Hallo ihr lieben,
Wir haben beschlossen ein Haus zu kaufen. Haben demnächst den Notartermin. Mein Mann sagt ich hätte kein Recht auf Anteile da ich momentan nichts verdiene und er alleine die Kosten tragen muss. Ich bin noch 1,5 Jahre in Elternzeit. Ich finde das irgendwie nicht fair aber er sagt sowas ist normal. Ist bei allen anderen auch so.. wie findet ihr das?
Hauskauf während Elternzeit - wem sollte es gehören?
Findet ihr das in Ordnung/normal?
Hä?
Wickelst du auch nur deine Hälfte eures Kindes?
Lass Dich dringend unabhängig beraten!
😅😅
Oh da könnte ich ewig weitermachen… in der Richtung.
Also du solltest mit diesem Mann mehr überdenken als den hauskauf! Ich weiß gar nicht, wie manche Menschen zu solchen Aussagen kommen! Der Wahnsinn!
Hahaha.... "Wickelst du auch nur deine Hälfte eures Kindes?".... ich schmeiß mich weg. Aber ja, genau das bringt es auf den Punkt. Und seine Wäsche wäscht sie hoffentlich auch nicht. Und macht auch nur für sich das Essen.....
Was für ein Typ.... mit dem würde ich mir kein Haus kaufen. Mit so einer Einstellung würde ich mit dem nicht mal eine Beziehung haben wollen. Was da wohl noch alle kommt... Böse Überraschungstüte
Dann wird das Haus nicht gekauft. Punkt.
Wir haben auch in der Elternzeit ein Haus gekauft, und selbstverständlich sind wir beide 50/50 dort eingetragen. Denn ich trage auch zum Einkommen bei, in dem ich eben zu Hause bleibe und unser Kind nicht in eine Fremdbetreuung muss und wir dafür noch 500 € zahlen müssen, nur damit ich dann ein bisschen arbeiten kann.
Alternativ kann natürlich dein Mann in Elternzeit gehen und du kaufst das Haus alleine und gehst Vollzeit arbeiten. ich wette, das will dein Mann dann natürlich aber nicht.
Entweder ist man eine Familie und dann hat man ein Familieneinkommen und das gehört dann allen, oder man trennt es strikt, aber dann müsste dein Mann dir deinen verlorenen Lohn ausgleichen, denn er will ja auch, dass du zu Hause bleibst. Das werdet ihr ja sicher vorher besprochen haben, wie ihr zum Thema Fremdbetreuung und ab wann steht. Wenn er damit einverstanden war, dann ist es sein Problem, dass er jetzt Alleinverdiener ist. Das hat aber nichts damit zu tun, dass ihr ein Haus kauft, für das du sicher später dann auch ja mitzahlst und dann gehört es immer noch ihm und du kannst dann wahrscheinlich keine Rücklagen oder sonstwas bilden, weil er dann sicher von dir auch verlangt, dass du von deinem Lohn dann mehr für Lebensmittel etc. bezahlt, weil er ja für das Haus alles zahlt.
Einziger Vorteil, bei einer Scheidung bist du dahingehend fein raus, dass er seine Schulden hat und du schuldenfrei bist. Was das ganze etwas einfacher machen könnte, als wenn einer versuchen muss, das Haus alleine zu halten und der andere wird ausbezahlt oder es muss dann verkauft werden.
Das ginge aber wirklich auch nur dann, wenn er wirklich alles zum Haus zahlst, du anteilig Miete und Nebenkosten und er sich trotzdem gleichwertig an den Lebenshaltungskosten beteiligt (Lebensmittel, alles fürs Kind was über den Kindergeldbetrag rausgeht). So hat dann wirklich jeder seins und nur die gemeinsamen Kosten werden geteilt.
Allerdings würde das meiner Vorstellung von Familie völlig wiedersprechen.
Einfache Regel: Kaufe/Bewirtschafte nie eine Immobilie, wenn du nicht im Grundbuch stehst. Das Schlimmste wäre, wenn du in den Kreditvertrag mit rein sollst, aber nicht ins Grundbuch.
Also entweder beide ins Grundbuch und beide in den Kreditvertrag oder Wohnen zur Miete. Für mich gäbe es da keine Alternative.
Er will Dich über den Tisch ziehen. Das macht niemand mit etwas Sinn und Verstand so.
Achso zum Thema Gleichberechtigung: Er trägt alleine die Kosten? Wer kümmert sich denn um Kind und Haushalt? Bezahlt er Dich dafür? Bei solchen Aussagen fehlt mir jegliches Verständnis. Es ist doch eine gemeinsame Entscheidung, wer sich mehr um die interne und mehr um die externe Arbeit kümmert.
Derjenige, der im Grundbuch steht, unterwirft sich der vollständigen und bedinungslosen Zwangsvollstreckung seines gesamten Vermögens, wenn die Raten nicht mehr bezahlt werden können. Das gilt insbesondere auch für die Spareinlagen der Kinder, die wären dann vollständig verloren.
