Hallo Ihr Lieben,
ist es okay, wenn man bereits 1,5 bis 2 Monate vor der Geburt zum Standesamt geht und die Vaterschaft anerkennen läßt?
Mein Freund und ich sind nicht verheiratet.
Was muß man dazu alles mitbringen??
Wäre Euch über hilfreiche Antorten sehr dankbar.
Liebe Grüße
Louise + 26+2
Ab wann Vaterschaftsanerkennung möglich?
Hallo,
also beim ersten Kind haben wir das bereits 2 Monate vor dem Geburtstermin gemacht. Wir mussten allerdings zum Jugendamt. Die brauchst deinen Mutterpass, beide den Personalausweis und beide Geburtsurkunden.
Beim Standesamt kannst du den Nachnamen beantragen, also wenn es gleich nach deinem Freund heißen soll.
Liebe Grüße
Brina
Hallo Louise,
du kannst jederzeit während der SS die Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht klären lassen.
Ich persönlich wollte bis zur 25.SS warten aber auch nicht viel länger, falls mir was passiert und das Baby aber gesund überlebt. Habe da von einem Fall gehört...
Wir werden es nächste Woche machen.
Soweit ich weiß, braucht man nur die eigenen Geburtsurkunden (Du und dein Freund) und den Perso.
LG Aneta 25.SSW
Hallo Louise,
mein Freund und ich waren vor 4 Wochen beim Standesamt und haben die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben. Mußten natürlich beide anwesend sein, Personalausweis und Geburtsurkunde dabei haben das war alles. Da sich die Mitarbeiterin geweigert hat den Nachnamen meines Freundes für das Kind einzutragen sind wir gleich noch zum Jugendamt und haben die Sorgeerklärung unterschrieben, sodass wir nun das Sorgerecht geteilt haben.
Allerdings kannst Du beides gleichzeitig beim Jugendamt machen, also die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung. Mußt nicht extra zum Standesamt. Die Unterlagen die Ihr dabei haben müsst bleiben allerdings dieselben
Alles Gute,
Yvonne & ET -2
Hallo Yvonne,
habe ich das jetzt richtig verstanden ?!
Man kann dem Kind nur den Namen des Vaters geben, wenn ER auch das halbe Sorgerecht hat ????
liebe Grüße
Tatu ( 39. SSW )
Nein, das geht unabhängig voneinander.
Hallo,
wir haben morgen Termin auf dem Jugendamt.
Die Vaterschaft kann er jederzeit (vor und nach der Geburt) auf jedem Amt anerkennen und braucht nur seine Geburtsurkunde und den Perso. Dann mußt du mit Geburtsurkunde und Mutterpass aufs Jugendamt und zustimmen, das er derjenige ist welcher (siehe HP vieler Gemeinden).
Wir haben Termin aufm Jugendamt wegen dem gemeinsamen Sorgerecht, das ich mit ihm teilen möchte. Zu dem Zweck müssen wir gleichzeitig da sein (wegen der Belehrung) und können die VS-Anerkennung gleich mitmachen.
Ich hab mich damit schon sehr lange auseinander gesetzt und wir haben zwischenzeitlich auch schon viele Horrorgeschichten gehört. Aber die Dame vom Jugendamt war so super nett und fürsorglich am Telefon, das wir uns auf morgen freuen.
Wenn ich dir noch weitere Fragen beantworten kann, meld dich über vk, achso, wir sind auch nicht verheiratet und haben auch (noch) keinen gemeinsamen Wohnsitz.
Liebe Grüße
Nadine mit Cedric inside
Ich hab noch ne Anmerkung dazu:
Die Wahl des Nachnamens hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun, man kann:
- entweder dem Kind den Namen des Vaters geben, der gilt dann lebenslänglich
- oder man kann ihm den Namen der Mutter geben, der kann dann -bei Heirat- angeglichen werden (14€ Standesamt).
Auch wenn ich nicht den Vater heirate, kann ich den Namen angleichen, um das Kind in die "neue" Familie zu integrieren. In dem Fall muß der Ehemann kein Sorgerecht bekommen, sondern "leiht" dem Kind seinen Namen nur. Das geht aber nur, wenn er vorher den Namen der Mutter getragen hat.
Wenn das Kind den Namen des Vaters trägt, behält es diesen auch und kann nicht namentlich integriert werden.
Ich hoffe, ich hab jetzt alles so richtig wieder gegeben, was mir die Frau vom Amt erklärt hat.
Hallo nochmal,
nur um das nochmal klar zu stellen. Sicher ist beides unabhängig voneinander möglich. Allerdings hat sich bei uns die zuständige Standesbeamtin geweigert, von sich aus geweigert, den Nachnamen des Vaters einzutragen!! Selbst als wir ihr versichert haben das wir uns das lange überlegt haben wollte sie es nicht machen. Nur wenn wir auch gleich die Sorgeerklärung machen würden wäre das was anderes.
Naja, den Rest habe ich ja oben geschrieben!!!
Alles Gute noch,
Yvonne & ET -2
Hey,
ich wollte deine Aussage oder dich nicht runterziehen das es an der Beamtin lag, habe ich auch so verstanden, wollte es nur für die verdeutlichen, die nicht gerne viel lesen
Ich bin immer wieder begeistert, von den Menschen die auf der Gemeinde arbeiten, in der ich wohne. Ok, Jugendamt geht zum Kreis, aber die haben ihr Büro in meiner Gemeinde und super nett.
Auf der Gemeinde, in der mein Freund wohnt, durfte er gar nicht erst vorbeikommen, weil "der kleine ja bei mir gemeldet wird", sie hat nur keine Lust drauf gehabt. Völlig unsinnige Aussage, aber leider sind wir alle der Willkür von so manchen Beamten ausgesetzt und sie sitzen nun am längeren Hebel
Liebe Grüße und alles Gute
Nadine mit Cedric inside (32+1)
Hallo Nadine,
habe es nicht so empfunden das Dein Beitrag meinen irgendwie runterziehen würde oder so. Habe nur gedacht ich schreibs unten nochmal hin woran es lag, weil man es in meinem ersten Beitrag hätte überlesen können
Jaja, die Behördengänge nerven und wenn man dann noch so unfähige Leute da sitzen hat ist es noch nerviger. Aber da müssen wir wohl alle durch!!
Also dann noch alles Gute für Euch
LG
Yvonne & ET -2