Erklärung zum Einkommen zum Elterngeld / Frage zu 2 Punkten

Hallo Ihr Lieben,

ich habe am 9.3. Termin und bereite soweit alles vor damit men Mann sich damit nicht rumärgern muss.
Bei dem Formular zum Elterngeld hab ich 2 Fragen und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:

1) 1. Seite "N" Nichtselbständige Arbeit:

Punkt 3, Verpflichtung zu Steuervorauszahlungen
Muss ich da "ja" ankreuzen wenn ich gearbeitet habe?

2) 2. Seite "N" Nichtselbständige Arbeit:

Punkt a), Erwerbstätigkeit vom_____ bis ______
Da trage ich genau was ein? Von wann ich wann bei der Firma beschäftigt bin?

Danke für eure Hilfe :o)

LG Susanne

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...oh man wenigstens bin ich nicht die einzige, die bei dem papierkram nicht durchsteigt. ich finde, die sollten bei dem antrag eine erklärung wie man das ding auszufüllen hat mit beispielen beilegen. genauso wie früher beim lohnsteuerjahresausgleich.

lg ladyqueen 18. SSW

2

In welchem Bundesland wohnst du? (Anträge sehen in jedem BL anders aus)

LG Conny

3

in Hessen

4

Wenn Du "normal" in einem nicht selbständigen Arbeitsverhältnis gearbeitet hast, dann kreuzt Du "Ja" an. Und in den anderen genannten Punkt trägst Du ein wann Du angefangen hast. Bei uns in NRW gibt es da allerdings auch noch ein Feld, ob das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht, oder aus welchem Grund gekündigt wurde und von wem.

Ganz schön bescheuert, dass da jedes Land seine eigene Suppe kochen darf.

Viel Spaß noch. Habe meinen Antrag aus langeweile im Büro auch schon ausgefüllt. Auch Kindergeld, muss nur noch der Termin und der Name eingetragen werden. :-D

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So hab mir den mal fix angeschaut und stelle fest:

1) 1. Seite "N" Nichtselbständige Arbeit:

Punkt 3, Verpflichtung zu Steuervorauszahlungen
Muss ich da "ja" ankreuzen wenn ich gearbeitet habe?

=>ich meine, dass da nur das "ja" anzukreuzen ist, wenn du mehr Steuern zahlst als du müsstest (also eine Vorrauszahlung leistet, denn alles andere sind ja normale Steuerzahlungen) ->bin mir hier aber nicht 100% sicher

2) 2. Seite "N" Nichtselbständige Arbeit:

Punkt a), Erwerbstätigkeit vom_____ bis ______
Da trage ich genau was ein? Von wann ich wann bei der Firma beschäftigt bin?

=> schau mal obendrüber steht: Einkommen NACH der Geburt des Kindes – IM beantragten Zeitraum –, also musst du hier nur etwas ausfüllen, wenn du während des EG-Bezuges arbeiten gehst - sollte das so sein dann trägst du die entsprechenden Zeiten da ein.

LG Conny

6

IHR seid die Besten, vielen Dank. Das hilft mir und ich blicke schön langsam durch bei den ganzen Formularen ;o)

Ganz liebe Grüße

Susanne