Meine Frage steht ja schon oben. Auf der Suche nach einem Antrag für das Mutterschaftsgeld (den ich bei der IKK-Seite nicht gefunden habe) bin ich auf ein Formular für den Arbeitgeber, U2, gestoßen. Verstehe ich das richtig? Der Arbeitgeber erhält den Anteil, den er während des Mutterschutzes zahlt sowieso 100 % zurück von der Krankenkasse?
Das versteh ich nicht. Warum zahlt die Krankenkasse dann nicht komplett an die Arbeitnehmerin? Die zahlen doch dann eh 100 % im Endeffekt. Wieso gehen erst 13 Euro pro Tag die Arbeitnehmerin und der Chef zahlt den Rest, wenn doch eh die Krankenkasse am Ende alles zahlt?
Und nochwas: Wo bekommt man denn die Anträge her für das Mutterschaftsgeld? Bietet nur die IKK das nicht zum Download an? Oder bin ich blind?
Erhält AG Anteil zum Mutterschaftsgeld zurück?
Also so weit ich informiert bin bezieht sich das U2 Verfahren bei 100% auf ein Beschäftigungsverbot. Wärend des Mutterschutzes zahlt die Krankenkasse 13 Euro pro Tag und der AG den Rest?!
Korrigiert mich wenn ich falsch lese, ich bin auch grad noch am Infos Sammeln ;)
Hmm ich habe das so verstanden, dass der AG das sowieso zurück bekommt. Sowohl bei BV als auch bei normaler Mutterschutzzeit. Wenn ja, müsste ich meinem Chef das wohl mal sagen, denn ich bin die erste schwangere Angestellte, die er hat. Aber ich frage mich echt, wo ich den Antrag herbekomme. Wollte ihn frühzeitig ausdrucken, denn falls mein Chef da noch was unterschreiben muss, muss ich das frühzeitig regeln, da er nicht der schnellste ist bei sowas.
Ja ich bin auch die erste und muss mich hier um alles selbst kümern ;) hihi
Aber einen Antrag muss man doch nur zur Elternzeit stellen oder? Mutterschutz hat man ja Automatisch und dein AG wird sich um die Formalien kümmern müssen.
Hallo,
Anträge???? HÄ? Wofür... Bei mir läuft das so: Ich bekomme in der 34.SSW eine Bescheinigung vom FA für die KK. Und die setzen sich mit meinem AG in Verbindung ich muss keine Anträge stellen...
Melle
Ach so ist das. Dann muss ich ja noch mehr darauf achten. *stöhn* Dann bin ich gar nicht im Büro und es geht ein Schreiben ein und wird verschusselt oder nicht bearbeitet. Ich sehe es schon kommen
nein, der AG bekommt das mutterschaftsgeld nicht erstattet! das gilt nur (dieses "u2") bei krankheit und bei beschäftigungsverboten!
lg, Kathrin mit Lotta (6;1), , Linnéa (13 Monate) und Lasse (30+2)
Nein, das ist falsch! Alle Aufwendungen nach dem Mutterschaftsgesetz werden erstattet.
Siehe hier:
"Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft (U2)
Die DAK erstattet dem Arbeitgeber auf schriftlichen Antrag die Aufwendungen, die er aus Anlass der Mutterschaft an Arbeitnehmerinnen gezahlt hat, zu 100 Prozent. Der Erstattungsanspruch kann nicht durch eine Satzungsregelung beschränkt werden. Erstattungsansprüche bestehen nur für Arbeitgeberaufwendungen auf der Grundlage des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bleibt auch hier bei der Erstattung unberücksichtigt.
Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14 Abs. 1 MuSchG
Die DAK erstattet den Arbeitgeberzuschuss nach § 14 Abs. 1 MuSchG für die Zeit der Schutzfristen des § 3 Abs.2 und § 6 Abs. 1 MuSchG zu 100 Prozent.Es handelt sich hierbei um den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, den der Arbeitgeber für die Dauer von 6 Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstag, den Entbindungstag sowie für die Dauer von 8 bzw. 12 Wochen nach der Entbindung zahlt.
Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten nach § 11 MuSchG
Die DAK erstattet den Arbeitgebern das Bruttoarbeitsentgelt zu 100 Prozent, das der Arbeitgeber den Arbeitnehmerinnen fortzahlt, die wegen Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs.2 oder 3 MuSchG oder wegen eines Mehr-, Nachts- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 MuSchG teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen.
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören auch die auf das fortgezahlte Bruttoarbeitsentgelt entfallenden und vom Arbeitgeber zu tragenden Beitragsanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung nach § 257 SGB V und § 61 SGB XI und zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung gem. § 172 Abs. 2 SGB VI.
Die DAK erstattet diese Aufwendungen mit 20 Prozent vom fortgezahlten Bruttoarbeitsentgelt, jedoch nicht mehr als die tatsächlich abzuführenden Arbeitgeberbeitragsanteile."
http://www.dak.de/content/dakprfirmenservice/u2.html
Hallo,
bei mir ist das alles noch viel verzwickter...
Da ich im Ausland lebe und auch nicht in Deutschland krankenversichert bin.
Mein Arbeitgeber in Deutschland,bei dem ich dann offiziell unter Mutterschutz laufe,weigert sich naemlich,mir das Mutterschaftsgeld zu zahlen,mit genau diesem Argument,dass das Geld ja nicht von der Krankenkasse zurueckgefordert werden kann.
Die Verhandlungen laufen...
Hat vielleicht einer eine aehnliche Erfahrung gemacht?
Liebe Gruesse Nicole+baby boy 30. ssw