Vielleicht kann mir jemand helfen. Leider gibt es in der Firma in der ich arbeite, keinen der sich auskennt, stimmt das so bzw. könnt ihr mir das ergänzen?
Mutterschutz beginnt ca. 6 Wochen vor errechnetem Geburtstermin und dauert bis: _______________
Elternzeit beantragen: bis spät. 7 Wochen vor beginnen der Elterzeit also bis spät. 1 Woche vor der Geburt.
Ich möchte 3 Jahre Elternzeit nehmen und ab dem 2. Jahr (400 EURO) arbeiten, wann muss ich dem AG diesen Wunsch (400 EURO Basis) mitteilen?
Sollte er ablehnen… muss ich dann kündigen damit ich woanders für 400 EURO arbeiten kann?
Bin ich dann 3 Monate gesperrt?
Danke und LG
Sorry, nochmal Frage zur Elterzeit
Hallo,
1. die Elternzeit musst Du bis spätestens 1 Woche nach der Geburt beantragen (da Du 8 Wochen nach der Geburt im Mutterschutz bist)
2. Wann du Deinen Wunsch mit den 400 Euro mitteilen musst, weiss ich nicht genau. Keine Ahnung wie da die Gesetzeslage aussieht. Aber ich würde das mt Deiner Firma jetzt schon abklären.
3. Während der Elternzeit kannst Du mit Genehmigung Deiner Firma woanders arbeiten (halt weniger als 30 h/Woche, aber die Voraussetzung erfüllst Du ja). Wenn die Firma nicht zustimmt, müsstest Du kündigen.
Hoffe, ich konnte Dir ein bisschen helfen
climber
Hallo,
6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt dein Mutterschutz. Das Ende ist erst mal fiktiv auch festgelegt, nämlich 8 Wochen nach dem errechneten Termin. Nun kann sich dieser Termin auch verschieben.
1. Kommt dein Kind eher, ist aber soweit gesund, dann bleibt der Zeitraum so bestehen, wie er ausgerechnet war, das bedeutet, dein Mutterschutz nach der Geburt wird um die Zeit länger, die dir vor der Geburt gefehlt hat.
2. Dein Kind genau am Termin, dann bleibt auch alles so wie es ist.
3. Kommt dein Kind später, hast du nach der Geburt trotzdem 8 Wochen, dein Mutterschutz wird also länger.
4. Sollte es sich um eine Früh- oder Mangelgeburt handeln, dann bekommst du 4 Wochen nach der Geburt länger Mutterschutz. Das ist automatisch der Fall, wenn dein Kind unter 2500g wiegt. Ansonsten muss das nach dem Gebsundheitszustand des Kindes entschieden werden.
Erst nach der Geburt musst du dich dann entscheiden, wie lange du in Elternzeit gehen möchtest. Natürlich solltest du das vorher mit deinem Arbeitgeber absprechen - genauso wie die Möglichkeit eine Beschäftigung. Das musst du nicht irgendwo beantragen, sondern mit deinem Arbeitgeber klären. Können die dir keinen Job geben, kannst du natürlich versuchen in dem von dir genannten Rahmen woanders zu arbeiten, aber dein Arbeitgeber muss zustimmen. Sobald die Elternzeit beendet ist, muss er dir einen deinem jetzigen Job entsprechenden gleichwertigen Job anbieten.
Viele Grüße
manonne
1. Der MuSchu beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin. Wenn du also 2 Wochen zu früh entbindest wird dir nichts gekürtzt!! Wenn du 2 Wochen drüber gehst, dann geht das ganze natürlich trotzdem 2 Wochen länger!!! Das ist mal sehr positiv für Frauen. Ist ja nicht immer so.
2. Die Elternzeit muß man bis 7 Wochen vor beginn also 1 Wochen NACH Geburt schriftlich und endgültig beantragen. Ich habe dies schon Monate vor Entbindung schriftlich beim AG abgegeben und dann einfach ne Kopie der Geburtsurkunde nachgereicht. So konnten sie das genaue Datum festlegen. Ich habe gleich 3 Jahre beantragt.
