Hallo Mit 'e
Meine Freundin ist seit 1,5 Jahren im Erziehungsurlaub. Sie möchte ihr zweites Kind noch zeugen während des
Elternurlaubs. Ihr geht es auch etwas um die Fianazielle lage. Sie möchte auch vom neuen Elterngeld profitieren, fragt sich aber ob das geht, weil sie ja nicht arbeitet, bzw. noch im Erziehungurlaub ist. Mir kam es zu Ohren, das man 12 Monate gearbeitet haben muss, wenn man das neue Elterngeld haben möchte. Stimmt es? kennt sich da jemand aus?
Selen 17+0 SSW
Zweites Kind zeugen während des Elternurlaubs?
hallo,
stimmt sie bekommt nix, genauso wie ich....
Bin im erziehungsurluab schwanger geworden und hab somit die letzten 12 Monate nicht gearbeitet... Nun ja so ist das eben...
Unsinn. Den Sockelbetrag von 300 Euro bekommt JEDER.
Hallo,
deine Freundin bekommt auf jeden Fall 300 Euro im Monat und das für ein Jahr. Je nach dem wie alt das 1. Kind ist wenn das 2. geboren wird gibt es noch einen Geschwisterbonus.
Wie das genau ist kann ich dir aber leider nicht sagen.
Grüße
Nadine
Sorry, genau sie bekommt 300€ und sollte das andere Kind noch unter 2 Jahren sein,. bekommt man einen Geschwisterbonus von, ich glaube, 75 €...
Den Geschwisterbonus gibt es wenn das erste Kind unter 3 (nicht 2) ist, oder 2 Kinder unter 6 Jahre sind.
Der Bonus beträgt 10% des Elterngeldes, aber mindestens 75 Euro.
LG, Marlene
ja sie bekommt nur die 300 euro und geschwisterbonus.Naja vielleicht ist das ja mehr als sie jetzt hat.
Aber ich werde erst wieder arbeiten gehen bevor ich an noch ein kind denke.
lg yvschen
Hallo Selen,
ich habe mal irgendwo gelesen, dass man das volle Elterngeld (also die 67%) bekommt, wenn das zweite Kind vor dem 2. Geburstag des ersten Kindes auf die Welt kommt. Aber das wäre ja dann bei deiner Freundin auch nicht mehr zu machen... D.h. 300,- Euro Elterngeld und 75,- Euro Geschwisterbonus solange das erste Kind noch nicht drei ist.
Liebe Grüße,
Maumi
Da das Kind deiner Freundin bei der Geburt eines evtl. Geschwisterchens definitiv über 2 Jahre alt sein wird, bekommt sie nur so lange die 75€ Geschwisterbonuns, wie das 1. Kind noch nicht 3 Jahre alt ist. Die 300€ Grundbetrag bekommt sie natürlich auf alle Fälle für ein Jahr. Jeden Monat, den sie arbeiten würde, würde das Elterngeld allerdings erhöhen. Dann gelten die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Also eigentlich ist es besser, sie geht erst wieder arbeiten bzw. wird im letzten Monat des Elterngeldbezuges wieder schwanger. Dann kann sie das wirklich ausnutzen.
Hi,
ich bin auch während meiner Elternzeit erneut schwanger geworden. Im Gesetzesentwurf war ursprünglich vorgesehen, dass bei kurzen Geburtenfolgen das Gehalt von vor der ersten Elternzeit angerechnet wird. Ich hatte mich schon riesig gefreut, denn Wunschkind Nummer 2 sollte noch vor dem zweiten Geburtstag unseres Sohnes kommen... Aber dann kam das Gesetz durch und ich traute meinen Augen nicht da haben die doch einfach den Passus weggelassen, der für mich (und auch deine Freundin) so wichtig gewesen wäre. Statt dessen gibt es nur den Mindestsatz von 300 € / Monat. So als hätte man nie vorher gearbeitet ( Waren bei mir ja auch bloß 10 Jahre) Das ganze ist für mich aber eh nicht mehr wichtig geworden, da meine Maus sich schon vorzeitig auf den Weg gemacht hat und noch in 2006 zu Welt kam.
LG Chini