Hallo,
ich bin so sauer auf alles grad im Moment.
Seit 6 Wochen bin ich nun krank geschrieben wg. vorzeitigen Wehen und hab meinen FA schon nach einem BV gefragt, da mein AG mich nicht auf eine Stelle versetzen kann, die stressfrei und ungefährlich ist.
Ich arbeite im Handwerk und dadurch immer Lösungsmitteln und sonstigem ausgesetzt, die laut MuSchuGes fruchtschädigend u.s.w. sind.
War mir von Anfang an klar, meinem AG nicht. Er meinte, das das doch alles kein Problem wäre, die Dämpfe würden ja abgesaugt.
Ist okay, denn ich will ja arbeiten hab ich gedacht. Nur daß ich dann irgentwann das Gefühl hatte, daß ich nur noch als ABM da bin und eigentlich sowieso nichts mehr produziere und nur noch zur Last falle. Ich durfte mir so Sprüche anhören, wie: Du wirst ja wohl mal 2 Kästen Wasser aus dem Supermarkt gegenüber holen können, du bist schwanger und nicht krank.. Oder: warum soll ich dir jetzt die Sachen mit kleber einstreichen, ist doch nicht gefährlich!!!
Und weil ich mich so über diese Art und Weise aufgeregt habe und ich es ziemlich daneben fand, daß man mich nach fast 10 Jahren im Betrieb so behandelt, hab ich wohl auch diese sch... vorzeitigen Wehen bekommen.
Jetzt zum eigentl. Problem, ich habe heute mit allen möglichen Leuten telefoniert, wg. dem BV und jeder sagte etwas anderes.
Die KK sagt, BV muß FA austellen.
FA sagt, kann ich nicht, bleibt an mir hängen, wenn das Amt für Arbeitsschutz was dagegen hat.
Amt für Arbeitsschutz sagt, BV muß der AG austellen, wenn er mich nicht weiter versetzen kann.(war eine sehr nette Dame, die mir auch sagte, daß das mit dem Geld nicht mein Problem sein sollte, da hat der AG sich drum zu kümmern.Es könne nicht sein, daß die Schwangeren darunter zu leiden haben.)
Dann habe ich wieder meinen AG angerufen und dem das alles mitgeteilt. Und was kriege ich zu hören?! Er habe doch auch keine Zeit, kann sich ja nicht um alles kümmern, und warum wollte der FA eine Bescheinung von ihm haben u.s.w.
Danach habe ich erstmal ein bißchen heulen müssen, weil mir das den Rest gegeben hat.
Ich weiß jetzt nicht, wie´s weitergeht, werde aber mal diese Woche abwarten und dann noch mal nachhorchen.
Ganz großes SILOPO, ich mußte mir das mal von der Seele schreiben.
Vielen Dank für´s "zuhören"
Schönen sonnigen Tag
Jen (25.SSW)
so langsam reicht´s mir- Beschäftigungsverbot
Ist schon doof. BV wäre sinnvoll.
Aber wenn nichts hilft - lass Dich immer wieder krankschreiben - immer wieder wegen ner neuen Sache.
Notfall geh mal zu anderen Ärzten.
Also eine Krankmeldung vom FA.
Dann Hausarzt.
Orthopäde wegen Rückenschmerzen oder.
Hallo und erstmal
Also ich versteh deinen FA nicht - du hast vorzeitige Wehen udn arbeitest "gegen das MuSchu" (weiß grad nicht wie ich das formulieren soll)
Ich habe auch ein BV bekommen u.a. weil ich wegen meinen Blutwerten eine Risikoschwangerschaft habe ABER! auch weil ich als Werk- und Biolehrerin nicht anders eingestezt werden konnte. Wie sieht das denn aus? Schwangere Frau trägt Holzbalken welche sie selber für die Schüler zuschneidet, hilft beim verleimen und der Holzstaub fliegt trotz absaugen ja rum und im Biounterricht wird teilweise auch mit Säuren und Laugen gearbeitet.
Also ich würde mir einen anderen FA suchen.
Außerdem rufe mal beim Gewerbeaufsichtsamt an, die können Dir genau sagen, was Du noch an Arbeit ausführen darfst und was nicht.Das kannst Du Dir auch schriftlich geben lassen, dann hast Du was in der Hand.
