Hallo Kugelbäuche,
da ich jetzt hier schon des öfteren gelesen habe, dass manche sich ihr Elterngeld auf zwei Jahre auszahlen lassen wollen, möchte ich dazu folgenden Hinweis geben:
Es werden nur die Anzahl der tatsächlichen Elterngeldmonate verdoppelt!!!! Also die zwei Monate Mutterschutz werden nicht berücksichtigt.
Bsp.
Im Normalfall bekommt ihr 2 Monate Mutterschutzgeld und 10 Monate Elterngeld, verdoppelt würde das bedeuten: 2 Monate Mutterschutzgeld und 20 Monate Elterngeld, sind zusammen aber nur 22 Monate, nicht 24 Monate
Bei Frühgeburten wird es noch extremer, da ja der "verlorene" Mutterschutz vor der Geburt, nach der Geburt drangehangen wird. Wenn ihr z. B. nach der Geburt 12 Wochen Mutterschutz habt, bleiben noch 9 Monate Elterngeldzeit, die dann acuh nur verdoppelt werden, d. h. es sind in der Summe nur noch 21 Monate.
Und am schlimmsten trifft es Mehrlingseltern, deren Kindern auch noch früher kommen, so wie es uns gehen wird!
Da macht es doch mehr Sinn, sich das Geld auf ein Jahr auszahlen zu lassen und konsequent die Hälfte davon z. B. auf ein Tagesgeldkonto zu legen. da bekommt man wenigstens auch noch Zinsen!
Das nur als kleiner Tipp von mir. Ihr könnt das natürlich handhaben wie ihr möchtet!
Liebe Grüße
toffiee
An alle die das Elterngeld auf 2 Jahre splitten wollen
Ja, das klingt ja logisch!
Vielen Dank für den Tipp!!!
Mir graut es jetzt schon vor all den Anträgen
Kleine Frage:
Muss man seine Gehaltsabrechnungen vorlegen, wenn man Elterngeld beantragt?
Mein AG hat mir seid dem BV nämlich keine mehr zugeschickt, weil wir wegen der Schwangerschaft und eben dem BV etwas auf Kriegsfuß stehen...
Vielleicht weisst du ja bescheid!
LG
zaubermaus
Die Elterngeldstelle schickt dir ein Formular (kannst du auch schon vor der Geburt anfordern, was ratsam ist, denn die Bearbeitung dauert eh schon knappe 2 Monate ), welches dein Arbeitgeber (Gehalt der letzten 12 relvanten Monate) und die KK (Mutterschaftsgeldzahlungen) ausfüllen müssen.
Aber das Variiert auch von Bundesland zu Bundesland. Am besten rufst du da mal bei deiner zuständigen Behörde an. Die können dir das dann genau sagen!
Dass sich manche AG so affig haben müssen
Da hab ich Gott sei Dank richtig Glück!!!!!
Ist echt blöd bei mir!
Denn ab dem 21.7. bin ich arbeitslos, denn ich hab nur einen befristeten Vertrag.
Und ALG steht mir nicht zu...
versteh dich jetzt nicht ganz.
wenn du die hälfte von den tatsächlich gezahlten für ein jahr nimmst, um es dir zur seite zu legen, biste genauso weit, wie wenn du es dir auf zwei jahre auszahlen lässt!
ich hatte nen frühchen. demnach die ersten drei monate kein elterngeld. hab grad mal meinen bescheid rausgeholt.
habe dann vom 20.10. bis 20.06. des folgejahres mein normales elterngeld aufgeschlüsselt bekommen. und davon dann die hälfte auf zwei jahre verteilt. ich hab so oder so genau das gleiche geld. ist doch egal, wie man sichs auszahlen lässt. versteh ich jetzt nich ganz
und dass es genau das gleiche is, liegt einfach daran, dass die ersten drei monate oder ersten zwei monate einfach mit dem mutterschaftsgeld verrechnet wird!
da steht in keinem elterngeldbescheid diese mutterschaftsmonate was von elterngeld! ob du so oder so die auszahlung wählst.
Natürlich müssen dann die Mutterschaftsgeldmonate auch halbiert werden bei sparen, logisch.
Ich wollte damit nur deutlich machen, dass man keinen 24 Monate Elterngeld bekommt, was sehr viele annehmen!!!!!
Hallo,
ich habe auch Zwillinge. Aber ich vestehe jetzt nicht so ganz, weshalb wir noch schlechter dran sind, als die Einlingseltern?
