Ämter: wo muss ich überall hin bis das Baby kommt

Hallo ihr Bald-Mamis,
ich hab noch 8 Wochen bis ET und muss mich nun auch mal endlich um den ganzen Schriftkram kümmern. Könnt ihr mir sagen, wo ich überall hin muss? Bin ziemlich überfordert, überall liest man was Anderes.

Kurz zu meiner Situation:
- privat versichert
- noch nicht verheiratet
- Name vom Kind ist einfach, trotzdem zum Standesamt?
- Kind soll gleich den Nachnamen vom Papa bekommen

Dann gibts Kindergeld und/oder Erziehungsgeld? Wozu ist Mutterschaftsgeld da?

Komme mir gerade ziemlich blöd vor, aber ich versteh das alles nicht auf Anhieb :-(

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Hi!

mein Freund und ich hams so gemacht: Wir ham geheiratet. Jetzt kriegt unsere Kleine den selben Nachnahmen wie er.

-ich bin zu Pro Familia und hab mich beraten lassen, damit ich ja nix vergess.
Dann hab ich meiner Krankenkasse (AOK) schriftlich mitgeteilt das ich schwanger bin und ne Kopie von der Bestätigung vom FA mitgeschickt (in irgendnem Heft stand drin das man seit kurzem seiner KraKase -schriftlich- bescheid geben muss), meinem Arbeitgeber dasselbe.
Geh mal auf Elterngeld.net, da steht alles. Ist zwar ein bissle wirr, aber es steht alles drin was du wissen musst.

Wofür die Gelder genau sind, antwortet dir bestimmt ne erfahrene Mami! Ich hab noch nich ganz den Plan


LG

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Hallo,

Schau mal hier steht alles wo du hin musst und was du dafür brauchst http://www.urbia.de/services/formalitaeten/

Und hier findest du alles rund um das Mutterschaftsgeld
http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=33804.html

Lg Tina ;-)

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Eigentlich ganz einfach. Normalerweise müßtest du gar nichts machen. Da du aber "Sonderwünsche" ;-) hast:
Krankenkasse: Kind kann bei dir oder beim Vater versichert werden - entscheidend ist das Einkommen
Standesamt: ist nicht nötig
Nachname: als erstes mußt du da zum JA und mit dem KV eine Vaterschaftsanerkennung machen, danach kannst du den Namen festlegen lassen - ohne Vaterschaftsanerkennung hat dein Kind bei der Geburt "keinen" Vater und bekommt automatisch deinen Namen.
6 Wochen vor ET und 8 Wochen nach Geburt ist Mutterschutz. Alle Frauen mit einem Einkommen erhalten Mutterschaftsgeld als Entgeltersatzleistung, da sie nicht arbeiten dürfen und somit kein Gehalt bekommen
Kindergeld beträgt pro Kind 154€ im Monat. Das bekommt jedes Kind unabhängig vom Einkommen/Familiensituation der Eltern bis zum 18. LJ.
Erziehungsgeld gibt es nicht mehr. Dafür gibt es jetzt Elterngeld. Das beträgt 67% der durchschnittlichen Nettoeinkünfte der vergangenen 12 Monate, mind. jedoch 300€. Dafür muß einer der Eltern zu Hause bleiben (max. 30 Arbeitsstunden sind erlaubt, allerdings wird das Geld dann entsprechend gekürzt). Wenn du Mutterschaftsgeld bekommst, wird das Elterngeld darauf angerechnet. D.h. in den Monaten des Mutterschutzes bekommst du kein Elterngeld.
Schreib mir bei weiteren Fragen.
LG Katrin

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Hallo Kati,

du scheinst dich ja gut auszukennen. Ich habe ne Frage zur Krankenkasse. ich bin gesetzlich versichert, mein Freund privat. Gerne möchte ich unser Kind bei meiner gesetzlichen Krankenkasse mitversichern. Es gilt ja das Einkommen des meist verdienenden. Im Normalfall verdiene ich mehr als mein Freund, aber nach der Geburt gehe ich ja ein Jahr in Elternzeit und bekomme nur das Elterngeld, da verdient er dann wieder mehr. Was zählt denn, das Gehalt vor der Geburt oder das Einkommen nach der Geburt? Oder ist das bei unverheirateten eh egal und die Mutter kann bestimmen?

