Beerdigungskosten offiziell abtreten

Hallo,

mein leiblicher Vater ist gestorben und da er weder verheiratet ist, noch weitere Kinder hat, bin ich "bestattungspflichtig", wie man so schön sagt.

Er verließ die Familie als ich 4 war und seitdem haben wir uns auch nie wieder gesehen.

Seine Eltern und Bruder möchten die Bestattung planen und auch zahlen, bräuchten wohl jedoch dafür einer Vollmacht meinerseits, da ich allein bestattungspflichtig bin.

Hat jemand Erfahrung damit? Wie verhält sich das dann mit den Kosten? Nur, weil ich ihnen vollmächtig die Planung überlasse, bin ich lt. Gesetz ja weiterhin verpflichtet die Kosten aufzubringen, wenn diese es nicht tun.. Auch wenn sie es so sagen und die Beisetzung planen, kenne ich diese Menschen kaum und wer versichert mir, dass die keine pompöse Beerdigung aufsetzen und dann die Kosten doch an mich delegieren.. Ich MUSS im Zweifel ja zahlen!

Ich finde im www leider diesbzgl. kein Muster oder auch nur einen Hinweis, wie man nicht nur die Planung sondern auch die Kosten verbindlich abgibt.

Vll. ist ja jemand von euch kompetent diesbezüglich :)

Vielen lieben Dank!

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Ich weiß von mehreren Fällen, dass es (nicht nur)bei einer Beerdigung heißt "wer bestellt, bezahlt auch".
Wenn sie es so möchten, setze was auf in der Form, dass sie bestätigen, alle Kosten zu übernehmen und sie absolut keine Forderungen an Dich stellen. Weder jetzt noch in der Zukunft. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht gelten soll. Du könntest aber noch sicherheitshalber einen Anwalt anrufen und das bestätigen lassen. Es gibt Anwalts-Hotlines, wo das sehr schnell machbar ist.
LG Moni

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Ich kann dir aus eigener Erfahrung nur sagen, dass deine Pflicht entfällt wenn er für dich kein Unterhalt gezahlt hat.

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Sehen leider nicht alle Gerichte so, wenn man es einfach drauf ankommen ließe! Auch das weiss ich von eigenen Kenntnissen.
LG Moni

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Das ist so nicht richtig. Kenne genig Fälle, wo es anders war. Sie müsste klagen und hat dann noch mehr Kosten am Hals.

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Hallo,

wenn du das Erbe ausschlägst, muss du garnichts bezahlen. Das hatte meine Cousine erst letztens.

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Hallo,
das STIMMT schlicht NICHT!

Die Bestattungspflicht ist vom Erbe völlig abgekoppelt und kann man in der Regel nicht ausschließen, wenn man nicht selbst mittellos, oder hilfebedürftig ist zahlt man.

Gruß
Demy

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Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun! Das ist falsch.

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Hallo,

als mein leiblicher Vater starb und ich auch die alleinige "Erbin" von nix war, haben meine Großeltern väterlicherseits die Beerdigung bezahlt - ich musste dafür auch keine Vollmacht oder Ahnliches ausstellen.

Liebe Grüße

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Hallo

Theoretisch darf ein Bestatter aber ohne Vollmacht das nächsten Angehörigen nichts machen.
Es kann ja sein das du möchtest das er anderes bestattet wird