Schlaue Kombinationen sind hier, dass nur ein Ehepartner im Grundbuch steht und dem anderen dann die Vermögenseinlagen überschrieben werden, um dieses Vermögen dann vom Zugriff des Gerichts und der Bank zu schützen.
Durch die Zugewinngemeinschaft (die hier wahrscheinlich gilt, das nehme ich einmal an), wärst du als Ehefrau sowieso hälftig an einem Verkauf des Hauses beteiligt und da Du dort gemeldet bist, hast Du ein Wohnrecht. Einen wirklich greifbaren Vorteil, im Grundbuch zu stehen, hättest Du in diesem Fall also nicht wirklich.
Im Übrigen rate ich wie immer wirklich _eindringlichst_ davon ab, solche großen finanziellen Entscheidungen in so einem Forum zu stellen und Rat von Leuten anzunehmen, die man nicht kennt (da schließe ich mich mit ein). Die Antworten sind emotional aufgeladen und die Leute sind oft nicht vom Fach. Eine Beratung von einem Fachanwalt kostet zwar viel, ist aber im Ernstfall wesentlich billiger als die teilweise drakonischen finanziellen Konsequenzen, die ich teilweise auch in der Arbeit so sehen muss.
Nein, sie wäre nicht hälftig einfach nur durch Zugewinngemeinschaft am Gewinn aus dem Hausverkauf beteiligt. Lediglich die Hälfte der Wertsteigerung würde ihr im Falle eines Verkaufs zustehen.
Ich würde meinem Partner auch was erzählen, wenn er aus dem Familieneinkommen, das nur dadurch in der Höhe erwirtschaftet werden kann, dass sie sich um Kind (und vermutlich aus Haushalt) kümmert, ein Haus alleine auf seinen Namen kauft. Entweder der Kredit geht auf beide und sie kommt auch mit ins Grundbuch, oder es gibt keinen Kauf. Alles andere wäre in der wirtschaftlichen Situation unfair. Ausnahme: er kauft das Haus komplett aus Ersparnissen, die noch aus einer Zeit vor der Ehe stammen. Dann wäre es durchaus auch gerechtfertigt, dass er alleine im Grundbuch steht.
Das mit dem Wohnrecht ist übrigens auch nicht richtig, das würde jedenfalls nicht über eine Scheidung hinaus bestehen.
Zugewinngemeinschaft bezieht sich auch auf das Tilgen des Kredits. D.h. ihr würde auch die Hälfte der beglichenen Kreditschulden zustehen.
Von daher hätte sie hier keine Nachteile.
Aber beim Wohnrecht stimme ich dir zu.
Abgesehen davon, dass du während der Elternzeit ja Care Arbeit (und vermutlich auch vermehrt Hausarbeit?) für eure Gemeinschaft leistest, frage ich mich wie es finanziell vor und nach deiner EZ geregelt war/sein soll. Hat dein Mann alles Eigenkapital alleine verdient und wird alleiniger Schuldner des Kredits? Kann er sich zusätzlich hälftig an euren sonstigen Kosten und Pflichten beteiligen? Falls nicht fließt ja auch das von dir verdiente Geld bzw. von dir geleistete Arbeit in den Erwerb des Hauses.
Zusätzlich gilt bei einer Ehe ohne Ehevertrag übrigens eine Zugewinngemeinschaft. Wenn das Haus mit finanziellen Mitteln erworben wird, die während der Ehe verdient wurden, hättest du im Falle einer Scheidung ohnehin Anspruch auf 50% des Zugewinns.
Lass dich bitte beraten. Die Kosten für einen Anwalt sich in solchen Fragen gut investiert.
Normal? Es ist doch auch sein Kind und du bist seine Familie und du steigst doch finanziell bald wieder mit ein?
Ne, das finde ich nicht normal und tatsächlich gemein, dass er so denkt!
Und wessen Kind betreust du? Deins oder auch seins?
Und habt ihr getrennte Finanzen? Dann müsste er dir wohl eh was zahlen für die Elternzeit als Ausgleich und dann hättest du also Einkommen...abgesehen davon, wie lang läuft die Abzahlung? Sind da 1,5 Jahre wirklich ein relevanter Anteil der Gesamtlaufzeit? Ich verstehe solch seltsame Ansichten garnicht...mir ist wuscht, ob mein Mann grad mehr oder weniger verdient als ich (auf Stundenlohn runtergerechnet bekommt er weniger als ich), wir stehen hälftig im Grundbuch
Wenn das Haus alleine von seinem Gesparten angezahlt wird und er alleine den Kredit bezahlt, könnte man darüber reden, wenn du von ihn auch bedacht wirst.
Schließlich verzichtest du, während der Elternzeit darauf dir eine Rücklage bilden zu können.
Und wirst du wieder in Vollzeit oder in Teilzeit einsteigen?
Wenn aber das gemeinsam Gesparte verwendet wird und du später auch zum Kredit beitragen solltest, dann gehört ihr Beide ins Grundbuch.