Gruß Claudia
Da Zwillingseltern schon allein nach der Geburt 12 Wochen Mutterschaftsgeld bekommen. Da sich Zwillinge gern mal ein paar Wochen zu früh auf den Weg machen, können aus den 12 Wochen schnell mal 16 Wochen werden und dann bleiben nur noch 8 Elterngeldmonate übrig, was in der Summe 20 Monate macht, nicht 24!
Na hör' mal, da rechnest du aber falsch.
Ob man nun 8, 12 oder 16 Wochen Mutterschaftsgeld und dann 10, 9 oder 8 Monate Elterngeld bekommt, ist doch gehupft wie gesprungen!
Im Grunde sind doch die besser dran, die länger im MuSchu sind, da sie in der Zeit volles Gehalt bekommen und nicht nur die 67% vom Durchschnittsnetto der letzten 12 Monate.
Bei dir hört es sich so an, als würden diejenigen mit längerem MuSchu finanziell benachteiligt, was definitiv NICHT so ist!
Also das ist so nicht ganz Richtig.
Ich bekomme genau 24 Monate Elterngeld.
Das heisst daher mein ertser sohn vor drei monaten noch nicht drei war einen Geschwiesterzuschlag.
Unsere aufteilung sieht wie folgt aus.
Vom 19.03.2009-19.06.2009 bekomme ich 178 Euro. Jeweils ausgezahlt zum 01. eines Monats
Vom 19.07.2009-19.021.2010 bekomme ich 150 Euro.
Vom 19.03.2010-19.06.2010 bekommt mein Mann 178 Euro. Jeweils zum 01. eines Monats ausgezahlt.
Vom 19.07.2010-19.02.2011 bekommt er 150 Euro.
Das heisst es sind genau 12 Monate für jeden da. Denn wenn man die Teilung macht muss jeder Partner auf 12 Monate aufgeteilt werden.
Grund ein Elternteil kann nur 12 Monate Elterngeld beziehen!!!
LG
deine Zeiträume, die du hier angibst, sind für jeden 10 Monate, meiner Rechnung nach.
Hallo toffiee,
danke für den Hinweis, war mir persönlich aber schon bekannt.
Viele wissen es jedoch nicht und denken auch nicht daran, das es "nur" 10 oder 20 Monate sind.
ABER: Man ist nicht im Nachteil, wenn ich mir das auf 2 Jahre, sprich 20 Monate auszahlen lasse, da ich bei einer Auszahlung auf ein Jahr auch nur 10 Monate bekomme, da die 8 Wochen MuSchu auch da abgerechnet werden. Da sind es ja auch keine 12 Monate Elterngeld, sondern 2 Monate MuSchu-Geld und 10 Monate Elterngeld.
Gruß
Silvia
Prinzipiell hats du recht, aber viele meinen sie bekommen 24 Monate Geld, wenn man Elterngeld verdoppelt!
Für jemanden, der z. Bsp. kein Mutterschutzgeld bekommt, kann ja verdoppel auch wieder sinn machen, weil es dann ja auch 24 monate sind!
Stimm ich gehe nicht Arbeiten und mein Mann macht noch schule daher haben wir genau 24 Monate Elterngeld!!!
Hallo toffiee,
das verstehe ich nicht. Ich dachte immer, diese Regelung ist längst geändert worden.
http://www.sozialleistungen.info/con/sozial-leistungen/elterngeld.html
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Wie lange wird das Elterngeld gezahlt?
Grundsätzlich wird das Elterngeld für die Dauer von 12 Monaten gezahlt. Es wird allerdings um zwei Monate, die sogenannten Partnermonate, verlängert, falls der zweite Elternteil für mindestens diese Zeit die Betreuung übernimmt, das heißt nicht oder höchstens 30 Wochenstunden arbeitet.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Auszahlung des Elterngeldes auf 24 Monate (28 mit Partnermonaten) zu strecken, wobei in diesem Fall die Gesamtsumme des in der Elternzeit erzielten Elterngeldes gleichmäßig auf 24 bzw. 28 Monate verteilt wird.
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Und was hat die Elterngeldzahlung mit dem Mutterschutz zu tun ?
LG, Saskia (die Elterngeld + Geschwisterbonus über 12 Monate bekommen wird, ohne dass der Partner Elternzeit nimmt)
Ah, muss nochmal etwas korrigieren, war etwas voreilig.
Ich bekomme nämlich von Anfang an (also für volle 12 Monate) Elterngeld, weil mein Einkommen sehr gering war. Jetzt verstehe ich auch, warum Du Dich auf das Mutterschaftsgeld beziehst.
Sorry, ich stand da grad auf dem Schlauch .
Das Mutterschaftsgeld wird angerechnet... d.h. du bekommst 2 Monate Mutterschaftsgeld und im Anschluss 10 Monate Elterngeld.
LG
hailie