Kennt sich wer bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gut aus?

Hallo Ihr Lieben,

habe mal eine Frage.
Man hat ja Anspruch auf 6-wöchige Lohnfortzahlung bei Krankheit.
Meine FA stellte sich auf Stur und wollte kein BV ausstellen sondern hat mich mit AU' s aus dem Verkehr gezogen.

Nun war ich vom 28.Mai-20.Juni krank geschrieben.
Dann war ich vom 26.Juni-heute krank geschrieben.

Also war ich ja dazwischen arbeiten.
Nun bekomme ich Post von der Krankenkasse wegen Krankengeld ab dem 09.Juli?????

A) war ich nicht wegen dem gleichen krank geschrieben und
B) gilt die 6 Wochen Frist nicht jedesmal neu wenn man mal wieder arbeiten war?
Oder sind es nur 6 Wochen insgesamt pro Jahr die der AG zahlen muß?
Kapiers grad nicht mehr.
KK sagt das stimmt was der Arbeitgeber sagt.
Komisch oder?Weil dann müssen die ja zahlen?

Wer weiß Rat?

Lieben Dank,

Lina+ #baby girl inside

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Normal gilt die Frist wieder von vorne sobald du wieder arbeiten warst. Egal ob 1 Tag oder 30 Tage. Soweit ich weiß...

LG, Katrin mit Alper (2) und Baby 35. SSW

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Also ich meine, das gilt immer vom neuem,
also wenn du Krankgeschrieben warst und dann wieder arbeiten und danach wieder krankgeschrieben bist, dann zählt es vom neuem, sowieso wenn es nicht das gleiche betrifft.
Ruf bei der KK mal an und sag das du dazwischen arbeiten warst.

Viel Glück
Grüßle

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Die Fortzahlungsfrist beginnt nicht immer neu.

Wenn du in 12 Monaten 6 Wochen die gleiche Diagnose hattest, fällst du ins Krankengeld. Dabei ist es egal, ob die 6 Wochen am Stück waren oder 6 x 1 Woche oder 3 x 2 Wochen usw.

Wenn du allerdings immer unterschiedliche Diagnosen hattest, fällst du nicht ins KG, es sei denn mit einer deiner Diagnosen wurden die 6 Wochen erreicht.

Rechne doch mal die einzelnen Tage der einzelnen Diagnosen nach. Wenn du unter 42 Tagen liegst, bekommst du kein Krankengeld, sondern Lohnfortzahlung.

LG HEike

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Muss noch ergänzen:

Du kannst natürlich beispielsweise 4 Monate krank geschrieben sein ohne Krankengeld zu bekommen. Allerdings muss es dann immer eine andere Diagnose sein.

Wie gesagt, du darfst in 12 Monaten nicht 6 Wochen krank sein mit der gleichen Diagnose.

LG Heike

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Deine KK muss da echt irgendwas in den falschen Hals bekommen haben, denn der 9.07. ist genau 6 Wochen nach der ersten Krankschreibung. Die gehen also davon aus, dass du ununterbrochen seit dem 28. Mai arbeitsunfähig bist...

Ruf noch mal und gibt die genauen Termine an und dass du eben vom 21. - 25.06.08 arbeiten warst.

LG, Katrin mit Alper (2) und Baby 35. SSW

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Hallo.

Also ich kenne es auch so, dass man 6 Wochen pro Jahr wegen der selben Diagnose krank geschrieben sein muss (ob zusammen hängend oder nicht, ist dabei egal) um ins Krankengeld zu fallen.
Ruf doch mal deine KK an und frag mal nach. Hört sich so an, als wüssten die nicht, dass du zwischendurch arbeiten warst.

Und eine andere Info: auch dein Hausarzt kann dir ein BV ausstellen, das muss nicht immer zwingend vom FA kommen.
Versuch es doch bei deinem Hausarzt.
Ist immer besser, als ins Krankengeld zu fallen - das wirkt sich schließlich auch auf das Elterngeld aus!

Viele liebe Grüße,
Connykati & #baby Boy 23+4

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A) war bei mir ganz genauso, rufe gleich bei deine Kasse an und klär das - muß aber wirklich ne unterschiedliche diagnose sein. Die rufen meist noch mal beim Arzt an und lassen sich das bestätigen - so wars bei mir.

B) die 6 Wochen frist beginnt mit dem ersten Krankheitstag und geht ein Jahr (auch jahrüberlappend) also z.b bei dir bis z.b 28.Mai 2009 bei der ersten AU

Für die nächste Zeit empfehle ich dir über die AUs Buch zufürhren und deine Krankenscheine zu kopiren, hatte auch nur streß mit der Kasse! Obwohl die auf ihrem blöden schein auch die diagnose stehen haben...

LG melly

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also ich arbeite bei ner krankenkasse und kann dir das genau erklären.

grundsätzlich muss der arbeitgeber 42 tage (6 wochen) lohnfortzahlung leisten. allerdings kann er sich bei arbeitsunfähigkeitszeiten, die nicht länger als 6 monate auseinanderliegen und die gleiche ursache haben (muss nicht die gleiche krankheit sein- lediglich gleiche ursache z.b. schwangerschaft) auf die lohnfortzahlung anrechen. beispiel. warst du im mai schon mal 3 woche krank wegen übelkeit wegen der schwangerschaft und bist nun erneut arbeitsunfähig im juli wegen z.b. unterleibsschmerzen wegen der schwangerschaft muss der arbeitgeber nur noch 3 wochen zahlen. allerdings darf die krankenkasse das nicht allein entscheiden ob es sich hier um die gleiche ursache handelt oder um die gleiche krankheit. das fragen die beim arzt an. der bestätigt oder verneint dann einen zusammenhang. angefragt wird meist auf wunsch des arbeitgebers, der die diagnose ja oft nicht kennt. die anfrage spart sich die krankenkasse natürlich wenn es sich vom schlüßel her (icd-nummer aufm krankenschein) um ne absolut identische krankheit handelt.

hoffe konnte dir helfen

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hallo,
es gilt immer nur dann von neuem, wenn du nicht immer wieder wegen der ein und selbe sache k geschrieben bist.

stellt sich die frage was die gründe waren.

gruß alex