erst 5 mo.verheiratet und beziehung am ende

wie trennt man sich,wenn man verheiratet ist?muß man sich direkt scheiden lassen und...wie läuft so ne scheidung ab?wie teuer ist es sich scheiden zu lassen?
falls nicht?bekommt man auch unterhalt wenn man nicht geschieden ist sondern nur getrennt?
wie geht das alles?
bin völlig ratlos!

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pfirsichring?

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Nein, soweit ich das heute gelesen habe, hat die sich wieder vertragen.. #kratz Hab ich zumindest in einem Posting so verstanden.

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ohhhh wo steht das?

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Es kommt auf den Trennungsgrund an.
Nach fünf Monaten muss etwas Gravierendes passiert sein. Oder Du dachtest, er ändert sich nach der Hochzeit?

Trennung normal: Auszug, Trennungsjahr einhalten, Scheidung einreichen, geschieden werden. Kostenfaktor liegt überall anders, das lässt sich so pauschal nicht beantworten. Kommt drauf an, was noch geregelt werden muss, ob es viele Anwaltstermine braucht und so weiter.

Trennung Härtefall: Schnellere Scheidung, wenn die Gründe, die den Härtefall verursachen bei Deinem Mann zu suchen sind. Beispiele: Schwere körperliche Gewalt, Morddrohungen seinerseits (müssen ernst zu nehmen sein) und noch ein paar andere Nettigkeiten.

Trennungsunterhalt bekommst Du auch, dazu befragst Du Deine/n Anwalt/Anwältin. Hier gibts aber auch viele Leute, die sich mit dem Thema besser auskennen, als ich. ;-) Die können Dir nämlich sogar in Zahlen antworten.

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MEINEN anwalt?hat man sowas?ICH nicht!:-(
der kostet doch auch geld,was ich nicht habe.
im moment bin ich hausfrau,mutter und auf minijob-basis bei einer familie als kifrau angestellt.dot verdiene ich aber nichtmals 300,-euro.
also,wovon soll ich mich,mein kind,neue wohnung....bezahlen?
wo muß ich hin?
was ist der erste schritt???

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Die Frage ist, ob Du überhaupt mit den Kindern aus der Wohnung raus musst. Geht der Mietvertrag auf beide Namen? Dann kann auch er gehen, dann müssen die Kinder wenigstens nicht aus dem gewohnten Zuhause raus.
Hat nur er unterschrieben, kannst Du Dir trotzdem die Wohnung zuweisen lassen.

Der erste Schritt ist immer ein Anwalt für Familienrecht. Such Dir einen guten und lass Dich dort beraten. Das kostet nicht zwingend Dein Geld, denn Du kannst Kostenbeihilfe beantragen. Erklärt er Dir alles. Ohne Anwalt würde ich mich nicht scheiden lassen, denn dann besteht die Gefahr, dass Du ordentlich über den Tisch gezogen wirst.

Dich und Dein Kind bezahlt Dein Ex, falls er das nicht kann, gibts UVG vom Jugendamt und ALG von der ARGE. Wenn Dein Kind unter 3 Jahre alt ist, muss Dein Ex Dir ebenso Unterhalt zahlen, weil Du dann nicht verpflichtet bist, wieder arbeiten zu gehen. Wohnung finanziert sich im Zweifelsfall auch über die ARGE, frag dort mal nach, wieviel qm Du haben darfst und was sie zuschiessen können (ist regional unterschiedlich).

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Wie teuer eine Scheidung ist, hängt davon ab, wie reich ihr seid bzw. was ihr in der Ehezeit erwirtschaftet habt.
Allein schon, die Einreichung der Scheidung (kann nur ein Anwalt), damit sich das Gericht damit beschäftigt kostet schon eine saftige Gebühr.
Natürlich kann man auch erstmal nur so getrennt leben bis man das Geld für die Scheidung zusammen hat.

Eine einvernehmliche Scheidung geht quasi gleich los, will sich nur einer scheiden lassen, muß nachgewiesen werden, dass ihr mindestens 1 Jahr getrennt gelebt oder zumindest gehaushaltet habt oder ein anderer triftiger Grund vorliegt.

Unterhalt wird vom Gericht festgesetzt, nachdem errechnet wurde (Versorgungsausgleich) wem was zusteht (oder auch nicht).
Wenn ihr einen Ehevertrag habt, in dem etwas anderes steht, richtet sich der Unterhalt natürlich danach, was darin steht (obwohl es wohl ein gesetzliches Minimum gibt).Frag deinen Anwalt, wie es mit Zahlung eines Unterhaltsvorschusses steht.

Wer eine Zugewinngemeinschaft eingeht, sollte vorher auch Gedanken an deren Auflösung verschwenden.#augen

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Bei erst 5 Monaten Ehe gibt es idR kein Trennungsjahr. Hier wird die irrtumsvermutung zugrunde gelegt. Notwendigerweise gibt es auch für den potentiell Unterhaltspflichtigen keine nacheheliche Fürsorgepflicht d.h. es kann sein, daß Du keinen Unterhalt bekommst, es sei denn es sind gemeinsame Kinder vorhanden.

Wenn nicht, wirst Du sehr schnell geschieden, einen Versorgungsausgleich gibt es bei derartig kurzen Ehen nicht.

Also entweder gehst Du zum Amt oder suchst Dir einen Job, wie jeder andere Bürger auch.

Warum meinst Du, Dich nach nur 5 Monaten Ehe von Deinem dann Ex-Mann alimentieren lassen zu müssen.....?

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Ich glaube, es ist klar, dass der der nicht mehr im Haushalt lebt, den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig ist und nicht unbedingt der Exfrau. 2 Jahre nach der Geburt des jüngsten Kindes erwartet z.B. das Amt, dass man wieder vollzeit arbeitet.

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Aber NICHT nach 5 Monaten Ehe! da gibt es normalerweise keinen Unterhalt ausser es sind Kinder da, aber dann ist es egal ob man verheiratet war oder nicht. Übrigens ist der andere part bis zum 3 Jahr unterhaltspflichtig.

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Hallo!

Keine Ahnung, aber du wirst ja nicht aus einer Laune heraus geheiratet haben, dann würde ich aus einer Laune heraus auch nicht gleich wieder die Scheidung einreichen.

Geht doch bitte zu einer Paartherapie wenn du das Gefühl hast, alleine nicht das Richtige bewirken zu können.

Lovley