Die sind in der Regel sehr Hilfsbereit.
Das BV kann glaube ich in Deinem Fall auch nur der FA ausstellen.
Lass Dich nicht stressen und denke an dein Krümel.
L.G. Alessa
Ich mag ich mal einreihen.
DAS GEHT JA ALLES GARNICHT!!!!!!!!!!!!
Also als ich ss war und es meinem AG gesagt habe, durfte ich nicht mehr weiterarbeiten und sollte zum Arbeitsmedizinischen Dienst. Dieser stellte fest das ich meinen Beruf in der SS nicht ausüben darf. Dies bekam ich schriftlich mit / die Kopie ging an meinen AG. Dait bin ich zum Fa. Diese meinte es muß ein Antrag von der Krankenkasse her, da diese das Gehalt weiter zahlt bzw meinem AG ersetzt.
Leider war ich am nächsten Tag bei der AS.
Paß auf dich auf. Alle schieben es von sich weg und keiner nimmt es in die Hand. Ich denke dein FA muß dich da mal etwas beraten. Wenn der es nicht weiß wechsel aber riskier nicht das Leben deines Kindes.
Ein BS wird meiner meinung recht schnell ausgesprochen, was auch ok ist. in deinem Fall verstehe ich nicht, dass du noch arbeitest.
Lieben Gruß Biggi
PS zwei kästen Wasser die spinnen doch. Es ist richtig du bist nict kank sondern schwanger!!!! Das heißt nicht unbegrenzt belastbar und kein Packesel!
ich habe seit der 14 ssw ein beschäftigungsverbot, weil mich mein arbeitgeber "zwingen" wollte zu kündigen und mich sehr gemobbt hat... ("sie wollten mitwirken, dass ich von selbst kündigen, da sie mich ja laut MuSchuGe nicht kündigen können...")
jedenfalls hat mein FA mir das BV ausgehändigt (war ein zweizeiliger brief) original ging an AG und die kopie an die Krankenkasse.
Hoff das hilft dir!
Iris+ babyboy 35 ssw
Hallo,
vielleicht solltest du wirklich den Fa wechseln?
Ich arbeite im KH in der Psychiatrie (geschlossen) und meine FA hat mich sofort nach bekanntwerden der SS krank geschrieben, weil es echt gefährlich werden kann. Ich musste nicht mal danach fragen. Wenn ich zum nächsten Termin muss, dann bekomm ich den Mutterpass und gleich BV von ihr. Und das macht sie von sich aus!
Denke ein guter FA würde dir da sicher auch weiterhelfen.
übrigens habe ich meinen FA nach dem TF (hatte ne icsi) gewechselt, weil der andere so total unfreundlich war und mich im Wartezimmer zur Sau gemacht hat!
Hoffe das macht mut!
LG
Hallo Jen,
ich hab da was im Internet gefunden und es Dir mal hier rein kopiert.
Welche Rechtsfolgen hat das ärztliche Beschäftigungsverbot?
Das ärztliche Beschäftigungsverbot ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmerin bindend.
Selbst mit Zustimmung der Schwangeren darf der Arbeitgeber sie bei andauerndem Beschäftigungsverbot nicht
verbotswidrig beschäftigen. Das Beschäftigungsverbot ist so lange zu beachten, wie das zu Grunde liegende
Attest nicht widerrufen wird. Fordert der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin dennoch zur Arbeitsleistung auf, steht
dieser ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
Die Kosten des Attestes trägt die Arbeitnehmerin.
Während der Zeit, in der die Beschäftigung ganz oder teilweise untersagt ist, hat die Frau Anspruch auf den
Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen bzw. der letzten 3 Monate vor Beginn des Monats, in dem die
Schwangerschaft eingetreten ist (§ 11 Mutterschutzgesetz).
Dem Arbeitgeber wird das nach § 11 Mutterschutzgesetz bei Beschäftigungsverboten gezahlte Arbeitsentgelt
voll von der Krankenkasse erstattet. Dies ist nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz vom 22.12.2005 unabhängig
von der Beschäftigtenzahl. (U2 - Verfahren).