Hallo Ihr Lieben,
nur mal so zur Information für Euch.....
Ich habe hier schon oft über dieses Thema gelesen und ich könnte mich jedesmal neu aufregen, dass immer solche blöden Gerüchte im Umlauf sind....
Noch NIE, hat der leibliche Vater sein Kind adoptieren müssen. Auch nicht, wenn ihr erst ein paar Jahren nach der Geburt heiraten wollt oder ihr zum Zeitpunkt der Geburt noch mit einem anderen Mann verheiratet seit!!!!
Last Euch bitte nicht verrückt machen!
Macht die Vaterschaftsanerkennung (zwingent), die Sorgeerklärung (wenn ihr das wollt) wenn ihr wollt, schon vor der Geburt, dann bekommt ihr Euer Baby ....
Wenn eine verheiratete Frau ein Baby bekommt, die Scheidung noch nicht RECHTSKRÄFTIG ist, wird erstmal der NOCHEhemann als Vater des Kindes eingetragen. Das ergibt sich aus dem BGB.
ABER:
In diesem Fall, rate ich Euch, eine "Dreier-Vaterschaftsanerkennung" beim Standesamt oder bei einem Jugendamt zu machen. Das heißt: Der leibliche Vater erkennt die Vaterschaft zu dem Kind an (Vor oder nach der Geburt). Die Mutter stimmt dieser Vaterschaftsanerkennung zu und der NOCHEhemann stimmt auch dieser Vaterschaftsanerkennung zu.
Wenn die Scheidung dann rechtskräftig ist, "tauscht" das Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat, die "Väter" einfach aus. Es wird einfach am Geburtseintrag Eueres Kindes beigeschrieben, dass der eine nicht der Vater des Kindes ist und der leibliche Vater die Vaterschaft zu dem Kind anerkannt hat. Damit ist die rechtliche Stellung des leiblichen Vaters zu seinem eigenen Kind geklärt.
Ihr bekommt eine neue Geburtsurkunde, aus welcher der leiblichen Vater hervorgeht und alles ist gut!!!
Liebe Grüße Nadine mit Helene 28. SSW
PS.: Ich arbeite als Standesbeamtin und ihr könnt mir das wirklich glauben
Solltet Ihr noch Fragen haben, egal ob wegen den Familiennamen, Vaterschaftsanerkennungen oder der Beurkundung der Geburt selbst, könnt ihr mir gerne auch eine PN schicken!
Der LEIBLICHE VATER muss sein eigenes Kind - NIE adoptieren !!!
Das stimmt nicht unbedingt!
Meine Tante hatte das ganze Theater durch!!!
Wenn der Noch-Ehemann der Vaterschaftanerkennung nicht zustimmt, dann bleibt er bis zur vollendung der Scheidung der Vater. Erst dannach kann der richtige Vater die Vaterschaftsanerkennung wirksam machen. Doch wenn da die Ämter verrückt spielen (Meckpomm) dann muss er sogar statt der Vaterschaftsanerkennung adoptionspapiere unterschreiben, ist aber dannach auch als richtiger Vater eingetragen!
Hallo,
wenn der NochEhemann der Vaterschaftsanerkennung nicht zustimmt, kann man diese Zustimmung aber über das Gericht erwirken.... oder eine Vaterschaftsfeststellung machen lassen....
ABER adoptieren muss der leibliche Vater sein Kind nicht....
Liebe Grüße
Sie hat ja auch erklärt, dass der NOCHehemann zustimmen muss!
Auch wenn es mich nicht betrifft: Danke für deine professionelle Erklärung! Hat ja mal Hand und Fuß!
Aber es wird leider nicht lange anhalten ... dann gibts das nächste Missverständnis
Japp...Dem ist nichts hinzuzufügen.Hab das selber schon durchgemacht.Und genau so ist es wie du es schreibst!!!!!
DANKE!
Ich ärger mich auch immer wieder...
lg
melanie, die zwei Kinder unehelich bekommen hat und nun das 2. eheliche bekommt und deren mann von allen der Papa ist
Danke danke danke!!
Das liest man so oft und meistens sind welche dabei, die nicht davon abzubringen sind, dass der Vater das Kind adoptieren muss.
Denen kann man ruhig 20 Mal erzählen, dass man das doch selbst durch hat.
LG NIcole
wer kommt denn auf so ne idee
naja, sachen gibts, die gibts nicht
lg
me