Ich soll meinem Arbeitgeber von meiner Gynäkologin eine Schwangerschaftsbescheinigung vorlegen.
Diese kostet 5 Euro.
Meine Gynäkologin sagt, das muß der Arbeitgeber zahlen.
Mein Chef sagt, nach den Arbeitsbestimmungen muß ICH die zahlen.
Wer kennt sich da aus????
Schwangerschaftsbescheinigung für Arbeitgeber
dein arbeigeber muss es zahlen
Genau! Er muss die bezahlen!
Wenn er danach verlangt, kann er nicht die Kosten dafür auf dich abwälzen!
LG, Enelya
wenn deinem Chef z.B. eine Kopie aus dem Mutterpass nicht reicht und er so ne Bescheinigung haben möchte, muss er auch die Kosten dafür tragen. Das ist sogar irgendwo geregelt....nur frag mich jetzt auf die Schnelle nicht, wo
Wenn dein AG so eine Bescheinigung will, dann muß er die auch bezahlen. Anders kenne ich das nicht.
hallo,
also die muss dein chef zahlen, weil ihm eigentlich die Kopie aus deinem MuPa (Terminbestimmung) reichen müßte.
Frag ihn doch einfach, ob ihm die genügt.
Gruß Conny
Also normalerweise legst Du deinem AG Deinen Mutterpass vor!
Wenn er auf eine Bescheinigung besteht,... dann MUSS er sie zahlen... oder er gibt sich mit dem Mutterpass zufrieden
Den MuPa legt man NIEMANDEM vor wenn man nicht will.
Seht sogar im Mutterpass drin.
Also cih würde NICHT wollen dass mein AG in meinem Mutterpass rumstöbert...
Und: er MUSS die Bescheinigung auf jeden Fall zahlen.
Viele Grüße!
Das muß definitiv der Arbeitgeber zahlen !
Meiner hat zwar keine verlangt, aber ich weiß das meine Kollegin eine hatte und bei uns wurde das ohne Probleme bezahlt.
hier habs gefunden
http://bundesrecht.juris.de/muschg/__5.html
D A N K E !!!!
.... und auf einmal reicht die Kopie vom Mutterpass
Da hat gerade jemand was von Kopie des Mutterpasses geschrieben. Dein MP geht NIEMANDEN etwas an, außer Dich selbst und Deine Dich Behandelnden, weder Ämter noch der AG dürfen Einsicht verlangen.
Und die Bescheinigung MUSS der AG bezahlen, steht sogar im MuSchuG:
"§ 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis
(2) 1Für die Berechnung der in § 3 Abs. 2 bezeichneten Zeiträume vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme maßgebend; das Zeugnis soll den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben. 2Irrt sich der Arzt oder die Hebamme über den Zeitpunkt der Entbindung, so verkürzt oder verlängert sich diese Frist entsprechend.
(3) Die Kosten für die Zeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 trägt der Arbeitgeber."