Kündigung vom AG in der 13. SSW... voll fertig...

Hi Mädels...

Ich wurde am Fr kurz vor Feierabend gekündigt. Meine Chefin wusste bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht, dass ich schwanger bin. Hab ihr es dann am Fr erzählt nachdem sie mich gekündigrt hat. HEute bin ich nun zum Doc und hab mich erstmal krank schreiben lassen. Morgen hab ich meine 2. VU. Bin dann in der 13. SSW. Bekomme auch morgen erst meinen Mutterpass. Meint ihr, die Geschäftsführerin kann mich trotzdem kündigen, weil ich die SS zu spät verkündet habe oder gibt es da kein Zeitlimit?? Ich find das alles voll heftig, meine Chefin hat allen Mitarbeitern heute erzählt, dass ich nicht wieder komme und gekündigt bon, obwohl sie weiß dass ich schwanger bin... und neue Bewerber liegen wohl auch schon vor... :-( Aber rein rechtlich müssen sie mich doch wieder einstellen... ich mach mir echt Gedanken und hab auch Angst, dass sich morgen rausstellt, dass irgendetwas nicht ok ist beim FA... Kann Stress auch eine negative Auswirkung aufs Baby haben??

Danke für eure Antworten!!!

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hallo,

sie darf dir rechtlich nicht kündigen, da du zu dem zeitpunkt schon schwanger warst...auch wenn sie es nicht wußte! du hast nämlich das recht es so lange wie du möchtest zu verschweigen.

ich würde mit der geschäftsführung darüber sprechen und wenn dieses es nciht einsehen einen anwalt einschalten...

alles gute!
annikit

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Nicht ganz. Man muss es spätestens 14 Tage nach der Kündigung mitgeteilt haben, sonst verfällt der Kündigungsschutz dann auch. Man kann ja nicht nach einem viertel jahr noch kommen und sagen "Ich war da schwanger, sie müssen mich jetzt wieder einstellen"

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Ja, aber sie hat es ja gleich am Freitag gesagt...

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nein, da besteht ein absolutes Kündigunsverbot, außer Du hattest einen befristeten Vertrag?? Wenn Du Hilfe brauchst, schreib mich über meine VK an.

LG mietzi ...schwanger und zufällig auch Anwältin ;-)

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Hallo,

auch wenn es hart ist: deine Chefin hat das Gesetz auf ihrer Seite! Der Mutterschutz und damit der Kündigungsschutz greift erst ab Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber.

Sorry.........

LG,
Kerstin

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Quatsch, du kannst bis zu 2 Wochen nach Kündigung die SS noch bekannt geben, damit ist es unwirksam.

Wenn man es nicht richtig weiß sollte man den Mund halten :-[

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Kleiner Nachtrag:

http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_1063.html

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Diese Kündigung ist nicht Rechtskräftig...Bitte schau noch mal im Gesetzestext(MuschuGesetz) nach..
Aber ich bin mir ziemlich sicher...
Lg utchente22+7SSw

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Huhuuu
Drück dir auf jeden Fall erstmal ganz fest die Daumen das mit deinem krümel alles ok ist.
Sie kann dich auf keinen Fall kündigen, auch wenn du ihr erst anschliessend von deiner Schwangerschaft erzählt hast. Sie ist also weiterhin verpflichtet dich beschäftigt zu haben. Die Frage ist nur willst du dann überhaupt noch arbeiten??? Würde mich mit deinem Frauenarzt in verbindung setzen und ihn Frage was du für möglichkeiten hast, evtl. Krankschreibung oder BV zwecks mobbing???
Lass dich nicht unter kriegen :o)
Peshewa78 (ET-13)

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ich danke euch allen... Ich will da auf keinen fall mehr arbeiten... die schnüffeln sogar bei studi auf meinem profil und versuchen sachen gegen mich auszulegen ... und meine chefin hasst kinder... ist alles ganz schlimm... zur not nehme ich mir nen anwalt, aber erstmal gucle ich morgen was der Doc sagt... Danke nochmal!!!#liebdrueck

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Drück dir ganz fest die Daumen das du ein Lösung für dich findest. Aber ich denk es gibt viele möglichkeiten und dein Frauenarzt wird dir weiter helfen können...

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Hallo!

Lies mal hier:
§ 9 Kündigungsverbot
(1) 1Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.

Ist also ungültig. Frech von ihr, dass dann trotzdem so zu sagen, obwohl Du ihr sagst, Du bist schwanger #augen . Naja, das Recht ist auf jeden Fall auf Deiner Seite.
Würde mir aber umgehend vom FA was schriftliches geben lassen und was schriftlich einreichen, damit Du im Zweifelsfall nachweisen kannst, dass Du die 2-Wochenfrist eingehalten hast!

LG und viel Glück,
Linchen

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Das kennne ich auch ...... hab das mit meinem Ag auch durch ....... Eins lass dir gesagt sein ......... die Kündigung is unwirksam ..... wenn du magst schreib mich privat an ich kann dir sagen was du machen musst ....

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Sofort (!!!!!!!!!!) zum Anwalt. Du kannst innerhalb einer Woche nach Erhalt der Kündigung nachweisen, dass du schwanger bist und darfst bis nach dem Mutterschutz nicht gekündigt werden. Nimm die Beine in die Hand und lauf los ;-) Da halt die alte Hexe wohl Pech gehabt!!!!!!!!!!!!! #huepf

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Hi Steffi,

hatte das gleiche Problem....

War damals in der 12. Woche und wollte es meinem AG auch mitteilen, aber der ist mir zuvorgekommen mit der Kündigung...

Du solltest der Kündigung sofort widersprechen und ein Attest über die SS vorlegen.... Das ganze muss, glaube ich, innerhalb von 14 Tagen geschehen...

Gleichzeitig würde ich mich schon mal beim Arbeitsgericht erkundigen, welche Schritte Du einleiten musst, falls Dein AG die Kündigung nicht zurücknimmt.

Bei mir hat er das innerhalb von 3 Tagen getan... ;-)

Wünsch Dir viel Glück

Viele Grüße
Nicole (SSW 28+5)