Hallo,
meine "Große" wird anfang Oktober ein Jahr alt, und ich bin momentan in Elternzeit, die ich für zwei Jahre beantragt hatte.
Nun ist es aber so, dass ich etwas unverhofft schon wieder schwanger bin (12. Woche). Wenn das Geschwisterchen geboren wird (ET Anfang April) ist meine Tochter genau 1 1/2 Jahre alt und ich also noch in der Elternzeit.
Jetzt stehe ich vor der Aufgabe, das meinem Chef zu verklickern, der bestimmt nicht begeistert sein wird...
Wie würdet ihr das anstellen? Schriftlich? Oder in einem persönlichen Gespräch? Und sollte ich es so bald wie möglich tun (die kritische Zeit der ersten drei Monate ist ja nun quasi rum), oder kann ich noch warten, da ich ja momentan eh nicht arbeite?
Ich arbeite in einem mittelständischen Betrieb und habe einen festen Arbeitsvertrag. Das Verhältnis zum Chef war immer gut und eher persönlich (also kein anonymes Großunternehmen oder so).
Ich mache mir Sorgen, wie er das aufnehmen wird, dass ich nun nochmal um einiges länger als geplant nicht arbeiten werde, und dass mir evtl. eine Kündigung droht (nach Ablauf der Elternzeit).
Und wie sieht es mit der finanziellen Seite aus? Ist es richtig, dass zur Berechnung des neuen Elterngeldes noch das Einkommen vor der Geburt des größeren Kindes zu Grunde gelegt wird, wenn ich während der derzeitigen Elternzeit nicht arbeite?
Bin für Tipps dankbar!!
In Elternzeit und schwanger - Wie sag ich's meinem Chef?
Hi,
hatte auch die Sorge, wie mein Chef reagiert, da er mich Anfang des Jahres mit in "seine" neue Firma geholt hat.
Er hatte schon damit gerechnet, dass ich irgendwann wieder schwanger werde.
Die meisten Chefs rechnen doch damit, wenn sie selbst Familie haben. Manchmal auch besser, als wenn Du ein halbes Jahr gearbeitet hättest und DANN wieder schwanger geworden wärst. Hätte er doch auch nichts von gehabt. Meiner hat jedenfalls positiv reagiert.
Mein ET ist übrigens auch im April
LG catsan
Bei mir hat mein Chef schon in der letzten Schwangerschaft überhaupt nicht damit gerechnet , da ich schon große Kinder habe und auch nicht mehr Anfang zwanzig bin... Bei allen Kolleginnen hätte er wohl damit gerechnet, nur bei mir nicht mehr. Und wenn ich jetzt gleich nochmal nachlege... Andererseits kann er ja froh sein, wenn ich ihm durch die Überschneidung quasi ein halbes Jahr meiner Elternzeit schenke.
Ich mache mir halt Sorgen, wie und wann das dann mit dem Wiedereinstieg klappt, und ob er mir das dann überhaupt noch zutraut (und ich mir...). Andererseits will ich die Option auf meinen Arbeitsplatz auf keinen Fall aufgeben.
Na, dann lass und erst mal fröhlich kugeln bis April.
Hi
wenn ihr ein gutes Verhältnis hattet, würde ich das persönliche Gespräch suche!
Ich kann mir übrigens vorstellen, dass Dein Chef gar nicht so negativ reagieren wird - es gibt wesentlich blödere Konstellationen - bei mir wars zB so, dass ich nur für ein Jahr Elternzeit beantragt hatte- und nach dem Elternjahr mit meiner Großen nur 5 Monate Arbeitszeit hatte, eh ich wieder im Mutterschutz war - von den 5 Monaten war ich dann auch noch 2,5 Monate wegen vorzeitiger Wehen krank geschrieben - aber gut - das hatte ich ja nun auch nicht geplant... (Das war so auch nur machbar, weil mein AG gleichzeitig meine Eltern sind - die sich ja auch auf ENkel Nr. 2 freuen - sonst hätt ich die Elternzeit um die 5 Monate verlängert... Das wär schon ne Zumutung für nen Chef...)
