Hallo,
ich bin in der 37. SSW und mein ET ist der 23. September.
Ich bin Studentin und die Sache ist die, dass wenn unser Kleiner erst im Oktober zur Welt kommt, ich noch 500 Euro Studiengebühren bezahlen muss, die entfallen würden wenn er im September kommt. (Meiner Meinung nach eine sehr blöde Regelung, da ich damit irgendwie unter einem gewissen Druck stehe, denn 500 Euro sind eine Menge Geld, vor allem dann mit Kind!)
Jetzt denke ich schon länger darüber nach, ob ich ab dem ET irgendwelche wehenfördernden Dinge machen sollte, wie eben viel Treppen steigen oder viel Himbeerblättertee trinken. Bin da etwas unsicher, da ich eigentlich der Meinung bin, Babys sollten von allein kommen, denn sie wissen am besten wann sie bereit für die Geburt sind.
Was sagt ihr den dazu, oder konnte ihr selber schon Erfahrungen mit wehenfördernden Methoden/Hausmitteln machen?
Berlybunny
Versuchen die Wehen "natürlich" zu fördern?
Das ist jetzt nicht dein ernst oder???
Sonst hätte ich die Frage nicht gestellt.
Ich wollte schließlich andere Meinungen dazu hören, da ich eigentlich auch der Ansicht bin, das Baby sollte kommen wann es will!
Und es geht ja auch erst um den Zeitraum, nach dem errechneten ET und nicht schon vorher, was wie ich finde sehr wichtig ist, da viele diese Mittel wohl schon bis zu 2 Wochen vorher versuchen, weil sie keine Lust mehr haben.
Ab dem ET weiß ich noch nicht wie ich dazu stehen soll, da ja beispielsweise auch bei einer Plazentaverkalkung die Geburt meist auf jeden Fall ohne irgendwelche Risiken eingeleitet wird, sagt jedenfalls meine Hebamme. Das nur mal als Beispiel dafür, dass Ärzte dass dann ja wohl auch nicht so eng sehen können!
Hallo!
Lass deinem Baby doch die Zeit die es braucht!!!
Jeden Tag den es in der kleinen Wohnung verbringen kann ist gut für das Kleine!
Wenn es nicht will, dann helfen die ganzen Mittelchen gar nix!
Matschilein
Hallo,
hachherje, da zählt jeder Euro, glaube ich das du dir darüber Gedanken machen mußt, finde ich ganz traurig das du "leider" über diese Möglichkeiten nachdenkst!
Viel Glück bei einer Entscheidung, ist nicht leicht
Hallo,
ich bin auch Studentin und soweit ich weiß gibt es ein Formblatt, dass man ausfüllen muss, um von den Studiengebühren befreit zu werden. Als Grund kann man die Betreuung eines Kindes unter 12 ankreuzen und dann wird man befreit. Aber ich schaue das nochmal nach.
Lg, Laila
diesen Antrag hab ich schon gestellt, aber das I-Amt meinte eben, der wird vorläufig auch bewilligt, aber wenn die Geburt erst im Oktober ist nachträglich abgeleht, da dann schon das neue Semester läuft.
Verstanden habe ich dass so, dass man den Antrag vor Semesterbeginn stellen muss. Wenn der Kleine aber erst beispielsweise am 2. Oktober kommt, habe ich ja auch erst ab diesem Tag die Betreuungsaufgabe eines Kindes was nicht zu Semesterbeginn der Fall war, und somit auch keine Befreiungsberechtigung besteht.
Aber es heißt doch auch: "Nur in sachlich begründeten Fällen ist eine Antragstellung bis zum Ende des Semesters zulässig!"
Und ich glaube, bei Dir liegt solch ein Fall vor.
Mach Dir nicht so einen Stress!
Hallo!
Vom ET bis zum Oktober sind ja dann noch 7 Tage.... es kann sein das Du drüber gehst, aber es muß ja nicht! Ich würde mir da keinen Streß machen.
Aus eigener Erfahrung kann Sex kurz vorm Termin die Wehen fördern (der Samen kann sich wehenfördernd auswirken), bei meinem 1. Sohn hat Sex 8 Tage vorm ET Wehen ausgelöst (morgens um 10 hatten wir Spaß und nächsten morgen um 5:37 Uhr war er da!). Bei meinem 2. Sohn war ich 5 Tage übern ET, ich habe mir ein kleines Fläschen reines Rizinusöl aus der Apotheke geholt - habe es zu Hause fast ausgetrunken. Mußte natürlich dann ziemlich heftig aufs Klo ..... nächsten morgen um 11:37 Uhr war er Da! Zufall? Kann sein, glaube ich aber nicht!
