FA Termine während der Arbeitszeit ?

Hallo,
vielleicht kann mr jemand von Euch weiterhelfen. Ich habe folgende Fragen:

1: Ich arbeite bei einer rel. großen Firma und habe Gleitzeit mir einer Kernarbeitszeit von 9-15 Uhr. Nächste Woche DO habe ich meine erste Vorsorgeuntersuchung beim FA. Leider sind die immer NUR vormittags!
Normalerweise fange ich morgens um 7.00 uhr an und mache um 15.30 Feierabend. Mein Termin ist aber um 07.45 und ich muß bei meinem Arzt trotz Termin immer reichlich Wartezeit mitbringen + ca. 30 Minuten Fahrtweg bis zur Abeit, würde also bedeuten, daß ich keinesfalls vor 08.45 oder 9.00 Uhr dort auftauche.
Gilt in solchen Fällen auch das MuSchu (Arbeitgeber muß einen Freistellen) oder muß ich die Zeit nacharbeiten, da ich ja flexibel anfangen kann? Problem in meiner abteilung ist nämlich, daß für mich ab 15 Uhr nichts mehr zu tun ist und im letzteren Fall müsste ich ja bis 17.30 Uhr da bleiben, oder mache super viel Minus-Stunden, die ich ja nicht wieder nacharbeiten darf (keine Überstunden während des MuSchu!).

Vielleicht war ja von Euch jemand in der gleichen Situation?

2: Wie sieht das mit der Zahlung von Weihnachtsgeld aus? Ich habe meinen vorauss. ET am 24.04.09. Das heißt ich zähle ja noch bis Juni als Angestellte und würde ja auch für diesen Zeitraum anteilig mein Weihnachstgeld bekommen. Bekommt man das gleich ausgezahlt, oder dann trotzdem erst im Dez., oder gar nicht? Wollte nicht gleich die Lohnabteilung damit belasten, denn hier ist man nicht unbedingt schwangerenfreundlich 


Ich hoffe, Ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen ….

Danke im Vorraus,
Melanie

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Hallo,

bin in einer ähnlichen Situation wie du-also von den Arbeitsbedingungen und Zeit her und ich hab das bisher so gehandthabt, dass ich die Vorsorge-Untersuchungen auf Arbeitszeit gemacht habe. Heißt also meine Stechuhr lief quasi ab Termin beim Frauenarzt und wurde als volle Arbeistzeit gewertet.
Bisher hat sich auch niemand beschwert hier.
Hatte das MuSchu so verstanden, dass man das darf.

Aber richtig sicher bin ich mir auch nicht.
Vielleicht weiß jemand anders mehr und kann das bestätigen?

Liebe Grüße
sherizeth mit Spatz #baby (31. SSW)

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Hi Melanie,

also bei UNS ist es so:

Wenn ich früher gehen muss wegen dem Arzt (was dir als schwangere zusteht) dann lass ich mir immer eine Bescheinigung geben beim Arzt von wann bis wann ich da war. Und krieg dann die Zeit bis zu meinem "normalen" Arbeitsende gutgeschrieben.

Genauso ist es mit dem Weihnachtsgeld. Meine Kollegin, hatte ET am 19.5 und bekommt jetzt noch anteilig Weihnachstgeld. Wird aber erst Ende November bezahlt.

Ich bin am 27.10 in Muschu und bekomme es dann auch bezahlt.


Hoffe dir geholfen zu haben, aber denke, da hat jede Firma andere Ansichtsweisen...leider...

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Hallo Melanie,

also zu ersterem:
So wie ich Dich verstanden habe, hast du ne Vollzeitstelle und somit müsste dein Arbeitgeber dich freistellen für die Arztbesuche (Du kannst ja auch nachweisen, daß du keinen Termin ausserhalb der Arbeitszeit legen kannst). Mal davon abgesehen, gehst Du ja schliesslich nicht jede Woche zum Arzt, sondern einmal im Monat.

Zum zweiten:
Ganz klar kriegst Du Weihnachtsgeld. Du hast das ganze Jahr gearbeitet und kündigst auch nicht zum 31-03, sondern hast da "nur" schon Mutterschutz.
Meine Tochter kam damals am 07-10 auf die Welt undich habe mein Weihnachtsgeld auch bekommen.

Liebe Grüsse,
Isabelle

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Hallo!

Ich arbeite immer von 8 bis 17 Uhr. Auch hier werden die VU immer nur vormittags gemacht. Ich steh also meist schon als erste um acht beim Doc - eher macht er nicht auf.

Wenn ich fertig bin, bekomme ich notfalls eine Bescheinigung, dass ich z.B. von 8:00 bis 8:45 da war. Die Zeit muss ich nicht nacharbeiten.

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Also wenn man hier wegen nem normalen Arzttermines früher gehen muß, dann müssen wir das von unseren Überstunden (sofern man welche hat) abziehen, egal ob ein Beleg vom Arzt vorliegt oder nicht. Das kann ich ja von mir aus auch noch nachvollziehen. Jedoch würde ich es unfair finden, wenn das MuSchu nicht für alle Schwangeren gleich greift.
Die, die feste Arbeitszeiten haben müssen freigestellt werden, und die, die Gleitzeit haben haben pech gehabt weil sie ja auch später anfangen können, oder wie?

Wäre in meinen Augen dann ein sehr ungerechtes Mutteschutzgesetz.... Würde mich allerdings bei meinem Arbeitgeben nicht wundern, wenn ich die fehlende Zeit nacharbeiten muß :(((

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Ich finde es irgendwie schon nicht korrekt, wenn man die Zeit eines "normalen" Termins nacharbeiten muss... Manche Ärzte haben doch echt besch*** Öffnungszeiten!

Frag doch einfach mal, WARUM die die VUen nur vormittags gemacht werden. Sagst einfach, du kannst da definitiv nicht...

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bei meinem FA werden die VU´s nur MO und DO vormittags gemacht, weil da eine Hebamme anwesend ist. Hatte bereits darum gebeten eventuell trotzdem einen Termin am nachmittag zu bekommen, aber das wurde abgelehnt.

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Das MuSchuGesetz sagt nur aus, das dich dein AG freistellen muss, nicht aber das er dir die Zeit "schenkt".
Wenn er also meint, das du dir miese anschreiben lassen musst, gehts net anders.
Ich hatte auch Gleitzeit bis 9 Uhr, aber bei mir wurde die Zeit nicht abgezogen, ist wohl ermessens Sache des AG's.

Milka
36 SSW