#danke schon mal für die Antwort.

Lysistrata mit BAbyboy 21 SSW

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Hallo,

wir sind auch nicht verheiratet und waren beim Jugendamt und haben dort eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsbestimmung machen lassen. Dann kann unser Krümel auch ohne Ehe den Namen des Vaters bekommen.
Beim Jugendamt haben wir vorab schon mal den Antrag auf Elterngeld mitgenommen. Den kannst du auch vor der Geburt schon mal vorbereiten und nach der Geburt dann gleich einreichen.
7 Wochen vor der Geburt bekommst du eine Bescheinigung von deinem FA über den voraussichtlichen Entbindungstermin. Die Rückseite musst du ausfüllen und an deine Krankenkasse schicken - für das Mutterschutzgeld.
Mutterschaftsgeld bekommst du, soweit ich weiß, nur, wenn du Geringverdiener bist, das weiß ich aber nicht.
Zum Standesamt wegen des Namens müsst ihr erst nach der Geburt. Da legt ihr auch erst den Nachnamen fest.
Schau dir am besten die Ämter-Checkliste hier bei urbia an, da ist alles gut beschrieben.

So schlimm wie sich das anhört ist es gar nicht ... ;-)

Liebe Grüße,
Daniela + Krümel (34+5)

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hallo, da ich auch wenig ahnung darüber habe und sich auch einiges an gesetzen geändert hat z.b elterngeld. hatte ich heute einen termin bei der DRK schwangerschaftsberatung, sie klären dich über alles auf und zu welchen ämtern du vor der geburt gehen musst und du kannst da auch einen antrag für die erstausstattung die du für das kind brauchst stellen. Bei uns ist das die DRK, die caritas macht auch schwangerschaftsberatungen

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Hallo!!!

Du fragst was du alles noch erledigen mußt.
Du gehst zu deiner Krankenkasse und meldest das du schwanger bist und gibst den Entbindungstermin an du bekommest 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld und in der Zeit darfst du nicht arbeiten das ist gesetzlich festgelegt. Das mit dem Standesamt macht in der Regel die Entbindungsklinik und da muß auch der Vater das Kindes mit wegen der Vaterschaftsanerkennung und das Kind kann den Namen vom Papa gleich annehmen. Das Kindergeld bekommst du ab den Monat wo das Kind geboren worden ist und das wird monatlich gezahlt, den Anrag kannst du dir im Internet her runterladen (www.arbeitsamt.de) oder beim zuständigen Arbeisamt. Es gibt kein Erziehungsgeld mehr das ist jetzt das Elterngeld und den Antrag bekommst du in der Regel im Krankenhaus (so war es bei mir) oder bei dem zuständig Amt in der Heimatstadt oder in der nächst größeren, frag einfach mal bei dir auf dem Arbeitsamt nach das mussen die wissen. Wenn du sonst noch irgentwelche Fragen hast kannst du dich an mich wenden und wenn ich sie beantworten kann mach ich das natürlich sehr gerne war ja auch in der Situation und weiß das es ganz viel Rennerei ist von Behörde zu Behörde.

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Sorry wenn ich das jetzt frage, aber warum soll das Kind den Namen des Vaters bekommen? Nimm lieber Deinen Nachnamen (im Falle einer Trennung) und solltet ihr heiraten, bekommt das Kind noch früh genug seinen Namen!

Nicht böse gemeint, nur ein guter Ratschlag!

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wir wollten eigentlich schon längst verheiratet sein, nur gabs dann komplikationen, ich lag im Krankenhaus, etc. un dann haben wirs erst mal verschoben. Eigentlich wollten wirs zur Geburt noch schafen, halt nur standesamtlich, aber wie es aussieht wird das nichts mehr. Aber dieses Jahr wollen wir auf jeden Fall noch heiraten, daher auch gleich der Name des Papas. Dann hab ich nachher keine Rennerei...