ALG 1 - ktrieg gleich nen Anfall

Hallo ihr Lieben!

Ich hab da mla ne Frage, hab schon überall rumgesucht, aber nix gefunden.

Ich beziehe seit Nov. 07 ALG 1. Im Dez 07 wurde ich in so ne Weiterbildung geschickt. Das ist eigentlich keine Weiterbildung, sondern so ne Art Beschäftigungstherapie, wo ich (25 Jahre) mit 18 anderen (Durchschnitt 55 Jahre) meine Zeit rum kriege.

Beim AA haben die zu mir gesagt, dass sich dadurch mein Anspruch auf ALG 1 verlängert, d. h. bei 8 1/2 Monaten Maßnahme knapp 4 Monate länger ALG 1. Stimmt doch oder?

Nun hab ich heute Post vom AA bekomen. Mein Anspruch auf ALG 1 endet am 29. 08. 2008! #schock

Hatte ihr das auch schon mal? Oder kennt ihr euch da aus?

Bin echt verzweifelt. Und bis man mal beim AA jemanden an den Hörer bekommt, hat man schon 5 Euro vertelefoniert.

Und wie geht das jetzt weiter? Muss ich Hartz 4 beantragen oder läuft das automatisch? Und wieviel Hartz 4 bekomme ich? Hab einen 3 jährigen Sohn und bin schwanger.

Bin voll durch den Wind!

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Ich kenne mich da gar nicht aus. Aber das beste wird sein, wenn Du mal direkt hingehst. So sparst Du Dir auch das Telefongeld.

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Du musst alles beantragen es läuft nicht einfach weiter..

Hartz 4 ist in dem Sinne nicht dieser Mini Betrag an den man denkt, cih würde zum Beispiel mehr Hartz 4 als ALG 1 bekommen..

Hartz 4 wird nach Bedarf gerechnet, was du brauchst, Miete, was dein Sohn braucht dann kannst du durch Hartz 4 Erstausstattungsgeld beantragen, nachdem dein Baby da ist bekommst du dann auch noch geld fürs Kind..
Die AWO hats mir ausgerechnet und ich hätte (zu hause wohnend) im Monat ca 1100 Euro.. Ich denke davon kann ich meinem Kind was bieten und ernähren.

Wenn du meinst, dass die Arge mit dem Arbeitslosengeld falsch liegt geh echt mal zur AWO die haben ne menge ahnung und helfen in solchen dingen auch, vorallem weil du schwanger bist.

Lg Jule

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Hallo Jule!

Vielen Dank für deine Antwort!

Jetzt geht es mir schon etwas besser.

AWO ist das das gleiche wie Pro Familia?

LG Su

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Bei uns gibts kein Pro Familia deswegen weiss ich das nicht, aber die müssten dich ja auch beraten können was dir für Gelder zustehen, ich denke die müssten sich damit auch auskennen..

Die Dame meinte nämlich auch, dass das Arbeitsamt damals wohl mein ALG1 falsch berechnet hat da es viel zu wenig war..

Naja man vertraut ja irgendwie doch auf die Leute die das alles so ausrechnen..

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Hallo,

Du musst mal in Deinem ALG-Bescheid nach der Kennziffer der Zahlungen schauen.

Bei ALG1 ist das 7002
Während der Weiterbildungsmaßnahme (glaub ich) 7004 oder 7006 (find gerade meinen Korrekturbescheid nicht).

Ich hatte auch so eine Weiterbildungsmaßnahme - von daher prüf das mal nach.

Wenn ab dem Zeitpunkt der Weiterbildungsmaßnahme Du immer noch Zahlungen nach 7002 bekommen hast, musst Du das Arbeitsamt auf den Fehler hinweisen - der Bescheid wird geändert und Du bekommst für die Zeit der Weiterbildung 7004.

Danach dann wieder 7002 (und zwar verlängert um die Hälfte der Zeit der Weiterbildung, also in Deinem Fall + 4 Monate).

Viel Spaß #schein und Erfolg mit der Rennerei übers Amt.

Die Anträge/Amtsgänge für die Zeit nach ALG1 kenn ich leider nicht.

LG
kleine #katze

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hallo!

hab grad gesehn, dass bei mir die 7004 steht.

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hallo, oh menno ist doof, oder?


gibt mal bitte bei google hartz 4- rechner ein, da kannst du dir ungefähr alles selber ausrechnen lassen.


viel glück weiterhin

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huhu!

hab ich schon gemacht. da komm ich immer wieder zu alg2-rechner. ist das richtig?

lg

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Beantrage Hartz IV, erkläre denen deine Situation, gerade in Bezug auf den verlängerten Anspruch vom AA. Wenn Du den echt hast, dann werden die sich schon darum bemühen, dass du ihn bekommst, so lange muss die Arge ja nicht für dich zahlen.

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hallo su,

nimm dir die zeit und marschiere mit deinen unterlagen direkt dorthin in die "sprechstunde". da musst du zwar sicher eine ganze weile warten, hast aber direkt einen ansprechpartner.

ich hatte eine maßnahme über 3 monate und habe knapp 6 wochen länger alg1 bezogen. ich hatte aber auch anspruch auf ein ganzes jahr alg, da ich lange genug vorher gearbeitet habe.

wie lautet denn der erste bescheid, den du bekommen hast? bis ende oktober 2008? oder kürzer? außerdem musst du ja auch einen neuen bescheid bekommen haben, als du zu dieser maßnahme angemeldet warst.

hartz4 musst du beantragen. das geht nicht von alleine. frag da dann direkt mal bei der arbeitsagentur nach, wenn du dort bist. und lass dich nicht vertrösten.

lg, silke.