Krankenversicherung in der Elternzeit - wichtige Frage!

Hallöchen Ihr Lieben!

Und zwar hab ich zzt ein riesengroßes Fragezeichen im Kopf was meine Krankenversicherung betrifft, während der Elternzeit.
Und zwar war ich bis 31.3. berufstätig. Dann ist der Vertrag leider ausgelaufen und die verlängern einer Schwangeren logischerweise nicht den Vertrag. Jetzt bin ich seit 1.4. arbeitlos und beziehe für 96 Kalendertage ALGI. Danach werde ich kein Hartz4 bekommen, da mein Freund zu viel verdient.
D. h. ich würde dann lediglich Kindergeld für den Kleinen und Elterngeld bekommen. Doch wie ist das mit der Krankenversicherung? Ich kann bei meinem Freund nicht versichert werden, da wir nicht verheiratet sind....Hat da jemand vllt eine Idee?
Wär echt über jede Antwort dankbar!!!!
GLG
Kiwi & #baby Niklas Raphael inside 29. SSW

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Du wirst über ALG II versichert.

LG

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wie gesagt, ich werde kein ALGII bekommen, da mein Freund zu viel verdient!

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Hallole,

Du bist doch jetzt über die BA weiter bei Deiner Krankenversicherung versichert. Während der Mutterschutzzeit zahlt Dir die Krankenversicherung also auch Dein Mutterschutzgeld und im Anschluss bist Du mit Deinem Kind beitragsfrei weiter bei Deiner Krankenversicherung versichert.

Geh einfach mal dorthin und lass es Dir erklären, wie das genau funktioniert. Ich habe gestern dort meine Mutterschutzbescheinigung abgegeben und sie haben mir auch gleich die Formulare für die Anmeldung von meinem Bauchzwerg vorbereitet.

Gruss
marjatta mit #ei 34.SSW

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Bei der DAK ist es so das du und das Baby für die Elternzeit Beitragsfrei krankenversichert bist. Ich würde mich an deiner Stelle bei deiner Krankenkasse mal danach erkundigen, ist nur ein Anruf, die schicken einem dann auch informationsmaterial zu.

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Hi,
wenn du vor Beginn der Elternzeit pflichtversichert bist (und meines Wissens nach zählt die Versicherung über ALG I auch dazu), dann bist du während des Elterngeldbezuges beitragsfrei weiter versichert.

Auf jeden Fall für den Anspruchszeitraum auf Elterngeld bis zum 1. Geburtstag.

Es gibt Bundesländer - Sachsen z.B., evtl. auch andere - wo man durch eine Splittung des Elterngeldes (also Verdoppelung des Auszahlungszeitraums) auch die Zeit verlängert, wo man beitragsfrei weiter versichert wäre. In Hessen ist das z.B. NICHT der Fall, da besteht die beitragsfreie KV über das Elterngeld nur für den Anspruchszeitraum (also z.B. bei 12 Monaten bis zum ersten Geburtstag), wie es bei Dir ist solltest du am besten selbst in Erfahrung bringen.

Damit wäre zumindest ein Jahr (oder fast zwei, je nachdem halt) abgedeckt. Wenn du länger in Elternzeit bleiben willst und ihr nicht heiratet bleibt dir dann nur die freiwillige gesetzliche KV, kostet zur Zeit gute 140 Euro im Monat.

Viele Grüße
Miau2

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Dankeschön für die vielen Antworten ihr Lieben!;)