Hallo,
hab da nochmal ne Frage. Ist bisschen kompliziert. Arbeite seit Februar in Frankfurt (gut eineinhalb Zugstunden von meinem Wohnort aus). Am Anfang war alles ok. Aber jetzt bin ich seit ein paar Wochen wegen chronischer Migräne und Sehproblemen krankgeschrieben. Da kein Ende in Sicht ist, habe ich jetzt mit dem AG ausgemacht, dass wir das Verhältnis erstmal in einem Aufhebungsvertrag beenden. Hatte die Wahl ob Kündigung oder Aufhebungsvertrag und sie haben mir ein gutes Zeugnis zugesagt. Gehen im Guten auseinander. Ich möchte da eh nicht mehr arbeiten, aber ich weiß, dass sie jemanden für meine Stelle brauchen.
Habe den Vertragsvorschlag auch schon hier, aber noch nichts unterschrieben. Jetzt hatte ich ja vorgestern den positiven Test. Könnte jetzt natürlich sagen, ätsch, ich unterschreibe keinen Aufhebungsvertrag und kündigen könnt ihr mir eh nicht. Aber erstens wäre das unfair (stehe mit den Kollegen gut) und zweitens hätte ich dann Angst, ein schlechtes Zeugnis zu kriegen. Will mal fragen, ob vielleicht doch jemand als schwangerschaftsvertretung eingestellt werden kann. Wenn nicht, weiß ich grad nicht, was ich machen soll. Würde kein ALG kriegen, weil ich noch kein Jahr gearbeitet habe und mein Mann für Hartz IV wahrscheinlich zu viel verdient.
Kennt vielleicht jemand diese oder eine ähnliche Situation? Wäre dankbar für Meinungen bzw. Erfahrungen.
Grüße
Carina
Aufhebungsvertrag trotz Schwangerschaft? Vorsicht lang
Hallo,
ich würde den Aufhebungsvertrag auf keinen Fall unterschreiben und dem AG die Schwangerschaft mitteilen.
1. Schwanger stellt Dich niemand mehr ein
2. Du hast noch keinen Anspruch auf ALG
3. Wg. des Mutterschaftsgeldes
4. Wg. des Elterngeldes, das vom Einkommen der letzten 12 Monate (vor Beginn der Elternzeit) berechnet wird
In dieser Situation solltest Du Dir selbst die Nächste sein (ganz gleich ob Du Deinen Kollegen oder Deinem Chef gegenüber ein schlechtes Gewissen hast).
LG, Andrea
Hallo Carina,
ich schließe mich meiner Vorrednerin an, auf KEINEN Fall Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Was nützt dir, wenn du mit deinem Kollegen dich gut verträgst - und dort sowieso nicht mehr arbeitest.
Schwanger stellt dich wirklich keiner ein.
Falls dir der Arbeitgeber dann das Leben schwer machen will, es gibt auch Beschäftigungsverbote wegen Mobbing.
Und ein gutes Arbeitszeugnis muß man dir ausstellen, dass ist kein Zugeständnis an dich, sondern die Pflicht des Arbeitgebers!
LG Cathy
>>Und ein gutes Arbeitszeugnis muß man dir ausstellen, dass ist kein Zugeständnis an dich, sondern die Pflicht des Arbeitgebers!<<
Dem ist nicht ganz so. er ist nur verplichtet ein "wohlwollendes" Zeugnis auszustellen.
Lg P
Ein gutes Zeugnis muss nicht ausgestellt werden. Es darf lediglich nichts schlechtes drin stehen.
Aber wenn man ein Zeugnis kriegt, wo nur die gesetzlich notwendigen Fakten drin stehen (von wann bis wann gearbeitet, welche Position, welche Aufgaben) aber kein zusätzliches Wort, dann weiss der nächste Arbeitgeber schon, wies aussieht
Und das kann man auch nicht anfechten, denn kein AG ist verpflichtet, seinen AN im Zeugnis ausgiebig zu loben, wenn er dies nicht so empfindet.
LG Astrid
Hallo,
ich kann mich den anderen nur anschließen, unterschreib den Aufhebungsvertrag auf keinen Fall - es geht doch um deine Zukunft und die eures Bauchzwergs
LG Vanessa
Danke für eure Meinungen. Hab das schon gedacht, dass alle sagen, nicht unterschreiben. Würde ich als Außenstehende auch.
Trotzdem bin ich unsicher. Klar, darf mir der AG kein schlechtes Zeugnis ausstellen, aber die haben da so ihre Möglichkeiten, das zwischen die Zeilen zu packen. Und was ist, wenn sich die SS nicht bestätigt oder abgeht?
Beim BV in der SS kriegt man doch auch nach 6 Wochen Krankengeld oder?
