Arbeitslos - Elterngeldberechnung

Hallo zusammen,
ich war heute morgen bei einer Beratungstelle.
Dort wurde mir erklärt, wie das Elterngeld berechnet wird. Da bin ich dann doch sehr erschrocken.

Ihre Erklärung:
Es werden die letzen 12 Monate vor Geburt genommen.
Davon bin ich 4 Monate arbeitslos und die werden einfach mit null berechnet!??!?! das kanns ja nciht sein!!
nimmt man da nicht die 4 monate VOR dem einen Jahr dazu. Schließlich kann ich ja nichts dafür, wenn mich mein Chef kündigt oder?

Wenns so ist dann ist es so, aber ich hab das anders in Erninnerung :-(
Hat jemand die gleichen Erfahrung bei der Berechnung?

Vielen Dank für eure Hilfe
LG Jessica 24. SSW

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Hallo,

ich denke nicht, daß die mit Null berechnet werden, sondern mit Deinem ALG. Weil das kann ja an sich nicht angehen. Wenn man arbeitslos ist, bekommt man ja auch den Mindestsatz von 300 Euro.

LGe Isa 24.SSW

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Also ich kann Dir nur sagen, wie es bei mir berechnet wird. Bin halbtags fest angestellt und halbtags freiberuflich.

ET ist bei mir Ende Oktober
Mutterschutz beginnt Mitte Sept. daher wird mein Elterngeld bis August berechnet und da 12 Monate voher, d.h. Okt. 2008 bis Aug.2009
Wie sieht es mit Mutterschutz aus, wenn Du arbeitslos bist? Wenn ja, dann zählt es auch bei Dir als 12 Monat der vor dem Mutterschutz. Ander Frage. Du kannst doch gar nicht gekündigt werden, wenn Du schwanger bist.

Warum bist Du gekündigt?

Gruß Sumsel

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Ich habe meinen Arbeitgeber sagen müssen dass ich schwanger bin (arbeitete auf einer Intensivstation) und hatte leider einen befristeten Vertrag den sie auslaufen lassen :-(

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Ach so. Bin aber aber nicht so ganz sicher, ob Du nicht auch da einen Schutz hast. Fag doch nochmal nach, ob das auch wirklich rechtens ist. Das wäre ja nicht wirklich fair.

Sumsel

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Hallo,

leider hat man keinen Schutz, wenn der Arbeitsvertrag von anfang an befristet war. Da bin ich mir ganz sicher.

Und leider hab ich das auch schon ein paar mal hier im Forum gelesen, dass Monate an denen man Arbeitslos ist mit null berechnet werden. #schock Genauer hab ich mich noch nicht damit auseinander gesetzt.

Ich weiß jedoch, dass wenn du 12 Monate arbeitslos gewesen wärst du auf jedenfall den Mindestsatz von 300 Euro kriegen musst, den kriegt jeder.

Alles Gute
Tina

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Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, die 67% des durchschnittlichen Nettoeinkommes der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes ausmacht.
Natürlich wird jeder Monat, in dem man kein Einkommen hatte, mit 0 einbezogen. Dadurch mindert sich die Lohnersatzleistung.
Ist ja auch klar, wenn man keinen Lohn in der Vergangenheit erhalten hat, wofür soll man dann auch eine Lohnersatzleistung bekommen?!

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Doch das ist wohl leider so....

Ich hatte bei meinem Sohn einen Monat mit 0€ Berechnung, weil ich dort Krankengeld von der Krankenkasse bekam (bin innerhalb des ersten Monats eines neuen Vertrages krank geworden, da gibts gleich Krankengeld, für 4 Tage#augen). Also alles was Lohnersatzleistungen sind wird nicht mit angerechnet.

LG Sarah

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Hallo,

mir geht es ähnlich. 2 Monate vor dem Mutterschutz bin ich arbeitslos geworden. Der befristete Vertrag ist ausgelaufen und da ich schwanger war, wurde der nicht verlängert. Da zieht auch kein Kündigungsschutz oder sowas.

Habe mich auch beraten lassen und es ist wirklich so, dass die Monate, in denen man arbeitslos ist, als 0 Euro Einkommen beim Elterngeld berechnet werden. Ist leider so.

Viele Grüße
platschi92

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Wenn du kein ALG bekommst, dann ist dem wirklich so, wenn du welches bekommst, dann zählen die letzten 12 vollen Kalendermonate vor dem Mutterschutz. Als Einkommen zählt nur Einkommen aus erwerbstätigkeit, alles andere wird mit 0 Euro berücksichtigt.