hi, wann muß ich denn diesen antrag für mutterschaftsgeld abgeben und wo bekomme ich den denn.
Mutterschutz bekomme ich ja von kra-kasse das weiß ich, aber nach der Geburt??
danke lg prinzipessa+32+6
antrag auf mutterschaftsgeld
Den Antrag mußt du so schnell wie möglich nach der Geburt einreichen damit du nicht so lange auf das Geld warten mußt.
Eigentlich bekommst du ihn im Krankenhaus nach der Entbindung oder du rufst bei der Erziehungsgeldstelle an und läst ihn dir zu schicken.
LG Susi
Hallöchen,
den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellt man ca. sieben Wochen vor Geburt bei der Krankenkasse.
Hierfür benötigst Du auch eine Bescheinigung vom FA über den Wahrscheinlichen Geb-Termin. Die stellen das so ab dem selben Zeitpunkt aus.
Das Mutterschaftsgeld wird ein zwei Teile ausgezaht, einmal die sechs Wochen vor Termin in einem und dann nach Geb Termin für die acht Wochen nach Geburt.
Wenn noch Fragen einfach melden.
LG Tanja
Mom hab grad gelesen welches Geld meinst du denn jetzt????
Es gibt Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld.
Mutterschaftsgeld hab ich ja schon geschrieben wies geht und bei ElternGeld (früher Erziehungsgeld) ist das Versorgungsamt zuständig, da findest Du den Antrag im Internet oder beim Amt selbst, Und beim Kindergeld ins die Kindergeldkasse zuständig.
ohweh also das mit dem Mutterschutz wußte ich krakasse usw.
und dann gibts da noch zwei was ohmano, sollte ich mich wohl echt jetzt ma drum kümmern. meinte die anderen zwei, also mutterschaftsgeld und Elterngeld. Dachte immer das währe das selbe!!
DAnke
Also pass auf,
das Mutterschaftsgeld zahlt die Kranken kasse für den Mutterschutz (6 Wochen vor der Geburt und für 8 Wochen nach der Geburt, das sind 13 Euro pro Tag, den Rest bis zum vollständigen Gehalt zahlt in der zeit Dein Arbeitgeber)
Das Elterngeld wird beim Versorgungsamt beantragt, kann aber erst nach der Geburt gemacht werden, da Du dafür die Bescheinugungen vom Standesamt brauchst.
Das Kindergeld kann ebenfalls erst nbach der Geburt beantragt werden da du hier auch die zuvor genannten Bescheinigunen brauchst.
Dann musst Du mit der Bescheinigung vom Krankenhaus, die so genannte Geburtsbescheinigung, zum Standesamt des Geburtsortes hin, dann bekommst du im Standesamt, nachdem du die reguläre Geburtsurkunde fürs Stammbuch bekommen hast auch die Bescheinigungen für die Anträge auf Elterngeld und Kindergeld.
Alles ziemlich kompliziert, aber das schaffst Du schon.
LG Tanja
Ich bin doch eine dumme Nudel, sorry habe nicht richtig gelesen.
Was würde jetzt mein Steuerberater sagen:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
LG Susi
SOOOOOORRRRRRRYYYYYYYYY