Berechnung Elterngeld - wer kann helfen?

hey,

ich würd gern wissen, ob bei der berechnung des elterngeldes nur das nettogehalt der letzten 12 monate vor dem monat der geburt angerechnet wird oder aber auch krankengeld, das ich wegen betreuung eines kranken kindes von der krankenkasse erhalten habe.

bei kindkrank habe ich ja kein gehalt bekommen, sondern krankengeld von der krankenkasse. kann ich das mit angeben? ich find im netz leider nichts dazu.

lieben dank

claudia

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Also Krankengeld wird nicht mit berechnet. Du könntest mal auf der internetseite schauen.

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/kontakt.html

da kannst du auch anrufen oder email hinschicken die helfen dir bestimmt.

Liebe Grüße Lissy 32 ssw

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Nein das zählt nicht, weil es ja kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist. Hab mich auch schon sooo geärgert, #aerger weil das ja mal echt Beschiss ist.

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Leider gibt es ein paar solcher "Fallstricke" bei dem Elterngeld.


z.B. Zählen Wochenend-, Nacht- & Schichtzulagen auch nicht zum Gehalt dazu.

Bei mir macht es zum Glück nicht ganz so viel aus, da es bei mir nur durch die Rufbereitschaft zustande kommt, die ja nur teilweise mit Zuschlägen "behaftet" ist.

Allerdings ist es für Mädels die in Schichtdienst oder Wochenenddiensten arbeiten müssen (z.B. Altenpflegerinnen oder Krankenschwestern oä.) echt totaler Beschiss meiner Meinung nach...

Denn bei denen gehört die Schichtarbeit ja zur ganz normalen Arbeit...

Es gibt noch mehr solche "Schlupflöcher" für Vater Staat, so daß man leider wohl in den wenigsten Fällen wirklich die kompletten 67% seines Nettogehaltes bekommt...

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hey,

na super, da verdien ich weniger geld, wenn mein sohn krank ist und dann werd ich beim elterngeld auch noch besch...weil ich bei kindkrank nicht arbeiten kann.

lieben dank

claudia