Hallo
Wann kann der Vater/ Partner die Vaterschaft anerkennen und wo wird sowas durchgeführt?
Vaterschaft anerkennen
Das kann er jederzeit machen (vorrausgesetzt die Partnerin ist schwanger) und es geht beim Jugendamt oder Standesamt
schon vor der geburt beim jugendamt......hat viele vorteile......
Hay. Habe Dir eine Mail per VK zukommen lassen. Wäre nett, wenn Du sie beantworten könntest ;)
Was wären denn die Vorteile einer Anerkennung vor der Geburt? Wir wissen noch nicht, ob wir noch vor der Entbindung heiraten...
VLG
Hallo, du kannst das glaube ich ab der 14. SSW machen lassen beim Standes- oder Jugendamt.
Du brauchst deinen Ausweis und deine Geburtsurkunde, der werdende Papa genau das Gleiche.
Wir sind froh das wir das schon erledigt haben, weniger Rennerei hinterher. Dauert auch net lange haben insgesamt ca. ne halbe Stunde gebraucht.
Liebe Grüße
Aspares
hey!
wenn du nicht verheiratet bist, dann kannst es vorher beim jugend-oder standesamt machen lassen.
wenn ihr verheiratet seid ist es gar nicht nötig..
und für den fall dass du mit jemandem verheiratet bist, der nicht der kindsvater ist wird die sache etwas komplizierter. aber das wird wohl nicht zutreffen, oder?
liebe grüße
sandra
Nee, so kompliziert ist es dann doch nicht ;)
Danke für die Antworten, dann starte ich mal durch und suche Geburtsurkunden ;)
Haben wir bei unserer 1. auch gemacht. Am besten beim Jugendamt direkt, weil oft es so ist dass das Standesamt nur die Annerkennung abe rnicht das Sorgerecht macht.
Anrufen, Termin machen, Perso mitnehmen. Kostet nix und ist mit ein paar Unterschriften geregelt. Wir haben sowohl die Vaterschaftsanerkennung als auch die Sorgerechtsteilung während der Ss gemacht, einfach wenn mir etwas passiert das er zumindest noch dem ungeborenen helfen kann bzw er bestimmt und nicht meine Eltern oder so.
mfg, Silver
Mal eine andere frage wozu ist das Gut? Für das Sorgerecht?
Hallo,
Sorgerecht wird nochmal extra beantragt. Es ist gut, wenn die "Umwelt" weiß wer der Vater ist. Angenommen dir passiert was, z.B. bei der Geburt oder halt sonst was ganz schlimmes, dann hätte der "Erzeuger" überhaupt keine Rechte und dein Kind käme zu deinen Eltern, oder in ein Heim, etc.
Auch für das Erbrecht ist es wichtig, dass der werdende Vater die Vaterschaft anerkennt. Betrifft alles natürlich nur, wenn man nicht verheiratet ist.
LG Dag