Habe ein Zeitvertrag der Ende Sep. ´09 abläuft. Arbeitlage sieht bei uns in der Firma nicht so gut aus, somit wird der Vertrag nicht verlängert.
Bin jetzt im Mutterschaftsurlaub und beziehe Mutterschaftsgeld. Et ist am 12.02.2009.
Meine Frage kann der Arbeitgeber einen Zeitvertrag kündigen oder aufheben, wenn er einen Grund hat?
Wenn ja muss ich mich arbeitssuchend melden, auch wenn der Zeitvertragt (3 Monate vorher melden Zeitvertrag) abläuft??
Kündigung beim Zeitvertrag eine Abfindung möglich? Mein Chef meinte Ja. Arbeite dort seit 2005.
Wie und wo beantagt man Elternzeit? Nur beim Arbeitgeber oder wo anders auch (Ämter)?? Gibs Formulare oder schriftlich selber schreiben?
Ich weiss es sind viele Fragen. Wer Lust hat kann sie ja antworten. Ich freue mich auf jede Antwort und bedanke mich im Voraus!!
LG 81-db
Befrister Arbeitsvertrag, Elternzeit wo und wie??
Sorry, aber wie hast Du es geschafft, so lange uninformiert zu bleiben?
Also: Dein Chef kann Deinen Zeitvertrag nicht kündigen (vorher auslaufen lassen etc. ist alles das Gleiche.). Ihr könnt natürlich einen Aufhebungsvertrag machen und dort eine Abfindung vereinbaren. Das würde ich aber als AG nicht machen, denn wenn Du erstmal in der Elternzeit bist, zahlt er eh nicht mehr für Dich.
Deine Elternzeit meldest Du spätestens verbindlich mit konkretem termin bei Deinem AG an. Das können bis zu 3 Jahren sein, bei Dir sind dann natürlich für diese Arbeitsstelle nur die Monate bis zum Vertragende relevant.
Elterngeld beantragst Du bei der Elterngeldstelle Deiner Stadt. Musst Du mal bei der Veraltung nachfragen, wer da zuständig ist. Anträge bekommst Du dann dort oder im Internet (Googel). Den füllst Du dann aus und schickst ihn mit Einkommensnachweis über die letzten 12 Monate vor Mutterschutz (!) und Geburtsurkunde an die Elterngeldstelle. Du bekommst dann für 12 Monate mindestens 67% Deines durchschnittlichen Nettogehalts der letzten 12 Monate vor Mutterschutz. Oder 24 Monate die Hälfte des Geldes. Das Geld zahlt nicht der AG sondern der Staat! Elterngeld bekommst Du also (auch wenn Dein Vertrag ausgelaufen ist!!!) bis zum ersten Geburtstag Deines Kindes. 2 Monate mehr gibt es, wenn Dein Partner auch 2 Monate nimmt, oder Du alleinerziehend bist.
Mutterschutzgeld hast Du aber bei der KK beantragt, oder?
Liebe Grüße
I.
Hi I.
Ich habe mich ja informiert, aber keiner wuste es genau. Schicken mich immer weiter...
War beim Jugendamt wegen Elterngeld, beim Rechtsanwalt wegen Arbeit und AG wegen Kindergeld.
Ich meinte nicht das Elterngeld, sondern Elternzeit wo und wie beantrage ich das?
Danke für die lieben Antworten. Ich wollte zwei Jahre Elternzeit nehmen. Und ein Aufhebung des Vertrages mache ich nicht, man bekommt dann doch keinen AGLG mehr... Oder?
Bei der KK habe ich das Mutterschaftgeld beantragt.
LG
Huhu,
Elternzeit musst Du nicht "beantragen", sondern nur Deinem AG schriftlich mitteilen, wie lange Du Elternzeit nehmen willst. Die Frist dafür sind 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit, also meistens 1 Woche nach der Geburt. Dein AG kann dem auch nicht widersprechen, Du hast einen definitiven Rechtsanspruch für 3 Jahre Elternzeit (natürlich nur so lange wie Dein Vertrag läuft).
Du musst dann genau sagen, wie lange Du Elternzeit nehmen willst und wann Du wieder da bist (mit Datum).
Sonst musst Du nirgendwo Elternzeit anmelden oder beantragen.
Wenn Dein Vertrag vorher ausläuft, nimmst Du einfach bis zum Ende des Vertrages (mit Datumsangabe). Wenn also Dein Vertrag zum 30.09.2009 ausläuft, meldest Du bis dann Elternzeit an. Du kannst gerne mit aufnehmen, dass Du, falls der Vertrag verlängert werden sollte, 2 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen möchtest, und dann zum 13.02.2011 (oder so, halt 2 jahre nach Geburtstermin) wieder da wärest. Würde ich zur Sicherheit einfach machen. Kostet ja nix.
Wenn Dein Vertrag einfach ausläuft, musst Du Dich 3 Monate vorher bei der Agentur für Arbeit melden und Bescheid sagen, inklusive dem Hinweis, dass Du bis Datum X in Elternzeit bist. Ob Du dann für das 2. Jahr Elternzeit (also wenn das Elterngeld ausläuft) ALG I bekommst, weiss ich nicht. Eventuell nur ALG II. Dann lieber nur ein Jahr Elternzeit (mit Elterngeld) und danach wieder Job suchen mit ALG II als Überbrückung?
Deinen Vertrag würde ich einfach auslaufen lassen, wenn er denn nicht verängert wird. Aber, wie gesagt, der AG zahlt nur Mutterschutz für Dich, nicht Elterngeld. Er könnte (!) also, wenn er denn wollte, Deinen Vertrag verlängern, Du würdest in 2 Jahren wiederkommen, und es kostet ihn in der Zeit nichts. Und er könnt damit so tun (kostenfrei) als wäre er super familienfreundlich...
Liebe Grüße!
I. (Personalsachbearbeiterin)