Resturlaub nach Mutterschutz trotzdem Elterngeld??????

Hallo, habe mal eine Frage?#gruebel
Da ich schon seit Monaten ein Beschäftigungsverbot habe, steht mir noch mein gesamter Jahresurlaub für 2007 zu. Den würde ich gerne im Anschluß an meinen Mutterschutz nehmen, damit ich dann noch einmal Gehalt bekomme. #gruebel

Wird dann das Elterngeld um diesen Monat gekürzt? Bin allerdings nur eine Teilzeikraft mit unter 30 Std./Woche. Finde leider keine Antwort beim Elterngeldratgeber. #gruebel

Verfällt mein Urlaub ganz?

Alles ziemlich verwirrend.#gruebel

#danke Melli-4 (28. Woche)

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Hallo

Warum lässt Du Ihn Dir nicht vor dem Mutterschutz ausbezahlen?

Ich werde auch noch Resturlaub haben und habe schon mit meinem Chef abgeklärt das er mir diesen im letzten Monat ausbezahlt.

Gruß Silke (24. SSW)

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Hallo Silke,

tolle Idee, wäre auch schön, bin aber leider im öffentlichen Dienst tätig, keine Chance!!!
Gruß Melli-4

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Jetzt nur mal so eine überlegung, wie wäre es wenn Dein Mann in Mutterschutz geht, er Elterngeld bekommt und Du in der Zeit Urlaub nimmst. Ob Du jetzt arbeitest oder Deinen Urlaub nimmst spielt doch keine Rolle, Du bist weiter beim Arbeitgeber gemeldet und Dein Mann ist im Mutterschutz.

Verstehst Du was ich meine, habs etwas blöd beschrieben :-D

Gruß Silke

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hallo,
ich kann leider deine frage nicht beantworten aber hätte eine andere frage an dich bzgl. deines beschäftigungsverbotes. ich bin zwar erst am anfang 7. ssw will aber nicht bis zum ende, wenn möglich da hin, und wenn es geht meinen fa fragen ob ich auch so ein beschäftigungsverbot bekommen kann, bzgl. meines geldes.
danke im voraus
lg najomi

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Hallo najomi,
bevor der FA ein Beschäfigungsverbot ausstellen kann, müssen schon kräftige Gründe vorliegen. (Bei mir RISIKOSCHWANGERSCHAFT).
Aber rede mit Deinem FA ruhig darüber.
Gruß Melli-4

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Hallo Melli,

der Urlaub darf nicht verfallen.
Und Du kannst ihn in Anschluss an den Mutterschutz nehmen. Dadurch bekommst ja wieder Dein Gehalt. Allerdings erhälst Du dann kein Elterngeld.
Du musst dann nur rechtzeitig die Elternzeit beantragen!
Wie lange Du dann Elterngeld erhälst weiß ich nicht, also ob es dann 12 oder 10 Monate sind.
Vielleicht findest hier etwas:
http://www.berufstaetige-muetter.de/base/index.php

oder über den Elterngeldrechner mal checken:
http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/


LG
Susanne

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Hallo,
hab direkt bei der Elterngeldstelle angerufen.

Das ist die Antwort:

Sehr geehrte Frau .....,

grundsätzlich ist es möglich, den Resturlaub im Anschluss an die
Mutterschutzfrist abzugelten. Dadurch erhalten Sie aber weiterhin Ihren
Verdienst. Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, d. h. da Ihr Verdienst
während des Urlaubsanspruches weitergezahlt wird, müsste genau überprüft
werden, in welchem Lebensmonat Ihres Kindes der Urlaub genommen wird, ob dies
einer vollen Erwerbstätigkeit entspricht, usw.
Am sinnvollsten wäre es, gleich nach der Geburt Ihres Kindes (wenn also
das Geburtsdatum bekannt ist) Kontakt mit Ihrem zuständigen Bearbeiter bei
der Regionalstelle des Zentrums Familie und Soziales aufzunehmen und abzu-
sprechen, bis wann genau der Mutterschutzzeitraum läuft und in welchem
genauen Zeitraum der Resturlaub geplant ist. Nur dann kann konkrete Auskunft
erteilt werden.

Nur als Anmerkung: es ist auch möglich, den verbleibenden Resturlaub zu
übertragen. Er müsste dann im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr nach Ende
der Elterzeit genommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hab auch ein BV und rund 30 Tage Urlaub noch.

lg Diana SSW 27

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Hallo,

ich bin auch im ÖD beschäftigt und habe Resturlaub (allerdings nur ein paar Tage).
Du kanns den urlaub nach der Mutterschutzfrist nehmen oder auch stehen lassen bis nach der Elternzeit (dann kannst du ihn im laufenden odr Folgejahr nehmen).
Wenn Du Dich für Inanspruchnahme nach der Mutterschutzfrist entscheidest musst Du den genauen Wortlaut des gesetzestextes beachten.
Anspruch auf Elterngeld besteht demnach nur für die ersten 12 Lebensmonate des Kindes (maximal 14, wenn der Partner auch in Anspruch nimmt).Je nachdem wieviel Urlaub du hast, kann es sein, dass Du dann einiges verschenkst, da die Zahlung des Elterngeldes mit dem 1. Lebensjahr des Kindes eingestellt wird (also nach 12 Monaten, max 14!) Sollte jemand erst nach einem halben Jahr Elterngeld beantragen, hat er nur noch 6 Monate Anspruch!):-[
Also ich würde mir das an Deiner Stelle gut überlegen, ob es nicht besser ist, den Urlaub bis nach der Elternzeit aufzusparen.

Hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe

Gruß