Voraussichtlicher ET geändert - Arbeitgeber informieren?

Hallo zusammen,

ich habe meinem AG den voraussichtlichen ET mitgeteilt, aber es kann ja durchaus sein, dass dieser zum Ende nochmal vom FA korrigiert wird..

Ich frag mich nun, ob man dann verpflichtet ist, seinen AG darüber zu informieren... Klar, wenn er vordatiert wird, hat es ja nur Vorteile, weil man früher in MuSchu gehen kann... Aber es kann ja auch sein, dass er 2 Wochen nach hinten verlegt wird... *grübel*

Die Bescheingung/Bestätigung für den AG bekommt man ja auch nur einmal ausgestellt...

Danke für Eure Hilfe!

LG,
babywunsch0208

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Der ET wird nicht mehr korrigiert in der Spät-SS ;-)

GLG

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Sagen würde ich nix und ihm dann die Bescheinigung geben, ich meine es wird sich jetzt auch nicht um Wochen oder Monate handeln sondern lediglich um Tage! Er wird es sicher kennen, dass sich der ET vielleicht doch nochmal ändern!

LG

Susanne

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Wenn er fest steht wird er meistens nicht mehr verändert!!Die Kleinen kommen sowieso nie pünktlich ;-)


lg sas

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hi,

also bei mir wurde der ET korrigiert (1Woche vorverlegt)

Das wird dann im Mutterpass notiert. Dann habe ich mir die Bescheinigung für meinen AG geben lassen.

Aber wenn es bei dir nach hinten verschoben wird, ist für dich doche eher besser wenn der AG von dem ersten Termin ausgeht.Oder hast was dagen früher in den Mutterschutz zu gehen???

LG