3. Du möchtest gern 1 Jahr zu Hause bleiben und danach auf 400 Euro arbeiten. Schön! Solch eine Traumvostellung hatte ich beim 1. Kind auch noch. Wenn du allerdings die EZ auf 1 Jahr beantragst, muss dein AG einer evtl. Verlängerung nicht zustimmen UND er wird wahrscheinlich von dir verlangen, dass du zu den selben Konditionen wieder anfängst, wie du aufgehört hast (also 38 Stud. Woche o.ä.). Die wenigsten AG freuen sich wirklich über eine Wiedereinsteigerin, die dann in Teilzeit oder auf Mini-Job-Basis anfangen will.
Das ist bitter, aber Realität. Ich persönlich kenne genau 1 AG, der immer wieder gerne seine weiblichen Angestellten beschäftigt, wenn sie Mamas geworden sind.
Also nimm am besten die rosarote Brille ab und rechne damit, dass es nicht ganz so leicht wird, nach dem 1. Jahr.
Ist nur gut gemeint.
Und wenn du während der EZ woanders auf 400 E nen Job bekommst, dann muß dein AG diesem zustimmen (mach das bitte schriftlich).
Also nochmal zusammengefasst:
* du beantragst die EZ auf 1 Jahr - dann hast du folgende Optionen. 1. dein AG empfängt dich danach mit offenen Armen und gibt dir nen 400 E Job.
2. dein AG darf verlangen, dass du wieder Vollzeit arbeitest. Du tust dies oder mußt leider kündigen.
Einer Verlängerung der EZ muß der AG nicht zustimmen!!!
* du beantragst die EZ auf 2 Jahre - dann hast du folgende Optionen: 1. dein AG bietet dir ab dem 2. Jahr nen 400 E Job an und alle sind glücklich.
2. dein AG hat sonen tollen Job grad nicht für dich. Pech. Du findest woanders aber nen solchen Job, dann brauchst du aber die schriftliche Einverständniserklärung vom deinem AG! Allerdings müsste er auch schriftlich begründen, wenn er nicht damit einverstanden wäre. Deshalb gibt dir eigenltich jeder AG diese Erlaubnis!
Einer Verlängerung für ein 3. Jahr EZ MUSS dein AG
zustimmen.
* wenn DU kündigst bist du normalerweise 3 Monate gesperrt! Es gibt allerdings "trifftige Gründe" um zu kündigen. Meine Schwägerin ist z.B. umgezogen. Die Distanz waren 120km. Das hat sogar das Amt eingesehen, dass sie dann ihre Stelle in München kündigen mußte. Sie wurde nicht gesperrt!
LG Schnugge05
hoffe es war alles soweit verständlich UND noch mehr hoffe ich, dass alles soweit stimmt !!!!!!!!!
Wenn nicht, bitte korrigiert mich.
vielen lieben dank für deine antwort, die hat mir sehr geholfen! nur noch eine frage. am idealsten wäre es für mich, wenn ich nach d. 1. jahr bei einen anderen AG auf 400 euro babsis arbeiten könnte, da ich 65 km wegziehe und wg. 400 euro das fahren schon streßig ist. d.h. kann ich einfach sagen wir mal 3 monate vor beginn des 2. jahres den ag um einverständnis bitten? oder kann er auch sagen, wir bieten ihnen 400 euro an, dann kann ich nicht seigen, nein ich möchte woanders....
echt verzwickt...
und eine 2. frage: während ich eltergeld beziehe, ist das auch von meiner lohnsteuerklasse abhängig oder? d.h. wenn ich 4er habe bekomme ich natürlich mehr als wenn ich 5er. aber ab den 2. jahr kann ich ja in d. 5er da ich nur 400 euro verdienen würde und mein mann wäre dadurch begünstig. denke ich das richtig? vielen lieben dank!! lilly
Sprich doch einfach mit dem AG, er kann generell ablehnen, dass du woanders arbeitest!
Elterngeld ist unabhängig von der Lohnsteuerklasse! Wenn du Elterngeld bekommst, ist die Lohnsteuerklasse egal, nur vorher zur Berechnung ist sie wichtig.
Du denkst richtig mit den neuen Steuerklassen!