Wenn Du wirklich über den Termin gehst, dann sprich doch einfach mal Deinen Arzt an, erkläre ihm Dein Problem (500€ ist ja kein Kinderkram!!!!) und vielleicht kann er Dir einen guten Tip geben ... oder Deine Hebi!!!
Viel Glück und alles Gute
Vonny
Also, ich habe da mal auf meiner Uni-Seite recherchiert:
Von der Beitragspflicht kann auf Antrag eine Befreiung vom Studienbeitrag in folgenden Fällen gewährt werden:
- Pflege und Erziehung von minderjährigen Kindern, maximal im Umfang der Studienbeiträge für die Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs, bei behinderten Kindern und Kindern unter 12 Jahren erfolgt die Befreiung für die 1,5-fache Regelstudienzeit; antragsberechtigt sind beide Elternteile
- Studienzeitverlängernde Auswirkungen einer Behinderung oder schweren Erkrankung nach Ablauf der Regelstudienzeit, sofern die Studienzeitverlängerung auf die Behinderung / chronische Erkrankung zurückzuführen ist. Die Befreiung ist maximal bis zur zweifachen Regelstudienzeit möglich.
- Der Studienbeitrag kann auf Antrag erlassen werden, wenn die Einziehung auf Grund besonderer und unabweisbarer Umstände des Einzelfalls zu einer unbilligen Härte führen würde, die die wirtschaftliche Existenz des Beitragspflichtigen gefährden würde; bei der Entscheidung ist ein strenger Maßstab anzuwenden. Das Vorliegen einer unbilligen Härte ist glaubhaft zu machen.
Der Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht ist spätestens bis zum Beginn des Semesters (Sommersemester 01.04. / Wintersemester 01.10.) zu stellen, für das die Befreiung begehrt wird. Nur in sachlich begründeten Fällen ist eine Antragstellung bis zum Ende des Semesters zulässig!
LG, Laila
hi,
ich kann dir leider nicht helfen, da ich es selber leider nicht weiss...
aber ich finde , dass hier MAL WIEDER anderen die eigene meinung aufgezwungen wird!
ich meine lasst sie in ruhe... wenns euch nicht passt dann ueberlest das einfach!
immerhin haette sie im oktober schon 7 tage uebertragen!
und ganz ehrlich , ich wuerde niemals freiwillig mein kind nach et im koerper lassen - evtl auch weil ich schon so schlimme geschichten in dr klinik in der ich arbeite erlebt habe , aber da haetten kinder definitiv gelebt, wenn man eingeleitet haette...
aber das tut ja nicht zur sache...
fakt ist - nicht immer ist jeder weitere tag im koerper gut!
ja , die beweggruende sind nicht die richtigen, aber irgendwie auch logisch gedacht - nicht jeder hier steckt in einer so verzwickten lage... naja wie auch immer
leben und leben lassen..
ihr koennt mich jetzt a) zerfleischen oder b) meine meinung hinnehmen! ich weiss in dem fall leider wovon ich rede!
fuehlt euch alle
LG
Ich nehm c!!!! Ich sehs genauso!!!
Amen
Hallo!
Also ich habe während des Studiums auch ein Urlaubssemester beantragen können (aus gesundheitlichen Gründen). Da Du definitiv im kommenden Semester wegen der Geburt und dem Mutterschutz ausfallen wirst, dürfte es doch kein Problem sein, dieses Semester zu beantragen. Schließlich hast Du dafür auch Nachweise, müssen wir dem Arbeitgeber ja auch vorlegen.
Gut, damals gab es noch keine Studiengebühren, aber ich musste auch nicht die üblichen Gebühren bezahlen.
Versuch es erst mal so, bevor Du Dir Gedanken über eine schnellere Geburt machst.
LG,
Sabine
Wenn Du ein Urlaubssemester beantragst, bist Du auch von den Studiengebühren befreit. Allerdings kannst Du in diesem Semester dann auch keine Prüfungsleistungen ablegen.
Wie gesagt, es besteht die Möglichkeit sich von den Studiengebühren befreien zu lassen. Du musst nur das Formular ausfüllen und bis spätestens Anfang Oktober abgeben.
Habe mich auch informieren lassen. Aber so wie es hoffentlich aussieht, bin ich dann doch mit meinem Studium fertig bevor meine Süße Kommt