Immer 14 Wochen Mutterschutz, auch wenn's Kind eher kommt?

Hallo,

ich hab noch eine Frage. Hatte eben schon was wegen dem Zahnarzt gefragt.

Ich bin halbtags arbeiten. Mein AG hat für dieses Jahr meinen Urlaub ausgerechnet und gemeint, ich hätte ca. 14 Tage für dieses Jahr. Habe am 8.6. Geburtstermin. Der Urlaubsanspruch geht rechtlich ja bis zum Ende vom Mutterschutz und das wäre Ende Juli. Ich habe pro Monat 2 Tage, also 14 Tage insgesamt.

Mein AG meinte jetzt, wenn das Kind z.B. 4 Wochen früher kommt als geplant, hätte ich 2 Tage weniger Urlaubsanspruch, da dann der Mutterschutz schon Ende Juni endet.

Mir denkt aber, dass vor einiger Zeit beschlossen wurde, dass man immer 14 Wochen Mutterschutz hat. Das heißt, wenn das Baby 4 Wochen früher kommt und man somit vorm geplanten ET nur 2 Wochen MuSchu nutzen konnte, werden die 4 Wochen noch hinten dran gehängt. Wenn das Baby z.B. 1 Woche NACH dem ET kommt, hat man trotzdem die 8 Wochen danach und somit insgesamt 15 Wochen. Sodass die Mamas mit Frühgeburten nicht benachteiligt werden.

Wer ist jetzt richtig informiert?

Liebe Grüße
Antje

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Hallo,

ich habe gestern zufälig mit meiner KK telefoniert wegen Mutterschutzgeld und da habe ich die Frage auch gestellt. Mir wurde gesagt, dass die Tage die das Kind früher kommt an die 8 Wochen Mutterschutz nach Geburt dran gehangen wird.
Ich hoffe jetzt dass das stimmt und bin auch gespannt auf weitere Antworten.

Liebe Grüße Nicole 35.SSW

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Du hast recht, wenn ein Kind früher kommt, dann wird die Zeit hinten an den Mutterschutz drann gehangen.
Mein erster Sohn kam als Frühchen bei 35+6, ich hatte also 12 Wochen Mutterschutz weil er ein Frühchen war und die 4 Wochen die ich vorher nicht genommen habe noch hinten drann, ich hatte also 16 Wochen Mutterschutz nach der Geburt.
Mein zweiter Sohn kam bei 37+1, kein Frühchen, aber die drei Wochen die ich nicht nehmen konnte, wurden hinten drann gehangen so das ich nach der Geburt 11 Wochen Mutterschutz hatte.


LG Carina

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Ähm... ich verstehe den Widerspruch nicht?! Dein erklärender Absatz ist auf jeden Fall auch das, was ich kenne.
Das mit dem Urlaubsanspruch ist auch richtig, wenn Du nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen möchtest. Der Mutterschutz gilt wie Krankschreibung, d.h. auch für diese Zeit entsteht Urlaubsanspruch. Während der Elternzeit allerdings nicht mehr.
Also wenn Dein Mutterschutz früher beginnt und Du damit auch früher in Elternzeit gehst - dann kriegst Du auch weniger Gesamturlaub dieses Jahr. Gehst Du danach wieder arbeiten, trifft es Dich überhaupt nicht, wann der MuSchu anfängt.

Ich hoffe, ich hab das richtig erklärt...:-)

lG
Lucyfe, 36.SSW

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Hallo!
Meine Kleine ist 10 Tage vor Termin gekommen und um solche Sachen musste ich mir Gott sei Dank keine Gedanken machen, da mein AG sich wegen 2 Tage nicht so anstellt.#augen
Würde dir gern helfen, aber ich habe es vergessen und dabei ist es noch keine sieben Monate her#klatsch.

LG
Katrin

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jetzt erinnere ich mich auch wieder. Die Mädels haben recht.