Für Deinen Chef ist die Konstellation ja relativ einfach - wenn er mit Deiner Vertretung zufrieden ist, wird er ihr / ihm eine Vertragsverlängerung anbieten - und alles ist gut - und alle sind glücklich. Dein Chef muss keine Kraft neu einarbeiten (lassen) - Deine Vertretung hat noch länger eine Stelle - und Du kannst mit ruhigem Gewissen zu Hause bleiben ...
Also mach Dir keine Sorgen - aber suche bald möglichst das Gespräch - damit alle Beteiligten planen können!
LG
Frauke
Ja, das stimmt wohl, so gesehen gäbe es noch ungünstigere Konstellationen.
Meine Vertretung, die ich vor dem Mutterschutz noch eingearbeitet hatte, ist nach einem dreiviertel Jahr schon nicht mehr in der Firma , und seid kurzem ist nochmal eine neue Person eingestellt worden. Macht ja dann vielleicht auch Sinn, wenn sie - nachdem sie so richtig eingearbeitet ist - dann auch länger auf der Stelle bleibt. Fürchte nur, meine Stelle dann ganz zu verlieren, zumal es eh fraglich ist, ob ich mit zwei Kleinkindern das gleiche Pensum werde leisten können, bzw. ob man mir ggf. eine andere Stelle im Unternehmen anbieten wird.
Ich werde wohl so bald wie möglich das Gespräch mit dem Chef suchen, auch wenn es mir schwerfällt...
Demnach sind deine Zwei ja dann altersmäßig ungefähr genauso weit (oder nah...) auseinander, wie meine Kleinen es sein werden. Bin schon sehr gespannt, was da auf uns zukommt.
Ich würde auch ein persönliches Gespräch suchen. Klar wird er keine Luftsprünge machen aber besser so, als wenn du ihn dann zum Beispiel mit Bauch auf der Straße begegnest. Und wie du schon geschrieben hast, wird sich deine Vertretung ja vielleicht riesig drüber freuen wenn ihr Vertrag verlängert wird
Wegen dem Elterngeld ist es glaub ich eher so, das du nur den Mindestbetrag von 300 Euro bekommen wirst. Aber ich kann mich ja auch irren
hurricane und der Zwuck 18+6
Über den Winter ließe sich der Bauch ja ganz gut verstecken.
Nein, du hast natürlich Recht, es ist sicher fairer, es sobald wie möglich mitzuteilen. Und an der Tatsache ändert es ja schließlich auch nichts, wenn ich es noch hinauszögere. Wollte mich halt erst noch richtig informieren, wie das arbeitsrechtlich usw. aussieht.
Also gekündigt werden kannst du nicht da du schwanger bist und somit Kündigungsschutz hast.
Für die Berechnung des neuen Eltergeldes wird nicht das EK von vor der Geburt des größeren Kindes zugrunde gelegt sondern ganz normal die letzten 12 Monate vor Geburt des 2. Kindes. Quasi = 0, d.h. du bekommst den Mind.betrag v. 300 € plus Geschwisterbonus von 75 €.
Ich weiß, dass ich momentan nicht gekündigt werden kann, aber sobald die (zweite) Elternzeit dann rum ist wäre evtl. damit zu rechnen .
Ist das nicht so, dass die Berechnungsgrundlage für das neue Elterngeld die letzten 12 Monate vor Geburt des zweiten Kindes sind in denen KEIN Elterngeld gezahlt wurde? Das wären dann in meinem Fall 6 Monate (also 6 x 0), und die anderen 6 Monate aber noch aus der Zeit vor Mutterschutz bzw. Elternzeit des größeren Kindes berechnet werden? Somit müsste ich ja auf mehr als 300 Euro kommen, plus Geschwisterbonus.
Also hab mir das Gesetz jetzt noch ma reingezogen und nix entdeckt. Da steht halt nur wie ich bereits gesagt hab:
(1) Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich für volle Monate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt.
und dazu dann
(5) Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300 Euro gezahlt. Dies gilt auch, wenn in dem nach Absatz 1 Satz 1 maßgeblichen Zeitraum vor der Geburt des Kindes kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt worden ist.
Die MuSchu-Zeit zählt nicht mit in die letzten 12 Monate aber ansonsten wie bereits gesagt du bekommst 375,- € gesamt