Urlaubsanspruch-Ende Mutterschutz

Hallo zusammen,

ich bin eigentlich der Meinung, dass ich das mit dem Urlaubsanspruch bis Ende des Mutterschutzes verstanden habe...
aber ich glaub, mein AG will mich da um 2,5 Urlaubstage "betrügen".

Also, mein Mutterschutz endet laut berechnetem Termin am 1.11.2009. Laut den MuSchu-Gesetz wird mir doch nur der Urlaub für die vollen Monate abgezogen, in denen ich weder arbeite noch im Mutterschutz bin.

D.h. das wäre bei mir doch nur der anteilige Urlaub für Dezember, oder???
Ich geh eigentlich davon aus, das mir 11/12 des Jahresurlaubs zustehen, der AG sagt aber, es sind nur 10/12...........


Wer kann mir helfen?

Gruß niak#kratz

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Hi,

das ist richtig, mein Mutterschutz endet am 01.09.2009 und ich hab Anspruch auf 9/12 Jahresurlaub.

Es werden nur ganze Monate der Elternzeit gekürzt d.h. 3/12.

Dein AG sollte mal den Tarif genau durchlesen.

LG Mariola

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Hallo Niak,

also, wenn Dein MuSchu am 01.11. berechnet endet so denke ich hast Du bis dorthin Urlaubsanspruch, heißt ich denke, Dein AG hat Recht.

Mein MuSchu endet z. B. berechnet am 10.09. und ich hab auch "nur" den vollen Anspruch bis August bekommen und 1/4 Teil Urlaub für den September.

Liebe Grüße, Melle

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Du hast Anspruch bis Ende September und die TE bis Ende November, denn der AG darf nur für jeden vollen Monat in Elternzeit den Urlaub kürzen! Also bist du auch besch.. worden.

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Hallo,

du bist richtig, der AG darf laut Elternzeitgesetz den Jahresurlaub nur um die Monate kürzen, die du komplett in Elternzeit bist...im November hast du ja noch einen Tag MuSchu, also keinen vollen Monat Elternzeit,also darf er nur den Dezember kürzen (bei mir MuSchu bis 11.09, also hab ich Anspruch auf 9x2,5 Tage = 22,5 bzw gerundet 23 Tage)

Wobei ich sagen muss, dass ich meinem AG auch erst das Elterzeitgesetz von 2007 vorlgen musste, vorher war die Regelung wohl wirklich so, dass der Anspruch nur für den MuSchu-Zeitraum gilt.

LG Simone