Bräuchte mal einen Rat von Euch.
Hab soviel Glück mit meiner jetzigen Firma, daß diese mir jetzt eine Abfindung im November bezahlen würden.
Also am 2.11. bin ich im Mutterschutz und genau im Monat November will mir die Firma den Abfindungsbetrag bezahlen.
Mein Problem ist nur: bei Beginn der Mutterschutzzeit bekomme ich doch geld von der krankenkasse und den rest bezahlt die firma oben drauf. - so - und wie ist es dann mit dem lohnsteuerjahresausgleich oder mit dem neuen elterngeld. wie wird das alles gerechnet - weiß einer von euch einen rat? - habe das gefühl, daß die firma mich da irgendwie "reinlegen" möchte, da ich genug ärger mit denen die letzten Monate hatte. habt ihr erfahrung mit dergleichen?
danke im voraus
Abfindung während Mutterschutz
Hallo,
leider kann ich Dir das auch nicht sagen. Kann durchaus sein, dass die Firma Dich da reinlegt, muss aber nicht sein. An Deiner Stelle würde ich morgen mal bei Pro Familia anrufen, die haben da eigentlich recht qualifizierte Mitarbeiter, die Dir sicher sagen können, wie das mit den Zahlungen berechnet wird.
LG Samy
Hallo...
Einmalzahlungen werden beim EG nicht berücksichtigt... Da brauchst Du nicht befürchten...
Mir geht es ähnlich, ich bekomm meinen kompletten Urlaub ausgezahlt, da ich ihn wegen meines BV nicht nehmen kann.
Mein AG zahlt den am Ende meines Arbeitsverhältnisses aus, sprich Ende April 08, also schon während des EG-Bezuges...
Hab diesbezüglich Rücksprache mit dem Versorgungsamt gehalten und der nette Mann dort sagte, das solche Einmalzahlungen nicht berücksichtigt werden...
LG Yvonne 33.SSW
Zuerst einmal Danke -
aber ich habe leider noch eine Frage: wie sieht es dann aus, wenn ich nächstes Jahr mit meinem Mann den Lst-Bescheid mache. muß ich dann eine gewaltige nachzahlung machen?
danke schon im voraus.
Hallo,
was meinst du genau mit Abfindung?
Eine Abfindung bekommt man eigentlich mit der Beendigung des Arbeitsverhältnis.
Du beendest aber doch nicht dein Arbeitsverhältnis und gehst normal in Mutterschutz oder?
Also nochmal ganz genau, wofür soll das Geld sein?
Lies mal das....
Sonderzahlungen werden nicht als Einkommen berücksichtigt. In den Richtlinien steht dazu folgendes:
Sonstige Bezüge im Sinne des § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG werden nicht als Einnahmen
berücksichtigt. Dazu zählen insbesondere einmalige Leistungen wie:
• 13. und 14. Monatsgehälter,
• einmalige Abfindungen und Entschädigungen,
• einmalige Leistungsprämien,
• Jubiläumszuwendungen,
• Gratifikationen und Tantiemen, die nicht fortlaufend gezahlt werden,
• Urlaubsgelder, die nicht fortlaufend gezahlt werden,
• Entschädigungen zur Abgeltung nicht genommenen Urlaubs,
....
Hab ich von einer sehr netten und kompetenten Urbianerin geschickt bekommen und der Herr von Versorgungsamt hat es ja auch bestätigt...
LG Yvonne 33.SSW
Hey Yvonne, schau mal hier, hast du sicher noch nicht gesehen:
http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=2&tid=1106092