Sorgerecht bei Verheirateten!

Guten Abend,

ich habe da mal eine Frage. Mein Partner und ich wollen bald heiraten. Schwanger bin ich jetzt auch in der 14. Woche.

wie wird das dann mit dem Sorgerecht für das Kind werden... Wie verhält sich das dann bei einer Trennung, Scheidung... Wer hat welche Rechte?

Das klingt jetzt echt blöd, denn man heiratet ja nicht, damit man sich gleich wieder scheiden lassen kann. Ich möchte einfach nur abgesichert sein.

Gruss

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hallo!

wenn ihr noch vor der geburt eures kindes heiratet, habt ihr "automatisch" das gemeinsame sorgerecht.

bei einer trennung/ scheidung habt ihr dann immernoch das gemeinsame sorgerecht AUSSER einer von euch klagt das alleinige sorgerecht ein.
das alleinige sorgerecht bekommt man aber meist nur dann zugesprochen, wenn extreme dinge vorgefallen sind und es somit zum wohl des kindes ist ODER wenn der ehepartner sein sorgerecht "abgibt". laeuft aber (so wie ich es kenne) alles uebers gericht.

hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.

lg
miri

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Hallo!

Ihr seid dann beide Sorgeberechtigt. Wenn du dich dann zum Beispiel irgendwann mal trennen willst und meinetwegen 200 km, von deinem dann Ex-Parnter, wegziehen willst, könnte er es rein theoretisch verbieten. Denn ihr habt zu beiden Teilen dann auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Eine Ehe muss vorher wohl überlegt sein. Soll ja im günstigsten Fall ein Leben lang halten. ;-)
Wir sind dieses Jahr schon 6 Jahre verheiratet und immer noch glücklich. Vor allem seit unser Sohn Marc (3 Jahre) auf der Welt ist. LG Francie

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Ich danke Euch für Eure Antworten. Haben mir sehr geholfen.

Gruss und schönen Abend noch!!

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Auch wenn ihr nach der Geburt heiratet, habt ihr von der Heirat an das gemeinsame Sorgerecht! Ist also egal wann ihr heiratet.

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Das ist so nicht richtig. Wenn erst nach Geburt des Kindes geheiratet wird, hat sie ab Geburt zunächst austomatisch das alleinige Sorgerecht, es sei denn sie will das gemeinsame Sorgerecht seit Geburt von Anfang an (kann auch schon 4 Wochen vor dem ET z.B. beim Jugendamt niederschreiben lassen).

Im Falle des alleinigen Sorgerechts und ohne erfolgte Vaterschaftsanerkennung muss der dann verheiratete Vater ebenfalls mit Zustimmung der Mutter nach der Hochzeit dies beim JA festlegen lassen und der Vater das Kind adoptieren. Damit erhält das Kind auch den vollen Erbschaftsanspruch vom Vater.

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Das stimmt nicht, heute muß keiner mehr sein eigenes Kind adoptieren! Das war vielleicht vor 20 Jahren mal so!

Und die Vaterschaft wird er ja wohl anerkennen wenn sogar schon von Hochzeit die Rede ist.

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Du steht bezüglich Sorgerecht verheiratet weit schlechter da. Da heiraten keinerlei Vorteile bringt, außer steuerlich bei einer Hausfrauenehe, bzw. beim Erbrecht, würde ich es sein lassen.

Merke: Eine Ehe ist ein Vertrag, dessen Bedingungen jederzeit von unbeteiligten Dritten (dem Gesetzgeber) geändert werden können.

Da es im Scheidungsfall für die Ehefrauen/Ehemänner so gut wie keinen Unterhalt mehr geben wird, kann man sich das getrost sparen.

Gruß

Manavgat

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"Da es im Scheidungsfall für die Ehefrauen/Ehemänner so gut wie keinen Unterhalt mehr geben wird, kann man sich das getrost sparen. "

Das ist, gelinde gesagt, völlig undifferenziert,was Du da von Dir gibst.

Die nacheheliche Fürsorgepflicht, sprich Unterhalt, gilt auch weiterhin für den Ehepartner, bemisst sich am Einkommen des Unterhaltspflichtigen sowie an den Einkünften des Unterhaltsbedürftigen.

Im Falle einer Trennung ist zunächst einmal der neue Partner der Letzte in der Versorgungskette. Der getrennte oder geschiedene Partner hat auch nach der neuen Gesetzgebung weiterhin vollen Unterhaltsanspruch im Rahmen der jeweilig vorliegenden Einkommen, wie oben erwähnt.

Erst im Falle, daß in die neue Verbindung Kinder geboren werden, treten die "neuen" Kinder in der Versorgungskette vor den alten Ehepartner. Was aber auch nicht zwangläufig bedeutet, daß dieser leer ausgeht.

Desweiteren, sofern nicht schwerwiegende Gründe vorliegen, sollte es doch wohl so sein, daß sich getrennte Partner nicht weiter alimentieren lassen müssen.

BTW: Wer eine Ehe nur aus dem Fundus juristischer Unwägbarkeiten heraus betrachtet, sollte eh die Finger davon lassen.....

Für mich ist die Ehe in erster Linie immer noch ein moralisches Versprechen, einem Menschen, den ich ganz besonders vor vielen anderen schätze, zu Seite zu stehen, ein Leben lang, zumindets aber so lange es möglich ist........