Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand von euch weiter helfen.
ich habe seit mitte januar ein beschäftigungsverbot, mein muschu beginnt am 01.04., nun war ich heut mal auf arbeit und mein chef sagte mir das in kürze ein woche kurzarbeit sei und es mich ja auch betreffen würde.
betrifft mich das tatsächlich, darf mir mein chef kurzarbeit reindrücken, obwohl ich ein beschäftigungsverbot habe?
ich weiß, das ist eine sehr spezielle frage, aber vielleicht kennst sich ja von euch jemand damit aus!
danke!
pentite
Beschäftigungsverbot und trotzdem Kurzarbeitergeld?
Hi,
nein darf er nicht, denn 1. bekommt er ja deinen Vollen Lohn von der KK wieder und 2. im MuSchuG steht drin, das bei dir durch kurzarbeit keine Lohnminderung stattfinden darf, da dein Gehalt aus den letzten 13 Wochen vor dem BV ermittelt wird.
liebe grüße klein-chrissy mit 17. SSW
da werd ich ihm das muschug doch mal ausdrucken...
lg pentite
HI, kein thema, bei uns in der Firma ist zur zeit auch kurzarbeit, da mir mein AG ja auch ein BV erteilt hat, zahlen die auch weiterhin meinen normalen Lohn. Hätte da ansonnsten auch stunk gemacht.(muß ich ja zum glück nicht)
Jeder Arbeitgeber muß glaube ich sogar das MuSchuG ausliegen haben, kann ja immer sowas passieren.
liebe grüße klein-chrissy mit 18. SSW