
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Hallo,

mein Mann ist Italiener und ich Griechin.
Als unsere Kinder auf die Welt kamen (2004 und 2009) waren wir keine deutschen Staatsbürger.
Aber wir wohnten mindest seit 8 Jahren in Deutschland und hatten eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.

Somit sind unsere Kinder dreifach Staatler.

Mittlerweile gibt es aber wieder zig Änderungen dazu.

Ich vermute aber, daß euer Kind die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen wird, denn ich meine gelesen zu haben, daß in den Niederlande dieses Geburtsortprinzip Eintritt wenn die Eltern und Vorher einer der Großeltern ihren Wohnsitz in den Niederlande hatten.

Könnte mich aber auch täuschen 🙈

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Die niederländische Staatsbürgerschaft bekommt es nicht, weil in den Niederlanden ausschlaggebend ist, welche Staatsbürgerschaft die Eltern haben. In Indien galt mal das Geburtsortprinzip, aber inzwischen geht wohl beides, glaube ich. Man muss sicherlich nachweisen, dass der Vater indischer Staatsbürger. Am besten informiert ihr euch bei den Botschaften, das haben wir damals auch gemacht - damit fährt man am sichersten und weiß auch gleich, welche Unterlagen man braucht.

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Die niederländische kriegt euer Kind nicht, es gilt das Abstammungsprinzip. Die deutsche Staatsbürgerschaft kriegt jedes Kind mit einem deutschen Elternteil (entscheidend ist die rechtliche Elternschaft, nicht die biologische). Wie es mit der indischen Staatsbürgerschaft aussieht, weiss ich nicht. Laut Wikipedia kriegt das Kind nur dann die indische Staatsbürgerschaft, wenn beide Eltern Inder sind. Sollte das zutreffen, ist dein Kind nur deutsch.