Frage zum Mutterschutz und Elternzeit

Guten Morgen,

jetzt habe ich nochmal eine Frage zum bereits oben genannten Thema.
Mein ET ist eigentlich der 11.2. - so wie es jetzt aber aussieht, muß wohl nächste Woche eingeleitet werden. Ich habe jetzt seit dem 31.12. Mutterschutz. Werden die fehlenden Wochen dann hintendran gehängt?
Und wie wirkt sich das auf die Elternzeit aus? Ich wollte abzüglich der 8 Wochen MuSchu die 10 Monate (bezahlte) Elternzeit nehmen. Wenn ich dann jetzt nach der Geburt noch 12 Wochen MuSchu habe, "verkürzt" sich das Elterngeld dann auf 9 Monate?

vielen Dank schonmal für Eure Antworten!

LG, Katchina + #baby Girl (35.ssw)

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hallo...

nein, die wochen werden nicht hinten dran gehängt, die fehlen dir dann leider. ab der geburt des kindes beginnen die 8 wochen muschu...

lg, Kathrin mit Lotta (5;11), #stern, Linnéa (10,5 Monate) und Lasse (20+2)

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DAs ist falsch! Natürlich werden die Wochen hinten dran gehängt!

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naja... wenn das kind vor der 37.ssw kommt. sonst nicht....

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Hallo,

also soweit ich weiß bekommst du insgesamt 14 Wochen Mutterschutz, wenn dein Kind ein Frühchen ist oder unter 2500g hat, also eine Mangelgeburt ist.

Wenn du also nächste Wochen entbindest, wird dein Kind ein Frühchen (vor der 37.SSW) und somit müßtest du die vollen 14 Wochen nach der Geburt bekommen.

Meine Tochter ist ein Frühchen gewesen (30+1) und ich hatte die volle Zeit Mutterschutz.

Bei dir wird allerdings sicherlich diese Zeit auf das Elterngeld angerechnet, also bekommt du das Elterngeld erst nach Ablauf des Mutterschutzes.

Wenn dein Kind nach der 37.SSW kommt und über 2500g wiegt, dann wird die Zeit des Mutterschutzes nicht verlängert und du bekommst nur die 8 wochen nach der Geburt.

Das ist meiner Meinung nach korrekt, aber eine Garantie würde ich dafür nicht geben! Frag am besten bei deiner Krankenkasse oder deinem Arbeitgeber, die wissen das!

LG
Claudia

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Ja, die Zeit des Mutterschutzes, die dir fehlen, werden hinten dran gehängt. Du hast also trotzdem mindestens 14 Wochen Mutterschutz!

Bezahlte Elternzeit gibts gar nicht! Du meinst sicher Eltenrgeld, das gibts für 12 Monate, allerdings wirds nur ausgezahlt, wenn es höher ist als das Mutterschaftsgeld oder du keinen Anspruch auf wietere Lohnersatzleistungen dieser Art hast.

Sprich, dein Mutterschutz ist länger, das Mutterschaftsgeld ersetzt deinen Lohn, also gibts kein Elterngeld! Sprich, du bekommst dann evtl. nur 9 Moante usw. Elterngeld.

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Hi,
die Wochen werden hinten dran gehängt, ggfs. gibt es sogar noch 4 wochen zusätzlich wegen Früh-oder Mangelgeburt (verlängerter Mutterschutz von 12 Wochen nach der Geburt + die Zeit, die davor nicht genommen werden konnte).

Der Elterngeldanspruch bleibt davon unberührt und besteht bis zum ersten Lebensjahr. Da aber das Mutterschutzgeld angerechnet wird und i.d.R. keine Elterngeldleistungen zeitgleich mit dem Mutterschutzgeld gezahlt werden bekommst du im Endeffekt nach der Geburt länger Mutterschutzgeld und weniger Wochen bzw. Monate Elterngeld.

Die vorher gegebene Antwort war nicht richtig, die Wochen, die du vor der Geburt nicht nehmen konntest werden hinten dran gehängt.

http://www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did=3264.html

"Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem berechneten Geburtstermin und endet regulär acht Wochen, bei medizinischen Frühgeburten und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung. Bei medizinischen Frühgeburten, also in der Regel bei einem Geburtsgewicht von unter 2.500 Gramm, und seit dem Inkrafttreten des neuen Mutterschutzgesetzes am 20.06.2002 auch bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten. Somit haben alle Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von insgesamt mindestens 14 Wochen."

Viele Grüße
Miau2

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vielen Dank für eure Antworten!
Jetzt hab ich's kapiert. :-D

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Doch - die fehlenden Wochen/Tage werden Dir hinten an gehängt. Du hast also immer mindestens 6+8 Wochen= 14 Wochen Mutterschutz.

Nachlesen kannst Du das z.B. hier:
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did=3264.html

"...auch bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten. Somit haben alle Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von insgesamt mindestens 14 Wochen."

Sollte Dein Kind bei einer sehr frühen Einleitung oder nach Gewicht noch als Frühgeburt gelten, hast Du sogar noch mehr Mutterschutz.