hallo,
kann mir jemand sagen, ob es stimmt, dass wenn man in einem befristeten arbeitsverhältnis steht, dann bekommt man kein mutterschaftsgeld?
ich bekomme mein baby im august und mein vertrag läuft bis ende juli und meine beraterin meinte, ich bekomme deswegen kein mutterschaftsgeöd..musste einen job bis acht wochen nach der geburt haben..stimmt das?
liebe grüsse
kein mutterschaftsgeld beim befristeten arbeitsvertrag??
Hallo!
Das ist völliger Quatsch, was Dir Deine Beraterin erzählt hat... ich war wegen der selben Problematik bei Pro Familia um mich beraten zu lassen... Du reichst den gelben Schein, den Du vom FA bekommst bei der KK ein... und dann wird das zwar ein bisschen anders berechnet als wäre der Vertrag noch am laufen... aber Du kriegst Mutterschaftsgeld... etwa 80 % vom Nettoverdienst... nachzulesen auch im Mutterschutzgesetz...
Gruss
Maike
Soweit ich weiß, zählt der Tag, an dem dein MuSchu beginnt. Ist bei mir auch so. Mein Vertrag endet am 31.8., ET hab ich am 15.9.
Meine MuSchu beginnt am 4.8. und somit bekomm ich auch Mutterschaftsgeld.
Du bekommst solange Geld, wie Du angestellt bist, d.h. bis Ende Juli ... nicht länger.
Nun ist die Frage, wann genau Dein Baby kommt. Da Du ja noch nicht in Mutterschutz zu sein scheinst, kommt es sicher Ende August. Dann hast Du aber spätestens ab nächter Woche Mutterschutz (6 Wochen vor der Geburt) und da zahlt der AG natürlich seinen Anteil am Mutterschaftsgeld bis Ende Juli.
Bis zur Geburt des Babys bekommst Du dann wohl kein Geld, dafür dann aber schon ab dem ersten Monat das volle Elterngeld - was ja normalerweise erst ab dem 3. Monat gezakht wird, weil man ja 8 Wochen noch Mutterschaftsgeld bekommt.
Was in der Zeit zwischen Anfang August und Geburt des Babys ist, müsstest Du ggf. mal beim Arbeitsamt etc. erfragen - arbeitssuchend melden kannst Du Dich ja im MuSchu nicht ...
Nochmal ich ...
Text aus dem Mutterschutzgesetz:
Endet ein befristetes Arbeitsverhältnis durch Fristablauf nach Beginn der Mutterschutzfrist, wird bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses Mutterschaftsgeld sowie der Arbeitgeberzuschuss gezahlt. Anschliessend erhalten sie sowohl das Mutterschaftsgeld als auch den entfallenden Arbeitgeberzuschuss bis zum Ende der Mutterschutzfrist in Höhe des Krankengeldes der Krankenkasse...
Gruss
Maike
Ja schön und gut, nur dass ihr Arbeitsverhältnis VOR BEGINN der Mutterschutzfrist endet
Wenn sie ihr Baby im August bekommt und der Vertrag bis Ende Juli läuft, ist sie doch in den 6 Wochen Mutterschutzfrist...
Gruss
Maike
Hi,
also, ich hatte vor 2,5 Jahren das gleiche Problem.
Doch es war bei mir nur noch eine Woche zwischen Arbeiten und Muschu.
Ich mußte mich aufjedenfall arbeitslos melden! Dann bekam ich auch das Geld von der Krankenkasse.
Vorraussetzung war aber, die direkte arbeitslosmeldg.
Es durfte kein Tag zwischen fehlen.
Lg.Anna112