Hallo,
Frage steht ja schon oben.
Die Bescheinigung vom FA wird ja frühestens von 33+0 anerkannt, bei 34+0 beginnt der Mutterschutz wenn ich mich nicht irre. Ziemlich wenig Zeit, um das Mutterschaftsgeld vor dem Mutterschutz zu beantragen. Es müsste daher eigentlich auch rückwirkend ausgezahlt werden, wenn ich vorher keinen FA-Termin habe und den Antrag z.B. erst bei 35+0 einreiche. Oder?
LG, Sabine ( 32+4)
Wird Mutterschaftsgeld von KK rückwirkend gezahlt?
Ich habe meinen Antrag in der 37. Woche eingereicht und mein Geld für die 6 Wochen komplett erhalten - für die Zeit danach muss man dann nur die Geburtsurkunde zuschicken und erhält den Rest für die 8 Wochen danach...
Also keine Angst die sehen das nicht so eng
LG Jasmin (ET-21)
Hi du,
also ich habe meine Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld erst in der 36. Woche vom FA bekommen (war da ja schon im Mutterschutz) normalerweise macht die KK keinen großen Wind darum und zahlt das ohne Probleme wenn du Anspruch hast...
leider habe ich keinen Anspruch was aber auch gerechtfertigt ist und darum bin ich auch nicht böse...
lg
Kerstin
Prima. Habe es mir so gedacht, ist ja auch logisch. Aber sicher war ich mir nicht.
für eure Antworten!!
LG, Sabine
Hallo,
ich habe die Bescheinigung mit dem Antrag zur KK geschickt und innerhalb von 1 Woche einen Vorschuss von 500 Euro bekommen und dann so ca. 6 Wochen später nochmals einen Betrag. Am Ende der 8 Wochen Mutterschutz gab es dann eine Komplettabrechnung.
LG Samy
Dankeschööön für deine Antwort!
LG Sabine