Hallo Ihr lieben!
Wie verhält man sich bei einem ausgesprochenen Beschäftigungsverbot?
Wenn man krank geschrieben ist, muss man ja alles meiden, was der Genesung entgegensteht, man darf für den täglichen Bedarf einkaufen, etc.
Wie ist das beim Beschäftigungsverbot? Ich muss Stress und psychischen Druck vermeiden. Darf ich "einfach so" bummeln gehen, abends essen gehen, mit meinem Sohn zum turnen (ER turnt ) und solche Sachen machen?
Ich will natürlich nichts machen, was dem Wurm schadet, das versteht sich von selbst, sonst könnte ich ja auch weitermachen wie bisher. Ich möchte nur eben am "normalen Leben" weiter teilhaben, mich mit Freunden treffen, etc - nur ohne die Belastung in der Arbeit. Andererseits will ich rechtlich nichts falsch machen und kein böses Blut schüren, schließlich will ich "nachher" da auch wieder hin...
Oh mei, helft mir bitte und sagt mir was ich darf und was nicht...
Viele Grüße! Martina
Verhalten bei Beschäftigungsverbot
ja natürlich darfst du das alles! dir hat doch niemand 9 monate bettruhe verordnet!
du darfst auch schwimmen und spazieren gehen und sowas. bewegung ist wichtig, also bloß nicht zu hause einigeln aus angst vorm AG!
lg
claudia mit paul (4), jacob (1 1/2) & 17.ssw
Wie schon gesagt, du bist ja nicht krank!
Ich denke du darfst dich so bewegen wie es dir gut tut. Dazu gehört auch, dass man mal aus der Bude rauskommt!
lg kikiy
Hallo Martina,
wenn Du vom Arzt ein Beschäftigungsverbot erhalten hast, dann hat er Dir das doch sicherlich auch begründet, oder?
Die Sachen, die er dir gesagt hat, sollst du vermeiden, darüber hinaus kannst du aber deinen Alltag normal weitergestalten (nicht schwer Heben, nicht zu sehr strecken und Stress weitgehend vermeiden...).
Augrund welche Elemente deiner Arbeit oder welcher Beschwerden hast du denn das Beschäftigungsverbot erhalten?
LG Silke
hallo!
du darfs alles machen was du "willst". wie du selbst schon gesagt hast, du wirst dich kaum überanstrengen, und sachen machen die schaden können.
aber du kannst dich frei draussen bewegen, shoppen gehen, freunde treffen, usw.
es sei denn es gibt indikationen die besagen dass du viel ruhe halten musst. das schränkt dann schon etwas ein. aber das weißt du dann ja eh selbst.
lg liz
§3 Absatz 1 Mutterschutzgesetz:
Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
§4 Absatz 1 Mutterschutzgesetz:
Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.
Ein Beschäftigungsverbot wird aus den obigen Gründen ausgesprochen.
Ein Beschäftigungsverbot bedeutet nicht, dass Du nicht mehr am Leben teilnehmen darfst. Es hat lediglich etwas mit der Beschäftigung und der Gefährung von Dir und dem Kind durch die Ausübung der Beschäftigung zu tun.
Wenn Dir also danach ist, steht einem Shopping-Tag etc. nichts im Wege.