Elterngeld!Werbungskosten von 76,60€ werden im Monat noch abgezogen!

Ich dachte, ich falle heute vom Hocker,als ich heute mit der Elterngeldstelle telefoniert habe.Mein Mann wollte nämlich auch noch 2 Monate Elterngeld beziehen,wegen der momentanen Kurzarbeit in seiner Firma!
Da sagte mir der nette Herr, dass die meisten vergessen vom Nettoeinkommen noch die Werbungskosten abzuziehen und das sind im Monat ca 76 Euro,im JAhr 920,-Euro:-[
Von wegen 67%vom Netto ist gleich Elterngeld!!!
Das sind noch weniger-Und es sind auch keine 12 Monate Bezug,sondern nur 10 Monate, da der Mutterschutz mit angerechnet wird!

Das ist ja mal wieder eine schöne Mogelpackung vom Staat!!!

Gruß
mimi121

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"Und es sind auch keine 12 Monate Bezug,sondern nur 10 Monate, da der Mutterschutz mit angerechnet wird! "

Du kannst 12 Monate zuhause bleiben und kriegst Geld, was ist daran gemogelt?

Ich z.B. kriege kein Mutterschutzgeld, bekomme zwar dann ab der Geburt Elterngeld (tatsächlich 12 Monate), dafür aber in den Wochen direkt vor der Geburt keinen Cent!!!!!!

Aber da Du sooooo unzufrieden bist, können wir ja tauschen!:-p

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Gemeckert wird eben immer #augen
Zumal das ja keine Neuigkeiten sind...
Liebe Grüße:-D

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Hi,

so ne Diskussion darfst du hier nicht anfangen. Da melden sich jetzt alle die weniger bekommen und sagen dir du darfst dich nicht beschweren.

Ich finds auch unfair! Natürlich hätte es einen auch noch schlimmer erwischen können, aber das ist nicht der Punkt! Und schlimmer gehts immer....

Und ja, super dass wir in Deutschland leben, überall sonst gibts gar nichts (die locken dann aber auch keine Wählerstimmen mit komischen Parolen alla "Familienpolitik") Es geht doch darum dass man etwas falsch komuniziert!

Ich versteh deinen Ärger!

LG
Mona

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#gaehn#gaehn

hätte man sich etwas intensiver mit der berechnung auseinandergesetzt, dann wäre all dies keine überraschung #contra
das steht schon immer dick und fett in jeder information zum eg drin....

und um deine verärgerung evtl. noch zu toppen :-p sagt dir der progressionsvorbehalt etwas? ;-)

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Hallo,

ich wusste darüber Bescheid, kann deinen Groll da aber irgendwie schon verstehen. Dafür, dass das Elterngeld ein Anreiz sein soll, sich für sein Kind eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen, ist das eingentlich eine ziemlich besch...eidene Festlegung mit den 67% (und den Werbungskosten) Vor allem für Geringverdiener. Hab vorher nur 900 Netto verdient, und 67% von 900 is... nu ja... nicht gerade viel. Muss mich dann echt einschränken. Da ist es bei Vielverdienern schon weniger tragisch.

Und nebenbei was dazuverdienen rentiert sich ja wegen der Gegenrechung auch nicht.
Aber immerhin besser als gar nix.

Und das mit der Anrechnung des MuSchu ist doch eigentlich prima, da das MuSchaGeld ja genau dem Lohn der Vormonate entspricht, also mehr als Elterngeld.

Sei auf jeden Fall froh, dass du schon Elterngeld bekommst, ich warte nämlich immer noch auf den Bescheid (und mein Kontostand macht mir so langsam ein bisschen Sorgen)...

Lg, Mandy mit
#stern (10/2007), #baby Silas (*06.12.2008) und mit großer Wahrscheinlichkeit wieder #schwanger (5+6)

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"Hab vorher nur 900 Netto verdient, und 67% von 900 is... nu ja... nicht gerade viel. "

Wenn Du unter 1000 netto hast, kriegst Du mehr als 67 %

http://www.elterngeld.net/elterngeld-geringverdiener.html

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stichwort geringverdienerbonus!!!!!!

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also ich finde es auch ne absolute mogelpackung, da das ganze ja auch noch am ende des jahres "mitversteuert" wird......habe für das jahr in dem ich elterngeld bekommen hab kräftig steuer nachbezahlen müssen....


naja, also klar-besser als garnix......aber trotzdem beschiss

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EG ist eine Lohnersatzleistung und eben als solche unterliegt sie dem Progressionsvorbehalt, genauso wie andere Entgeldersatzleistungen auch....

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Vergiss nicht, dass das Elterngeld eigentlich Steuerfrei ist.
Aber im Jahresbescheid zusammen mit dem Ehemann, wird es mit angerechnet.

Das heisst, man zahlt auch noch Steuern drauf! Und das nicht pro Monat, sondern immer erst am Jahresende.