Hatte auch im Gespräch mit meiner Teamchefin schon gesagt, dass ich dagegen nicht vorgehe, aber erstens war ich da noch nicht schwanger und zweitens hab ich der das ja nicht schriftlich gegeben. Blöde Situation.
Beim BV kriegst du dein VOLLES GEHALT weiter, solange das BV läuft!! (keine abzüge) dein AG holt sich das Geld dann von der KK wieder, das belastet dann nichtmal deinen AG und er kann für die Zeit deines BV´s wen anders einstellen..!
Hi Carina,
auch ohne Schwangerschaft sollte man nie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Die hätten Dir doch nie Kündigen können, auch wenn DU nicht schwanger wärst!
Aus welchem Grund denn? Krankheit?
Würd ich nicht machen...
LG
Mona
Hallo Mona,
gekündigt werden kann man doch immer, ohne Grund. ENTLASSEN werden kann man nur mit Grund.
Kündigen kann ich jeden, muss eben nur die vertraglich oder gesetzlich festgesetzten Fristen einhalten...
Entlassen werden kann man bei einschlägigen Gründen fristlos.
LG Astrid
Hi Astrid,
bin selber mal HRManager gewesen und dem kann ich nicht zustimmen. Es gibt Ausnahmen, z.B ganz kleine Firmen unter 5 Mitarbeitern, aber auch innerhalb er Fristen gilt: Man braucht einen Grund.
Der kann Personenbedingt, Verhaltensbedingt oder Betriebsbedingt sein. Und einfach ist das nicht!
Personenbedingt heisst, die Person passt mit Ihren Fähigkeiten nicht in den Betrieb (zum Beispiel wenn eine Buchhaltungs-Abteilung geschlossen wird und man war Buchhalter, dann kann man fristgerecht gekündigt werden.)
Verhaltensbedingt weil man sich etwas schreckliches zu Schulden kommen lassen hat (z.B klauen, oder 3 Abmahnungen wegen zu Spät-kommens).
Betriebsbedingt heisst, der Betrieb kann den AN nicht mehr beschäftigen, z.B wegen anhaltend schlechter Auftragslage. (Das muss er beweisen!)
Ausserhalb dieser Gründe kann man nicht kündigen!
Wenn man, wie hier der Fall, krankgeschrieben ist, hat man sogar ähnlichen Kündigungsschutz wie eine Schwangere!
http://www.dr-hildebrandt.de/arbeit/abfindung_2.htm
LG
Mona
Unterschreibst Du den Aufhebungsvertrag wird Dir vom Amt vorgeworfen die Kündigung gewollt zu haben.
Kündigung ist bei Dir leider leichter als bei mehrjährigen Mitarbeitern, doch längere Krankheit ist kein Grund. Es sei denn es sind erheblich mehr als 30 Tage im Jahr.
Ob Frühschwangerschaft schon als "Schonzeit" gilt kann ich nicht sagen.
Lg P
Nichts unterschreiben!!!
Du bist krank geschrieben und bekommst sicher irgendwann Krankengeld. Dann hat Dein AG keine Last in dieser Zeit, wobei ich an Deiner Stelle kein Mitleid hätte.
Fakt ist, Du wirst keinen neuen Job finden in der Schwangerschaft, es ist einfach so!
Lass Dir eine Bestätigung der SS vom FA geben und sende Sie dem AG zu. Die Situation hat sich verändert, Du kannst nicht gekündigt werden und Du brauchst auch keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Ein Aufhebungsvertrag wird vom Arbeitsamt bestraft, ein Abwicklungsvertrag nicht!
Was das Zeugnis anbelangt: Selbst wenn was zwischen den Zeilen steht, kannst Du ein gutes Zeugnis einklagen!
Nur das Zeugnis hat Dich ja jetzt noch nicht zu interessieren, Du stehst im Arbeitsverhältnis!
Sei nicht so dumm, denk an Dich und Dein Baby!!
LG
Melanie
Aber gerade, weil ich an den (oder die) Kleine denke, bin ich unsicher, ob ich nicht doch das Verhältnis beenden soll. Wäre ich nicht schwanger, hätte ich den Aufhebungsvertrag unterschrieben, schon allein, um mir den Druck zu nehmen und in Ruhe meine Migräne (die wohl durch den psychischen Druck von der Arbeit so schlimm geworden ist) zu kurieren. Aber wenn ich jetzt das Arbeitsverhältnis nicht beende, muss ich damit rechnen, dass ich während der Schwangerschaft doch wieder arbeiten muss, weil ich nicht mehr krankgeschrieben werde. Und ich muss mich der Krankenkasse gegenüber rechtfertigen. Ich möchte da auf keinen Fall mehr hin.