Hallo Ihr Lieben,
habe unten das Posting über "Wo bekomm ich meine Geburtsurkunde her?" gelesen...
Nur mal ganz allgemein...
Das Standesamt, welches Eure Geburt beurkundet hat, hat den ORIGINAL Geburtseintrag....
Aus diesem Geburtseintrag, können jeder zeit wieder Orginale Geburtsurkunden geschrieben werden, die der Standesbeamte unterschreibt und absiegelt - damit ist sie eine ORIGINALE Geburtsurkunde und KEINE BEGLAUBIGUNG !!!
Von Personenstandsurkunden egal ob Geburts-, Heirats-, oder Sterbeurkunden DÜRFEN normalerweise KEINE beglaubigten Kopien gefertigt werden! Ich weiß, dass es manche Krankenkassen machen - aber das ist echt nicht erlaubt...
Eine Urkunde kann nur das Standesamt schreiben, welches den Grundeintrag in seinen Registern hat....
Die Geburtsurkunde, die zum Zeitpunkt der Geburt ausgestellt wird, kann ein paar Wochen später (wenn die Eltern zum Beispiel erst nach der Geburt heiraten) schon nicht mehr aktuell sein.... Denn es könnten sich die Namen der Mutter, des Kindes oder des Vaters geändert haben.... Oder es könnte später zu einer Adoption gekommen sein, dann würden nicht mehr die leiblichen Eltern, sondern die Adoptiveltern in der Urkunde stehen....
Also, wenn Ihr neue Urkunden benötigt, meldet Euch bei dem Standesamt, bei dem die Geburt oder die Eheschließung beurkundet wurde, da bekommt Ihr immer eine neue, aktuelle ORIGINALUrkunde...
Liebe Grüße Nadine mit Helene 28. SSW
(PS.: wie Ihr vielleicht schon bemerkt habt, bin ich Standesbeamtin )
Geburtsurkunden und Co.
GUten Morgen !
Schon wieder so ein professioneller Kommentar mit dem man was anfangen kann Danke!
Da muss ich das doch gleich mal ausnutzen, da ich glaube, dass meine Situation nicht ganz so klassisch ist.
Mein Freund und ich sind nicht verheiratet und planen das auch nicht. Nun ist er kein Deutscher, sondern Amerikaner und Franzose und Südafrikaner und arbeitet mir diplomatischem Status in einem anderen europäischen Nicht-Eu-Land.
Gibt das bei der Vaterschaftsanerkennung, an die ich bisher nicht einmal einen Gedanken verschwendet habe, ein Problem? Also die Tatsache, dass er nicht einmal einen deutschen Pass hat?
Hallo Du,
was hat er denn für einen Pass? Einen amerikanischen, französischen .... ?
Wo ist er denn geboren? Und zu welcher Staatsangehörigkeit fühlt er sich denn am meisten hingezogen?
Grundsätzlich gilt....
Erkennt ein ausländischer Mitbürger die Vaterschaft hier in Deutschland an und die Mutter stimmt dieser Vaterschaftsanerkennung zu, wird das Standesamt, welches die Geburt des Baby´s beurkundet, diese Vaterschaftsanerkennung durch seine zuständige Verwaltungsbehörde überprüfen lassen (wegen der Auslandsbeteiligung), dass dauert ein paar Tage, und dann wird der Papa als Vater eingetragen...
Ist ein bißchen komplizierter, aber dein Standesamt kennt sich da bestimmt aus und ich sehe da überhaupt keine Probleme...
Liebe Grüße Nadine mit Helene 28. SSW
Kann mir nicht vorstellen, dass das per se Probleme gibt. Schwierig wird es bestimmt nur, wenn er KEINEN gültogen Pass vorlegen kann. Und wenn Ihr Euch über die Staatsangehörigkeit des Kindes nicht einig seid.