Elterngeld - nicht verheiratet- steuerfrei - Nachzahlung?

Hallo zusammen!

Habe mal eine Frage... mein Freund und ich sind nicht verheiratet und unser Baby kommt im Mai. Ich werde dann 1 Jahr in Elternzeit gehen und er nimmt direkt nach der Geburt 2 Monate Elternzeit (also während ich im Muschu bin). Mein Muschu wird ja aufs Elterngeld angerechnet, so dass ich im Endeffekt nur noch 10 Monate Elterngeld bekommen werde. Nun habe ich gehört, wenn wir nicht verheiratet sind, dass ich das Elterngeld steuerfrei bekomme und dann bei der nächsten Steuererklärung mit einer dicken Nachzahlung rechnen kann. Sowas kann es doch eigentlich nicht geben, oder? Wie kann ich denn mein Elterngeld berechnen? Ich muß ja immer das letzte Netto der letzten 12 Monate angeben, das basiert ja aber auf Abzügen (Steuer, Krankenversicherung etc.) Ich würde gerne mal wissen, was ich monatlich während meiner Elternzeit bekomme und wie das mit dem steuerfrei und einer ggf. Nachzahlung abläuft!

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!

Danke und LG
Sabrina

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irgendwo im net gibt es einen elterngeld-rechner...

steuerfrei und nachzahlung? vom elterngeld zahlst du ja keine steuern (pauschalbeträge fü rdie lohnsteuererklärung werden dir bei der netto-berechnung schon abgezogen...) - deshalb zahlst du ja wahrscheinlich nur die drei monate bis zum mutterschutz steuern... wenn du weniger als sechs monate im jahr steuern zahlst, dann bekommst du "alles" erstattet...

ich hatte das berufs-/studiumsbedingt öfter und immer dann, wenn ich höchstens ein halbes jahr gearbeitet habe, lohnte sich die nachzahlung!

lg, Kathrin mit Lotta (6;1), #stern, Linnéa (12,5 Monate) und Lasse (29+3)

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Hallo...
Soweit ich weiß bezieht sich die "Nachzahlung" nur darauf wenn man verheiratet ist.
Dann wird das Elterngeld auf das Gehalt des Mannes mit drauf gerechnet und daraus ergibt sich ein neuer Steuersatz der zu einer Nachzahlung führen kann.
Ihr macht aber doch getrennt die Steuererklärung, oder?
LG, mokli

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ja wir machen ganz normal getrennt die steuererklärungen... wer nimmt denn am besten das baby mit auf seine lohnsteuerkarte???

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ich meine, ihr bekommt beide ein halbes... #kratz

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Elterngeld unterliegt, wie jede Lohnersatzleistung, dem Progressionsvorbehalt.

Also, du bist ja verpflichtet eine Steuererklärung für 2009 zu machen.
Jeder der Lohnersatzleistungen (im Fall einer Schwangerschaft sind das Mutterschaftsgeld und Elterngeld) über 410€ erhält, MUSS eine Steuererklärung abgeben.

Dein Verdienst vor Beginn des Mutterschutzes ist Summe X
Mutterschaftsgeld und Elterngeld ist Summe Y
>>>>>>beides addiert ist Summe XY
für Summe XY wird der Steuersatz bestimmt = A

Summe X wird dann am Jahresende im Rahmen der Steuererklärung mit dem Steuersatz A versteuert.
Das ist die Steuerprogression.

Ist Frau verheiratet, wird am Jahresende das Elterngeld auf das Einkommen des Mannes aufaddiert und für die Gesammtsumme der Steuersatz bestimmt. Mit diesem folglich höheren Steuersatz wird das Einkommen des Mannes besteuert.



LG