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Ich kann nur sagen, dass du deinen Urlaub eh vor Muttersutz nimmst. Und er kann ihn nachträglich nicht mehr geltend machen, egal wie lang du dann im Endefekt Mutterschutz hast. Also nimm dir schön Urlaub, wegnehmen kann er den nicht mehr.

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Hallo Antje,

kann dir nur sagen, dass ich in der 27.ssw entbunden habe und insgesamt 18 Wochen Mutterschutz hatte. Wenn du eine Frühgeburt hast (also vor der 38.ssw) bekommst du 12 Wochen Mutterschutz nach der geburt plus die wochen von davor...

Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen...

LG Kristin

PS: Auch wenn du eine Mangelgeburt hast (weniger als 2500g) bekommst du 12 Wiochen

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Da bin ich also doch richtig informiert, dass man auf jeden Fall die 14 Wochen Mutterschutz hat, egal ob das Kind früher kommt.

Wenn der AG anderer Meinung ist, kommt man halt schon manchmal ins Zweifeln. Aber dann bleibe ich bei meinem Standpunkt, dass mir auf jeden Fall Urlaub bis Ende Juli (MuSchu-Ende) zusteht und genieße meinen Resturlaub ab Ende März (14 Tage neuen + 4 Tage alten). Nach dem Mutterschutz werd ich ohnehin 2 Jahre daheim bleiben, da der Kindergarten erst Kinder ab 2 Jahren nimmt und meine Große auch schon in dem Kindergarten ist. Danach werde ich wieder an meinen Arbeitsplatz zurückkehren.

Bei meiner Großen hat mir der AG nur Urlaubstage bis zum Beginn vom Mutterschutz gerechnet. Da wusste ich es auch nicht besser. Hab den Resturlaub dann ausbezahlt bekommen nach der Geburt. Aber jetzt bei Steuerklasse 5 verschwende ich daran keinen Gedanken. Dann lieber gönne ich mir einen Urlaubstag zuviel als zuwenig #sonne

Liebe Grüße und danke #danke
Antje

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Also ich glaub, das ist nicht ganz richtig. Du hast doch selbst richtig gesagt: Der Urlaubsanspruch errechnet sich aus der Zeit der Firmentätigkeit inkl. Mutterschutz.
Jetzt weißt Du zwar, dass Du immer mindestens 14 Wochen Mutterschutz hast, aber wenn Du schon im Mai entbindest oder im Juni endet auch dieser früher und du bist deswegen nicht so lange firmenzugehörig wie bei einer Geburt zum ET - verständlich? Dann hättest Du also den Urlaubsanspruch für einen Monat weniger! Das musst Du mit einrechnern - sonst gibst Du quasi grad Urlaub aus, den Du noch gar nicht erwirtschaftet hast!
Dazu kommt auch die Möglichkeit, dass Du ab Morgen ne BV kriegst und nicht mehr arbeiten gehen kannst bis zur Geburt. 6 Wochen lang erwirtschaftest Du dann noch UA, danach nicht mehr bis zum MuSchu. Im MuSchu dann wieder und danach nicht mehr. D.h. schlimmstenfalls hast Du nur den Urlaub von Januar und Februar bisher sicher, also bei 2 Tagen pro Monat ca 4 Tage. Da hat Dein AG schon recht...

Hab's wohl doch beim ersten Mal nicht so verständlich ausgedrückt - sorry...

lG
Lucyfe, 37.SSW

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Wenn ich z.B. Anfang Mai schon entbinde, also 4 Wochen eher als geplant, würde theoretisch mein Mutterschutz Ende Juni enden. Das ist richtig. Früher wars auch so. Das wurde aber mal geändert. Dadurch dass mir dann 4 Wochen vorm ET an Mutterschutz fehlen, werden die hinten dran gehängt an die 8 Wochen nach dem ET. Also komme ich auch wieder auf Ende Juli.

Berufsverbot ist doch eigentlich wie Krank. Naja nicht ganz. Aber man bekommt ja in der Zeit sein komplettes Gehalt vom AG. Und solange man sein Gehalt bekommt, ist man auch bei der Firma angestellt und hat Urlaubsanspruch.

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