Hilfe, Vertrag läuft aus, Krankenversicherung? Arbeitslosengeld?

Hi Ihr,

hoffe jemand kann helfen,
mein Chef hat heute gesagt, dass er meinen Vertrag nicht verlängert, da ich Schwanger bin, Vertrag ist befristet also muss er dies nicht...

Geburtstermin ist wohl der 29.6.09 mein Vertrag läuft aus zum 31.7.09. also mit beginn der Elternzeit. Wie ist das bin ich dann weiter bei meiner Krankenversicherung durch Elterngeld beitragsfrei versichert oder muss ich mich selber versichern?

Muss ich mich arbeitslos melden? 3 Monate vor Vertragsende? Wie ist das mit dem Arbeitslosengeld steht mir das nach dem Elterngeld zu, wenn ich nicht direkt eine Arbeit finde? Hoffe ihr könnt helfen...

Danke Julia

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Hallo Julia,
du kannst dich 3 Monate vorher Arbeitslos melden und bist somit über das Arbeitsamt Krankenversichert und kannst ganz normal zum Arzt gehen. Das Elterngeld steht dir trotz Arbeitslosengeld zu ich weis allerdings nicht wie das ist wenn du sofort wieder arbeitest.
LG Jenny

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Danke für deine Antwort.

Aber ich möchte ja nicht gleichzeitig Elterngeld und Arbeitslosengeld bekommen. Kann ich das Arbeitslosengeld erst nach einem Jahr bekommen wenn ich keinen Job finde so schnell?

Danke Julia

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Zum Krankenversichert sein muss man sich aber Arbeitslos melden. Ich würd dir raten dich mal bei deinem Jobcenter zu erkundigen vielleicht kannst dich auch nur Arbeitssuchend melden.

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Hi!
Mit Ende der Beschäftigung endet auch deine Versicherung, also zum 31.07.09. Wenn du verheiratet bist und dein Mann gesetzlich versichert ist kannst du dort kostenfrei mitversichert werden.
Wie das mit dem Arbeitsamt ist kann ich dir nicht sagen. Ich weiß nicht ob du Anspruch auf Leistungen hast weil du ja erstmal nicht vermittelbar bist.......

Lieben Gruß
Anika

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Mein Mann ist leider privat versichert, deshalb kann ich da nicht mit in die Versicherung.

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Ruf am besten mal morgen Dein Krankenkasse an, die können Dir genau sagen, was Du tun kannst oder musst, um weiter versichert zu sein. Die sind (zumindest bei mir) immer ganz nett.

Liebe Grüße!

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Arbeitslosengeld wuerdest du nicht bekommen, da du nicht vermittelbar bist, aber Hartz 4 falls dein mann nicht genug verdient!

alles andere wurde ja schon beantwortet!

lg

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sicher gibt es ALG 1, sie hat ja auch gearbeitet und dann hat sie anspruch auf dieses geld.
Das sie nicht vermitelbar ist hat doch damit nichts zu tun.

Mein Vertrag läuft am 31.01.09 aus , ich kriege ALG 1 und kein Harz 4, bin auch verheiratet, also das spielt hier gar keine Rolle.

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Naja, das ist in soweit schon richtig, dass sie ALG1 nur bekommt, wenn sie eine Betreuung nachweisen kann fürs KInd (nach der Geburt) und evtl. auch nur auch nur anteilig, wenn sie nicht voll wieder arbeiten gehen kann/will.

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Solange du Elterngeld beziehst bist du auf jeden Fall kostenlos krankenversichert. Nach Aussage meiner Krankenkasse bist du das auch die komplette Elternzeit, wenn du auch nur einen Tag in der Schutzfrist noch gesetzlich versichert warst (pflichtversichert). MIr wurde jedenfalls gesagt, ich bin es die ganze Elternzeit über und mien Vertrag endet am 19.12.08, ET ist der 23.1. aber der Mutterschutz beginnt am 12.12.

Wie gesagt, das mit dem Elterngeldbezug ist definitiv so, bei dem anderne würde ich noch mal nachfragen. Arbeitslos melden kannst du dich während des Mutterschutzes nicht! Allerdings solltest du das evtl. trotzdem schon deutlich vorher machen, damit du keine ALG1 Sperre bekommst. Aber eigenltich mußt du dich erst arbietslos medlen 3 Monate bevor du wieder anfangen willst (oder ALG1 beziehen willst), was du nach dem Elterngeld problemlos kannst. Der Anspruch verschiebt sich um die Zeit nach hinten!

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Hallo,

bei meiner letzten Schwangerschaft, die in der 14. Woche leider mit einer FG endete, wurde mein Vertrag auch nicht verlängert. Habe mich sofort arbeitssuchend gemeldet und war dann über das Arbeitsamt kankenversichert. Wie es nachher mit dem Elterngeld ist weiß ich nicht.

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So habe ich das auch verstanden (hab versucht, mich da ein wenig zu belesen). Mein Vertrag läuft am 30.04.09 aus, also auch mitten in der Elternzeit. Vertragsverlängerung ist bei meinem Chef ausgeschlossen, der reagiert allergisch auf Mütter mit kleinen Kindern. Während der Elternzeit bist du definitiv beitragsfrei krankenversichert. Wie das mit dem Arbeitslosengeld ist, weiss ich auch noch nicht, würde aber auch gerne wissen, bis wann ich mich arbeitslos melden muss - drei Monate vor Ablauf des Arbeitsvertraegs oder drei Monate vor Ende der Elternzeit? #kratz Werde demnächst mal beim Arbeitsamt durchklingeln, damit ich nachher nicht im Regen stehe.